Theoretische Grundlagen der Arbeit

Unternehmenskrisen und die mögliche Folge der Insolvenz als Grundproblem der folgenden Betrachtungen

Auf Basis der in der Einleitung kurz dargestellten Problematik der Langfristfertigung soll nun eine Betrachtung von Insolvenzen erfolgen, die das Bindeglied zwischen der Bilanzierung und dem bereits beschriebenen Abstieg der deutschen Schiffbaubranche bildet.

Insgesamt lässt sich eine Unternehmenskrise wie folgt darstellen:

Abbildung 2: Systematisierung eines Krisenprozesses[1]

Nach dieser Abbildung gibt es Krisenursachen, die letztendlich in einer Krisensituation gipfeln oder auch ein Teil dieser Situation sind. Ein nötiges Element ist dann die Erarbeitung einer Strategie zur Bewältigung der Krise. Was daraus für das Unternehmen folgt, ist letztendlich das Überleben oder die Insolvenz. Ein wesentlicher Aspekt, der auch bei einer Insolvenz jedoch nicht außen vor gelassen werden sollte, ist (1) die Fortführung des Unternehmens nach der Insolvenz.[2] Auch sollte die (2) Insolvenz für alle Beteiligten zu einem gewissen Teil zu einem Lerneffekt beitragen. Dieses (3) Lernen aus der Krise ist dementsprechend ein wesentlicher Baustein in der Unternehmensführung: Es soll dazu dienen, mögliche zukünftige Krisen entweder zu vermeiden oder, wenn dies nicht möglich ist, aus vorhergehenden Krisen gewonnene Erfahrungen auf die aktuelle Situation anzuwenden und so eine mögliche Verschlimmerung der Situation zu verhindern oder die Krise gänzlich abzuwenden.

Dies scheint bei der Komplexität von Krisenursachen durchaus ein kühnes Ziel zu sein. So sind Ursachen von Krisen auf exo- und endogene Faktoren von verschiedenen Orten und zu verschiedenen Zeiten zurückzuführen; zudem entwickelt sich eine Unternehmenskrise über mehrere Stufen. [3]

Tatsächlich sind die Insolvenz und die mit ihr verbundenen Merkmale das Ergebnis einer Unternehmenskrise, wie auch in Abbildung 2 zu sehen ist. Ein geeignetes Beispiel für diese These bildet die Ölkrise im Jahr 1973. Im Laufe der nur wenige Wochen dauernden Ölkrise wird das Gesetz zur Sicherung der Energieversorgung bei Gefährdung oder Störung der Mineralöleinfuhren verabschiedet, das es der Bundesregierung kurzfristig und auch außerhalb von Kriegszeiten erlaubt, Strom, Gas und Öl zu rationieren.[4] Was mit der Erhöhung der Erdölpreise auf über fünf Dollar je Barrel und der kontinuierlichen Drosselung der Produktion für die westlichen Industrienationen beginnt, endet mit der Einsicht der arabischen Staaten, diese Erpressung hätte nichts gebracht.[4]

Mit der Ölkrise und dem darauf folgenden Bewusstsein, sinnvoller mit den vorhandenen Rohstoffen umzugehen, begann die erste große Werftenkrise: Der verringerte Ölverbrauch sorgte dafür, dass Tanker nicht mehr in der Größenordnung wie zuvor benötigt wurden und so auch gerade vom Stapel gelaufene Tanker gar nicht erst in Dienst gestellt, sondern sofort verschrottet wurden.[6] Diese erste Tankerkrise war es, die schleichend dafür sorgte, dass der deutsche Schiffbau in einen Abwärtstrend geriet und Konkurse/Insolvenzen folgten.

Anhand dieses Beispiels lässt sich auch der Unterschied zwischen Konjunktur- und Strukturkrise verdeutlichen: Während es sich bei einer Konjunkturkrise um eine schwierige Situation aufgrund "[m]ehr oder weniger regelmäßige[n] Schwankungen aller wichtigen ökonomischen Größen […]"[7] handelt, stellt sich eine Strukturkrise so dar, "[…] daß die Wirtschaftspolitik im Interesse der Beschäftigungssicherung den Verlierern des Wettbewerbsprozesses mit selektiven Maßnahmen zu Hilfe kommt und damit den langfristig notwendigen Strukturwandel behindert." [8]

Diese makroökonomischen Betrachtungen von Krisen kann man auch auf Unternehmen übertragen. Sie können hierbei als Teil der sogenannten exogenen Einflussfaktoren Unternehmenskrisen mit verursachen. Krystek/Moldenhauer differenzieren dabei jedoch in destruktive und konstruktive Krisen. Konstruktive Krisen bilden die Grundlage für die Veränderung des Systems Unternehmen.[9] Als Ergebnis einer destruktiven Krise können sich Insolvenzen heraus bilden.[10] Sie werden in der Insolvenzordnung über die Tatbestandsmerkmale Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung (§ 17 ff. InsO) definiert. Die wesentlichen Merkmale führt die folgende Tabelle auf:

Überschuldung

Zahlungsunfähigkeit

drohende Zahlungsunfähigkeit

Definition

Das Vermögen deckt nicht die Verbindlichkeiten der Gesellschaft

Die Gesellschaft ist nicht in der Lage die fälligen Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen

Die Gesellschaft ist voraussichtlich nicht in der Lage, die fälligen Zahlungsverpflichtungen zu

erfüllen.

Grundlagen

- § 19 InsO

§ 252 HGB

"Going Concern"

- § 92 Abs. 2 AktG Überschuldung

- § 64 Abs. 1 GmbHG "Überschuldung"

- § 17 InsO

- § 92 Abs. 2 AktG "Zahlungsunfähigkeit"

§ 18 InsO

Nachweis

Überschuldungsstatus

detaillierter Liquiditätsplan

detaillierter Liquiditätsplan

Antragspflicht

Schuldner

Schuldner

-

Antragsoption

Gläubiger

Gläubiger

Schuldner

Tabelle 1: Übersicht Insolvenzgründe[11]

Die Zahl von Unternehmen, auf die eines der drei Merkmale in den letzten Jahren zugetroffen hat, ist immer wieder gestiegen. 2011 meldeten laut Statistischem Bundesamt 30.099 Unternehmen Insolvenz an; die höchste Zahl an Insolvenzen verzeichnete das Jahr 2003 mit 39.320 Insolvenzen.[12]

Zwar ging die Zahl der Insolvenzen nach 2003 wieder zurück, erreichte im Jahr 2009 dann jedoch mit 32.687 Insolvenzen einen erneuten Höhepunkt, als u.a. auch die ehemaligen Wadan Yards (heute: Nordic Yards) Insolvenz anmelden mussten, durch die Übernahme eines russischen Investors jedoch gerettet werden konnten.

  • [1] Eigene Darstellung aus Basis der Ausführungen in Krystek/Moldenhauer, 2007, Kapitel A
  • [2] "Diese Überlegungen sind insbesondere seit Inkrafttreten der neuen Insolvenzordnung in 1999 sinnvoll […], die eine Fortführung von Unternehmen gleichberechtigt neben der reinen Zerschlagung zur Gläubigerbefriedigung (Fokus alte Konkursordnung) etabliert. Damit entsteht ein Wettbewerb um die effizienteste Verwertungsart und die Insolvenz entwickelt sich unter dem Fortführungsaspekt zu einer zusätzlichen Restrukturierungsoption." (Krystek/Moldenhauer, 2007, S. 167 f.)
  • [3] Vgl. Krystek/Moldenhauer, 2007, S. 50 f
  • [4] Vgl. Hohensee, 1998
  • [5] Vgl. Hohensee, 1998
  • [6] vgl. SPIEGEL (Hrsg.), 1975
  • [7] Gabler Verlag (Hrsg.), o.J.
  • [8] Spahn, 1999, S. 172 Der Strukturwandel soll dabei wie folgt definiert sein: "Die Veränderung der Wirtschaftsstruktur, d.h. der relativen Gewichte einzelner Sektoren während des Entwicklungsprozesses." (Klodt, o.J.)
  • [9] Vgl. Krystek/Moldenhauer, 2007, S. 52 ff
  • [10] "Zudem betrifft die Zahl der Insolvenzen auch nur 3-5 % aller Marktaustritte von Unternehmen in Deutschland […]. Die häufigste Form von Unternehmensschließungen – die allerdings nicht zwingend krisenbedingt sein müssen – stellt dagegen die stille Liquidation dar […]." (Krystek/ Moldenhauer, 2007, S. 40)
  • [11] Entnommen aus: Krystek/Moldenhauer, 2007, S. 174
  • [12] Vgl. Statistisches Bundesamt (Hrsg.), Unternehmensinsolvenzen, 2012 sowie: Anhang 3: Anzahl der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland von 1950 bis 2011
 
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