Die sozialstaatliche Neujustierung der personenbezogenen Unterstützung arbeitsfähiger Bedürftiger

Im Mittelpunkt der zwischen 2000 und 2005 Gestalt annehmenden Veränderungen des deutschen Fürsorgesystems stehen die konzeptuelle, rechtliche und fachliche Neugestaltung der personenbezogenen Unterstützung und ihrer Betonung gegenüber der sichernden Hilfe. Impulse für diese Veränderungen gingen schon seit den frühen 90er Jahren des letzten Jahrhunderts von der kommunalen Ebene aus. Eine zunehmende Zahl von Sozialämtern begann die personenbezogene Unterstützung als Ressource, vor allem in Bezug zu einer aktiv ausgerichteten Hilfe zur Arbeit, wahrzunehmen und zu nutzen. Parallel zu dieser Bewegung von unten, vom lokalen Sozialstaat her, entwikkelte sich vor dem Hintergrund des wissenschaftlich und politisch geführten internationalen Aktivierungsdiskurses eine auf den Umbau des Sozialstaates als Ganzes ausgerichtete, zunächst auf die Arbeitslosenversicherung und besonders das Fürsorgesystem zielende, zumeist von Regierungen angetriebene Bewegung von oben. In Bezug zu diesem Entwicklungsstrang kam es unter der Regierung Schröder zu einer folgenreichen neuen Weichenstellung im Verhältnis des Sozialstaates zu seinen bedürftigen Adressaten.

In diesem Kapitel wird zunächst das mit der Regierung Schröder verbundene andere Verhältnis des Sozialstaates zu Bedürftigkeit, die damit einhergehenden Erwartungen an die (arbeitsfähigen) Bedürftigen und das gewandelte Grundverständnis der personenbezogenen Unterstützung im deutschen Fürsorgesystem konzeptuell entwickelt (Abschnitt 1.1). Darauf aufbauend wird in Abschnitt 1.2 die Problemstellung der Studie und die sie leitende Untersuchungfrage entfaltet und dazu abschließend der empirische Forschungsstand referiert.

 
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