Die personenbezogene Unterstützungsvorstellung für arbeitsfähige Bedürftige im sich formierenden aktivierenden Sozialstaat

Vor dem Hintergrund des aktivierenden Umbaus des deutschen Sozialstaates veränderte sich, zunächst auf der lokalen und danach auf der nationalen Ebene, die Unterstützungsbeziehung des Sozialstaates zu seinen bedürftigen arbeitsfähigen Adressaten. Dabei wandelten sich das sozialstaatliche Grundverständnis von personenbezogener Unterstützung, ihr Stellenwert innerhalb der öffentlichen Unterstützungsangebote und das darauf bezogene fachliche Rahmenkonzept für die Erbringung der Unterstützung. Bis zum Jahre 2005 waren wesentliche gesetzliche und fachliche Voraussetzungen für eine aktivierend ausgerichtete Anwendung der personenbezogenen Unterstützung im deutschen Fürsorgesystem geschaffen.

Ziel des ersten Teils der Studie ist es, den Horizont des Forschungsvorhabens abzustecken und ihre konzeptuellen Grundlagen zu entwickeln. Schwerpunktmäßig wird hierzu die aktivierende Unterstützungsvorstellung der Regierung Schröder, insbesondere in Bezug zur Zielgruppe der arbeitsfähigen Bedürftigen, herausgearbeitet, darauf bezogen die Fragestellung der Untersuchung abgeleitet und der Forschungsstand aufgearbeitet (Kapitel 1). Im Anschluss wird die Aktivierungsvorstellung für arbeitsfähige Bedürftige im späten BSHG, die bereits die Richtung der weiteren Entwicklung vorwegnimmt, und des SGB II rekonstruiert und sozialpolitisch eingeordnet (Kapitel 2). Hierzu werden die jeweiligen gesetzlichen Grundlagen der aktivierenden Unterstützung (Aktivierungskonzepte) herausgearbeitet (Abschnitt 2.1), das sich darin ausdrükkende sozialstaatliche Aktivierungsverständnis charakterisiert (Abschnitt 2.2) und darauf aufbauend mit Hilfe der Wohlfahrtsregimetypen Gösta Esping-Andersens sozialpolitisch bestimmt (Abschnitt 2.3). Damit ist die Ausrichtung der Erbringung von aktivierender Unterstützung für die Sozialämter vor der Einführung des SGB II und für die Grundsicherungsträger programmatisch festgelegt. Als Fachkonzept zur Erbringung der Unterstützung hat der Gesetzgeber die Methode ‚Case Management' präferiert. Dieses Konzept wird in Kapitel 3 vorgestelt. Hierzu wird zunächst eine theoretische Grundlegung des Instrumentes vorgenommen und im Anschluß drei Grundkonzepte beschäftigungsorientierten Case Managements näher betrachtet. Das Kapitel 4 verknüpft Teil 1 der Untersuchung mit dem empirischen Teil 2 der Studie. Darin wird

das Modellprojekt „Sozialagenturen – Hilfe aus einer Hand“ vorgestellt, das zeitlich und thematisch auf den Prozess der Neujustierung der personenbezogenen Unterstützung arbeitsfähiger Bedürftiger im deutschen Fürsorgesystem bezogen war und in dessen Zusammenhang erstmals systematisch das Instrument ‚Case Management' erprobt worden ist. In der abschließenden Zusammenfassung werden zentrale Ergebnisse des ersten Teils der Studie zusammengeführt.

 
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