Die forschungsleitende Frage der Untersuchung
Die personenbezogene Unterstützungsvorstellung im sozialdemokratisch geprägten Konzept des aktivierenden Sozialstaates fokussiert, wie im vorigen Abschnitt dargelegt, auf der Wahrnehmung der Eigenverantwortung der Leistungsberechtigten für die Sicherstellung ihrer Daseinsvorsorge. Die Leistungsberechtigten sollen darin unterstützt werden, eigeninitiativ ihre Selbsthilfekräfte und ihre Fähigkeit zur Selbstorganisation für den Zugang zu einer existenzsichernden Tätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt einzusetzen. Vor dem Hintergrund dieses sozialstaatlichen Auftrags haben sie Anspruch auf die Sicherung ihres Lebensunterhaltes und auf individuell zugeschnittene Leistungen zur Wiederherstellung und zur Optimierung ihrer Markttauglichkeit.
Analytisch betrachtet ist in der personenbezogenen Unterstützung die Eigenverantwortung der Leistungsberechtigten in doppelter Weise ausgerichtet: zum einen auf ihre Person und zum anderen auf das Gemeinwesen. In dem auf ihre Person bezogenen Strang der Eigenverantwortung ist das Handeln an eigenen Zielen und eigenen Vorstellungen der Zielerreichung orientiert. Hierfür kann sie ihre Ressourcen nutzen und individuelle Wege der Daseinsvorsorge planen. Ein solches Handeln ist durch Autonomie und Selbstbestimmung der Leistungsberechtigten geprägt. Demgegenüber ist der auf das Gemeinwesen bezogene Strang der Eigenverantwortung auf den Beitrag der Leistungsberechtigten zum Gemeinwohl ausgerichtet, wobei der Staat Ziel und Richtung des einzuschlagenden Weges vorgibt. Für diesen Weg wird von den Leistungsberechtigten erwartet, dass sie ihre Selbsthilfekräfte und ihre Fähigkeit zur Selbstorganisation einsetzen.
Die Verknüpfung dieser beiden Verantwortungsstränge in der personenbezogenen Unterstützung führt dazu, dass der Sozialstaat die auf Autonomie und Selbstbestimmung der Leistungsberechtigten gerichteten Selbsthilfekräfte und ihre Fähigkeit zur Selbstorganisation für die Entlastung des Gemeinwesens funktionalisiert. Als Resultat entsteht ein Spannungsverhältnis zwischen dem Unterstützungsangebot des Sozialstaates und den sich daraus ableitenden Verhaltenserwartungen an die Leistungsberechtigten einerseits und den sich von einer selbstbestimmten Lebensführung der Leistungsberechtigten herleitenden Unterstützungserwartungen an den Sozialstaat andererseits. Dieses Spannungsverhältnis hat nicht nur Folgen für die Unterstützungsbeziehung des Sozialstaates zu den Leistungsberechtigten, sondern wirkt sich auch auf die im Zentrum des aktivierenden Unterstützungsverständnisses stehende Mobilisierung der Selbsthilfekräfte der Leistungsberechtigten aus. Vor diesem Hintergrund ist zu fragen, inwieweit eine solche Mobilisierung überhaupt gelingen kann, wenn der Sozialstaat primär bestrebt ist, die Selbsthilfekräfte der Leistungsberechtigten als Mittel zur Erreichung seiner Zwecke einzusetzen.
Im Rahmen dieser Untersuchung wird die personenbezogene Unterstützung für arbeitsfähige Bedürftige in der formativen Phase des aktivierenden Sozialstaates in den Blick genommen. Im Mittelpunkt der Studie steht die Frage nach der Mobilisierbarkeit von Selbsthilfekräften arbeitsfähiger Bedürftiger unter den Bedingungen eines aktivierend ausgerichteten Fürsorgesystems. Hierbei dürften sowohl die gesetzliche, fachliche und organisatorische Ausgestaltung der personenbezogenen Unterstützung, als auch die Auswahl, das Selbstverständnis und die Zufriedenheit des Fachpersonals einen großen Einfluss haben. Obwohl die Untersuchung alle genannten Rahmenbedingungen in Bezug zur Erbringung der aktivierenden Unterstützung durch das Fachpersonal kommunaler Sozialer Dienste thematisiert, liegt der Schwerpunkt der Analyse auf dem einer solchen Erbringung zu Grunde liegenden Instrument des ‚Case Managements'. In der Anwendung dieses Instrumentes spiegelt sich die von den Rahmenbedingungen der personenbezogenen Unterstützung geprägte Ausrichtung der aktivierenden Unterstützung des Fachpersonals und ihre Praxis der Mobilisierung der Selbsthilfekräfte der arbeitsfähigen Bedürftigen wider. Mit der Beschreibung und Charakterisierung dieser Praxis wird das Ziel verfolgt, explorativ zu untersuchen, ob und wie in der Frühphase der aktivierend konnotierten personenbezogenen Unterstützung des Fürsorgesystems das Fachpersonal, in seiner Funktion als Case Manager, versucht hat, die Selbsthilfekräfte arbeitsfähiger Bedürftiger zu mobilisieren. Inwieweit dies gelungen ist, nimmt die Studie nicht explizit in den Blick.
Vor dem Hintergrund des skizzierten Forschungsinteresses kann die leitende Fragestellung der Untersuchung wie folgt gefasst werden:
Inwieweit befähigen die Case Manager arbeitsfähige Bedürftige dazu, ihr Erwerbsarbeitsproblem selbst in die Hand zu nehmen und an einer eigenen Lösung zu arbeiten?
Vor dem Hintergrund der entwickelten Problemstellung und der forschungsleitenden Frage wird im Folgenden der Forschungsstand skizziert. Dabei werden zunächst die relevanten Forschungsstränge herausgearbeitet und im Anschluss die für diese Untersuchung bedeutsamen einschlägigen empirischen Untersuchungen vorgestellt.
Die wissenschaftliche Beschäftigung mit der personenbezogenen Unterstützung arbeitsfähiger Bedürftiger hat im Rahmen der Sozialhilfe weitgehend erst in den 90er Jahren des letzten Jahrhunderts eingesetzt und sich im Zuge der Implementation von Elementen des Neuen Steuerungsmodells in Sozialhilfeverwaltungen und des sich entwickelnden Aktivierungsdiskurses intensiviert. Seit etwa Mitte der 1990er Jahre hat die Zahl an Untersuchungen merklich zugenommen, die sich mit der Implementation sozialarbeiterischer Instrumente der personenbezogenen Unterstützung in der Sozialhilfe, insbesondere der ‚Hilfe zur Arbeit', befassten. Dabei beschäftigen sich die Beiträge zunächst schwerpunktmäßig mit dem Instrument der Hilfeplanung und seit Ende der 1990er Jahre verstärkt mit der Methode ‚Case Management'. Im Zuge der Diskussion und Verabschiedung der Reformgesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt rückte dann die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit dem Case Management in den Fokus des Interesses arbeitsmarktpolitischer Forschungen. Dabei lassen sich grob zwei Stränge der Beschäftigung identifizieren: zum einen Untersuchungen zur Implementation der Methode ‚Case Management' in Sozialämter und Grundsicherungsträger und zum anderen die kritische Betrachtung von Skeptikern des sozialdemokratisch geprägten aktivierenden Sozialstaatskonzeptes, die die Anwendbarkeit dieser in Deutschland zunächst über die Soziale Arbeit in spezifischer Weise rezipierten Methode im Kontext des SGB II bezweifelten. Viele Veröffentlichungen zur Implementation der Methode ‚Case Management' befassten sich mit dem Thema Aufbauund Ablauforganisation des Case Managements, zum Teil in Zusammenhang mit der Einführung neuer Organisationsmodelle und Geschäftsprozesse in die sich umstrukturierende Arbeitsverwaltung. Darüber hinaus beschäftigten sich Beiträge auch mit den konzeptuellen Grundlagen der Methode, sowie mit der Entwicklung fachlicher Standards bei der Anwendung der Methode und bei der Ausbildung der Case Manager. Die Kritik einzelner akademischer Fachvertreter der Sozialund Arbeitsmarktpolitik und von Praktikern der Sozialen Arbeit an der Programmatik der von der Bundesregierung propagierten aktivierenden Sozialstaatsvorstellung und der davon abgeleiteten personenbezogenen Unterstützung der (arbeitsfähigen) Bedürftigen, führte zu der Einschätzung, dass innerhalb dieses Kontextes eine Anwendung der Methode ‚Case Management' dem Grundverständnis der Methode zuwiderläuft und eher auf die Interessen der Grundsicherungsträger als auf die der (arbeitsfähigen) Bedürftigen zielt.
Zur Neuausrichtung der personenbezogenen Unterstützung in der Sozialhilfe wurden zwischen 2000 und 2005 mehrere empirische Untersuchungen veröffentlicht, die in Zusammenhang mit der Einführung des Case Managements als aktivierende Dienstleistung der Sozialämter standen. Im Folgenden werden diese von Claus Reis und seinen Mitarbeitern erarbeiteten Studien – ihre Ziele und ihre Forschungsfragen, ihr methodischer Ansatz, ihr erhobenes empirische Material und ihre zentralen Ergebnisse – chronologisch vorgestellt:
Der 2003 erschienene Aufsatz von Peter Bartelheimer, Tina Hobusch und Claus Reis verfolgt das Ziel, eine erste empirische Klärung des Verständnisses der Leitbilder der Aktivierung und Dienstleistung in der Sozialhilfe vorzunehmen und ihre Implementation in der persönlichen Hilfe für Sozialhilfeempfänger zu beschreiben. Im Mittelpunkt des Aufsatzes steht die Analyse der Anwendung des Konzeptes und der Methode ‚Case Management' als Instrument einer dienstleistungsorientierten Aktivierung erwerbsfähiger Sozialhilfeempfänger in einem großstädtischen Sozialamt. Dabei werden zum einen Grundprobleme der Beratung, wie der Einbezug der Sozialhilfeempfänger, die Verständigung über ihre Probleme, die Aushandlung der Beratungsziele und die Eigenverantwortung der Sozialhilfeempfänger bei der Umsetzung der Beratungsergebnisse in den Blick genommen und zum anderen Fragen zur Implementation – wie der eröffneten Leistungstiefe, dem Einfluss der Leitund strategischen Ziele des Sozialhilfeträgers auf die Aushandlung fallbezogener Hilfeplanziele und die Verfügbarkeit von Ressourcen für die Zielerreichung – behandelt.Vor diesem Hintergrund wird die Frage erörtert, inwieweit die Case Manager in der persönlichen Hilfe Case Management als dienstleistungsorientierte Aktivierung der Sozialhilfeempfänger prak-tiziert haben und welche Folgerungen sich daraus für die Implementation dieses Ansatzes in der Sozialhilfe ergeben.
Im betrachteten Sozialamt sollten die in ‚Case Management' geschulten Sachbearbeiter, denen nach bestimmten Kriterien Sozialhilfeempfänger aus der sichernden Hilfe zugewiesen wurden, erwerbsfähige Sozialhilfebezieher „ganzheitlich und passgenau“ unterstützen, um sie an eine Tätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt heranzuführen. Grundlage der Analysen der Autoren war die im Rahmen des Forschungsprojektes ‚Integrierte Hilfe zur Arbeit' entstandene Teilstudie zur Beobachtung des Fallmanagements im Sozialamt Köln. Dort beobachtete Peter Bartelheimer zwischen September 2000 und März 2001 „systematisch, nicht-teilnehmend [und offen]“ neun zufällig ausgewählte Beratungsprozesse im Längsschnitt. In die Beobachtung waren vier Case Manager und zwölf Sozialhilfeempfänger einbezogen. Zusätzlich führte Peter Bartelheimer fallbezogene und fallübergreifende Interviews und Kurzbefragungen durch und registrierte die fallbezogenen Kontakte der beteiligten Fachkräfte. Die beobachteten Beratungsgespräche und die geführten Interviews wurden vollständig auf Tonband aufgezeichnet und „überwiegend wörtlich“ transkribiert. Auf dieser Grundlage wurde eine „gesprächssequentielle Auswertung“ vorgenommen.
Im Rahmen des Aufsatzes stand im Mittelpunkt der Analyse die Frage, ob die Case Manager des Sozialamtes Köln überhaupt Case Management praktiziert haben. Hierfür definierten die Autoren vorab drei Mindestanforderungen und stellten in Bezug dazu fest, dass der Regelkreis des Case Managements nur lückenhaft umgesetzt, das Beratungsziel institutionell vorgegeben, die Leistungstiefe auf den Wiedereinstieg in eine Erwerbsarbeit verkürzt und insgesamt die Unterstützung lediglich sporadisch am Bedarf des Einzelfalls ausgerichtet worden war. Die Autoren folgerten aus den Befunden, dass nach ihrem Verständnis von Case Management die an das Handeln der Case Manager zu knüpfenden „[...] Ansprüche der Aktivierung und Dienstleistungsorientierung [systematisch verfehlt]“ worden waren und begründeten dies vor allem mit dem primären auf „kurzfristige finanzielle Entlastung“ ausgerichteten sozialpolitischen Ziel des Sozialhilfeträgers. In Bezug zu den empirischen Befunden und Ergebnissen der Untersuchung formulierten die Autoren abschließend vier Entscheidungsfragen, anhand deren eingeschätzt werden könnte, inwieweit Sozialhilfeverwaltungen in Richtung einer klientenorientiert aktivierenden und dienstleistungsbezogenen Unterstützung der Sozialhilfeempfänger umzubauen seien, und wie vor diesem Hintergrund die Reformtiefe der Sozialhilfe einzuschätzen sei.
Im Rahmen des Abschlussberichtes zum Forschungsbericht „Sozialagenturen – Hilfe aus einer Hand“ haben sich Claus Reis und seine Mitarbeiter mit der empirischen Beschreibung der Zusammenarbeit von Case Managern mit Sozialhilfeempfängern in mehreren Sozialagenturen Nordrhein-Westfalens befass. Dabei haben sie insbesondere untersucht, wie „Arbeitsbündnisse“ zu Stande kommen und welchen Einfluss das Zielsystem der jeweiligen Sozialagentur und die damit in Zusammenhang stehenden organisatorischen Varianten der Implementation von Case ManagementKonzepten auf das Knüpfen und Gestalten von Arbeitsbündnissen in der aktivierend ausgerichteten persönlichen Hilfe der Sozialhilfe hat.
Grundlage der Analysen waren zwei Beobachtungsreihen mit unterschiedlichem methodischen Zuschnitt. Die erste Beobachtungsreihe wurde von Bernhard Hilkert zwischen Dezember 2002 und Frühjahr 2004 in den Sozialagenturen Duisburg und Mülheim an der Ruhr durchgeführt. Dabei seien über einen längeren Zeitraum die Vorsprachen zufällig ausgewählter Sozialhilfeempfänger mit Hilfe eines Beobachtungsleitfadens nicht-teilnehmend beobachtet worden. Zu den einzelnen Beratungsgesprächen wurden zeitnah Verlaufsprotokolle erstellt. Zusätzlich wurden im Anschluss an die Beratungsgespräche mit den beteiligten Case Managern Reflexionsgespräche geführt und zentrale Ergebnisse protokolliert. Im Rahmen des Sozialagen-turenprojektes wurden neun Beobachtungsfälle ausgewertet. Die zweite Beobachtungsreihe war im Rahmen der Evaluation des Gesamtprojektes angesiedelt. Hierzu wurden drei nicht mit der ersten Beobachtungsreihe identische Sozialagenturen und zusätzlich zwei freie Träger ausgewählt. Insgesamt wurden dreizehn Beratungsgespräche auf der Grundlage eines strukturierten Beobachtungsleitfadens nicht-teilnehmend beobachtet und die Beobachtungen im Anschluss zeitnah protokolliert.
Die Auswertung des Materials beider Beobachtungsreihen erfolgte auf der Grundlage des von Heinz Steinert entwickelten Konzeptes des Arbeitsbündnisses und lehnte sich offenbar an Techniken der quantitativen und qualitativen Inhaltsanalyse an. Die Analyse der ersten Beobachtungsreihe ließ erkennen, dass sowohl ein Zustandekommen als auch ein Scheitern von Arbeitsbündnissen, sowie deren Gestaltung eng in Zusammenhang mit dem Zielsystem der jeweiligen Sozialagentur stand, das im Fall von Duisburg strikt erwerbsbezogen ausgerichtet und im Fall von Mülheim, wenn auch mit einer Betonung des Wiedereinstiegs in Erwerbsarbeit, tendenziell für alle Probleme der Ratsuchenden offen war. Die Zielvorgaben und die damit in Zusammenhang stehende organisatorische Einbettung des Case Managements der Sozialagentur Duisburg prägten nicht nur deren Ablauf und die Zeitstruktur, die Problemwahrnehmung und -bearbeitung der Case Manager, sowie die von der Sozialagentur vorgehaltenen Unterstützungsangebote, sondern auch das Rollenverständnis und die Interaktion der Case Manager. So zeigte sich, dass die Case Manager in der Unterstützungsbeziehung dazu neigten, ein Machtungleichgewicht zu etablieren, indem sie etwa von den Ratsuchenden ein mitwirkungsorientiertes Verhalten und Handeln einforderten, und eine Berücksichtigung ihrer sozialen und psychischen Probleme minimierten oder sogar ausblendeten. Insgesamt orientierten sich die beobachteten Case Manager der Sozialagentur Duisburg in ihrem Handeln an der Logik der Sozialhilfesachbearbeitung. Auch für die Sozialagentur Mülheim ist ein starker Einfluss ihres Zielsystems auf das aktivierende Handeln ihrer Case Manager erkennbar. Die Beratungssituationwar durch „institutionelle Vorgaben und Erwartungshaltungen“ geprägt. Ablauf und Zeitstruktur waren durch die „Erteilung von Aufträgen“ der Case Manager und durch ihre Kontrolle der Umsetzung bestimmt. Die Case Manager strukturierten und lenkten verstärkt die Beratungsgespräche, insbesondere durch den Gebrauch „standardisierter Handlungssequenzen“, die zudem häufig schematisch eingesetzt wurden. Dadurch wurde die „Thematisierung persönlicher Probleme“ der Ratsuchenden und der Einbezug ihrer Vorstellungen in den Unterstützungsprozess geschwächt oder sogar unterbunden. Insgesamt zeigte sich auch für das aktivierende Handeln der beobachteten Case Manager in der Sozialagentur Mülheim, wenn auch im Vergleich zur Sozialagentur Duisburg abgeschwächt, dass die Case Manager die Ratsuchenden eher zur Eigenaktivität aufforderten als sie dazu zu motivieren und sich die Zusammenarbeit der Case Manager an der Logik der Sozialhilfesachbearbeitung anlehnte. Im Ergebnis waren fragile Arbeitsbündisse die Folge. Zu den betrachteten Sozialagenturen vergleichbare Befunde zeigten sich bei der Auswertung der Unterstützungsgespräche aus der zweiten Beobachtungsreihe. Allerdings fiel auf, dass diese Befunde nicht auf die von Sozialagenturen beauftragten freien Träger zutrafen, da sich ihre Praxis des Case Managements primär am Bedarf der Ratsuchenden und ihren Vorstellungen der Bearbeitung der Probleme orientierte.
2005 legten Christian Kolbe und Claus Reis eine von der Hans-Böckler-Stiftung finanzierte empirische Studie zur Verbreitung und zur Implementation des Case Management-Ansatzes in der persönlichen Hilfe der Sozialämter Deutschlands, schwerpunktmäßig für erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger, vor. Damit sollten, so die Autoren, zum einen der Stand der Einführung des ‚Case Managements' als Instrument der Beratung und Begleitung erwerbsfähiger Sozialhilfeempfänger kurz vor Inkrafttreten des SGB II erschlossen werden und zum anderen sei es vor diesem Hintergrund möglich, Lehren für die im SGB II mit dem Fallmanagement betrauten Träger der Unterstützung arbeitsfähiger Bedürftiger und ihrer Familien zu ziehen.
Rahmen der quantitativen Teilstudie wurde auf der Grundlage eines zweistufigen Fragebogens für eine eingeschränkte Grundgesamtheit der deutschen Sozialämter ermittelt, mit welchen Ansätzen der persönlichen Hilfe diese arbeiteten bzw. planten zu arbeiten, wie viele Sozialämter einen Case Management-Ansatz praktizierten, welche sie einsetzten und von welchem Grundverständnis des Case Managements die Sozialämter geleitet wurden. Zentrale Ergebnisse dieser Teilstudie waren, daß bis Ende 2004 nur eine kleine Minderheit der Sozialämter in Deutschland einen Case Management-Ansatz aufgebaut hatte, diese Ansätze sehr unterschiedlich bezeichneten und mit unterschiedlicher Betonung der einzelnen Funktionen umsetzten.
Die qualitative Teilstudie der Untersuchung beschäftigte sich mit der Implementation vollständig entwickelter Case Management-Ansätze in vier Sozialämtern. Das Forschungsinteresse zielte auf eine Beschreibung der Aufbauund Ablauforganisation dieser Ansätze, ihrem Schnittstellenmanagement der beteiligten internen und externen Akteure, der Rolle der Case Manager und ihrer Zusammenarbeit mit den Ratsuchenden („Arbeitsbündnisse“) im Rahmen verschiedener konzeptueller und organisatorischer Varianten. Auf der Grundlage von Fallstudien sollte herausgearbeitet werden, wie in der beschäftigungsorientierten Sozialhilfe Case Management unter ausgewählten institutionellen Rahmenbedingungen, wie dem Zielsystem und der Organisationstruktur, insbesondere in Bezug zur Verknüpfung von materieller und persönlicher Hilfe, funktioniert, welchen Einfluss diese Bedingungen auf die Erbringung von Case Management haben und welche Erfolgsfaktoren sich daraus für ein dienstleistungsorientiertes Case Management ableiten lassen. Für die Untersuchung wurden die Sozialämter Charlottenburg-Wilmersdorf in Berlin, Cottbus, Düsseldorf und Eschweiler ausgewählt. Die Zahl der mit internen und externen Experten geführten leitfadengestützten Interviews schwankte zwischen vier und sechs Gesprächen pro Sozialamt. Darüber hinaus wurden schriftliche Dokumente und lokale Sozialstrukturdaten gesammelt, von Frühjahr bis Herbst 2004 mindestens fünf und höchstens neun Beratungen an den einzelnen Standorten nicht-teilnehmend, teilstandardisiert beobachtet und daran anschließend Reflexionsgespräche mit den Case Managern geführt. Dabei beobachteten die Beobachter nur jeweils einzelne Gespräche aus den Vorsprachen der Ratsuchenden in den betrachteten Fällen. Sowohl die beobachteten Einzelberatungen als auch die Reflexionsgespräche wurden protokolliert. Das gesamte erhobene Material wurde inhaltsanalytisch ausgewertet. Anhand des „Produktionsmodells“ von Robert Boyer und Michel Freyssenet sollten für die ausgewählten Sozialämter „dichte Beschreibungen“ der Praxis des Case Managements erstellt werden. Für die Analyse der Zusammenarbeit der Case Manager mit den Ratsuchenden („Arbeitsbündnisse“) griffen die Autoren auf das Konzept von Heinz Steinert zurück. Auf dieser Grundlage wurden die beobachteten Beratungen und die Reflexionsgespräche mit den Case Managern analysiert. Ziel war es, die sich in Bezug zu dem jeweils vorherrschenden institutionellen Arrangement ausprägende Gestalt des Arbeitsbündnisses zu beschreiben und damit verbundene Probleme bei der Erbringung des Case Managements zu identifizieren. In der Zusammenschau zentraler Befunde der qualitativen Teilstudie ist zu erkennen, dass sich abhängig von der Definition des Zielsystems, des Case Management-Konzeptes und seiner organisatorischen Einbettung spezifische Implementationsprobleme des jeweiligen Case Management-Ansatzes zeigten, die auf die Wahrnehmung der Rolle der Case Manager und auf ihre Zusammenarbeit mit den Ratsuchenden systematisch ausstrahlten. Darüber hinaus zeigte sich, dass eine diffuse Bestimmung des Zielsystems, welches für die betrachteten Sozialämter in unterschiedlichem Ausmaß kennzeichnend war, organisatorisch schwach abgesicherte Entscheidungsbefugnisse und unzureichende Grundkompetenzen der Case Manager dazu beitrugen, dass die Unterstützung zur Verselbständigung der Ratsuchenden nicht primär als Investition in ihre persönlichen Ressourcen begriffen und das Zustandekommen einer Koproduktion zwischen Case Managern und Ratsuchenden strukturell gefährdet wurde. Die Autoren sind der Auffassung, dass die Arbeitsgemeinschaften und Optionskommunen für die Implementation des Fallmanagements prinzipiell an die früheren kommunalen Experimente zur Umsetzung der Case Management-Ansätze in der Sozialhilfe anknüpfen könnten und dies in Einzelfällen bereits auch getan hätten. Darüber hinaus könnten aus den Befunden und Ergebnissen der Studie auch deshalb Lehren gezogen werden, da zwischen den Organisationsvarianten des Case Managements der untersuchten Sozialämter und denen des Fallmanagements der Träger im SGB II eine enge Wahlverwandtschaft bestehe. Diese Lehren würden sich vor allem auf die Entwicklung und Implementation eines zum Zielsystem des SGB II und ihrer Träger„konsistenten Organisationsund Personalkonzeptes“ beziehen, das eine verlässliche Grundlage für die dienstleistungsorientierte Wahrnehmung der Rolle der Case Manager und ihrer Zusammenarbeit mit den Ratsuchenden schaffe. Erst dadurch könne der Gefahr einer „Renaissance der Sachbearbeiterlogik“ und einer einseitig an Interessen der Träger ausgerichteten Unterstützung der Ratsuchenden begegnet werden.
Aus den Darlegungen zum Forschungsstand ist zu erkennen, dass das Thema der hier vorgelegten Untersuchung an Überlegungen und Studien anknüpft, die sich zum einen mit der Implementation des Case Managements bei Sozialämtern bzw. des Fallmanagements bei Grundsicherungsträgern befassten und zum anderen die Praxis der darauf aufbauenden personenbezogenen Unterstützung arbeitsfähiger Bedürftiger erkundeten bzw. Schlüsse daraus für das Fallmanagement zogen. Dabei ist implizit oder explizit die Frage nach der Dienstleistungsorientierung einer aktivierend ausgerichteten, auf der Grundlage der Methode ‚Case Management' zu erbringenden personenbezogenen Unterstützung arbeitsfähiger Sozialhilfeempfänger bzw. Bezieher von Grundsicherungsleistungen aufgeworfen und die Einlösbarkeit des damit verbundenen sozialstaatlichen Anspruchs kritisch hinterfragt worden. Diese Frage wird auch von der hier vorgelegten Untersuchung prominent aufgegriffen. Allerdings unterscheidet sie sich sowohl in ihrer inhaltlichen Stoßrichtung, die schwerpunktmäßig auf die empirische Beschreibung und Charakterisierung des Handelns von Case Managern in Bezug auf die Entwicklung der Selbsthilfekräfte und der Selbstorganisation der Ratsuchenden zielt, als auch im methodischen Zuschnitt, der die Anwendung der Methode ‚Case Management' in den Mittelpunkt rückt und den gesamten Beratungsverlauf im Längsschnitt zum Gegenstand der Analyse macht. Dadurch wird erstmals das Handeln der Case Manager im Case Management-Verlauf eingehend analysiert und zur Mobilisierung der Eigenkräfte der Ratsuchenden in Bezug gestellt.
Nicht explizit Gegenstand dieser Studie ist die Untersuchung der Praxis des Fallmanagements bzw. der Fallbearbeitung bei den Arbeitsgemeinschaften und Optionskommunen, den Grundsicherungsträgern des SGB II. Zwischen 2006 und 2014 sind in diesem Zusammenhang mehrere explorativ ausgerichtete, mit einem qualitativen Ansatz arbeitende empirische Studien veröffentlicht worden, die zumeist im Rahmen der Ressortforschung des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung entweder mittelbar, über das Institut für Arbeitsmarktforschung der Bundesagentur für Arbeit, oder unmittelbar durch das Ministerium selbst in Auftrag gegeben und finanziert wurden. Dabei handelt es sich um
• eine Konzeptstudie des Soziologischen Forschungsinstituts in Göttingen aus dem Jahre 2006,
• dem von Claus Reis und seinen Mitarbeitern erarbeiteten Abschnitt fünf „Integrationsleistungen: Einzelfallsteuerung“ in Teil C der Untersuchung des Instituts für Stadtund Regionalentwicklung der Fachhochschule Frankfurt am Main, des Institutes für angewandte Sozialforschung in Bonn und des Wissenschaftszentrums in Berlin,
• der von der Hans-Böckler-Stiftung finanzierten und 2008 erschienenen Untersuchung von Christian Kolbe und Claus Reis,
• den Aspekt der Zusammenarbeit von Fachkräften der Grundsicherung mit arbeitsfähigen Bedürftigen in der Studie von Wolfgang Ludwig-Mayerhofer, Olaf Behrend und Ariadne Sondermann aus dem Jahre 2009,
• die 2011 publizierte Studie von Holger Schütz u.a.,
• die auf seiner Dissertation basierenden und 2012 erschienenen Arbeit von Christian Kolbe, insbesondere die Kap. 6 und 7 der Studie,
• sowie um die Untersuchung von Peter Bartelheimer u.a. aus dem Jahre 2012.
Eine erste Sichtung der genannten Studien lässt vermuten, dass sie sich in Bezug zu den Zielen, den Forschungsfragen, dem Untersuchungsdesign und den Datensätzen erheblich voneinander unterscheiden. Darüber hinaus ist zu erkennen, dass ihnen unterschiedliche Vorstellungen, Konzepte und Operationalisierungen ihres Gegenstandsbereiches zu Grunde liegen, die zwar Schnittmengen zum Begriff des Fallmanagements, so wie er im Kommissionsbericht ‚Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt' und in der Gesetzesbegründung zum SGB II formuliert worden ist, haben, jedoch zumeist weiter gefasst sind. Zudem überrascht, dass sich die Studien, mit Ausnahme der von Kolbe / Reis 2008 nicht mehr explizit mit der Implementation von Fachkonzepten des Fallmanagements befassen.
Nachdem in diesem Kapitel der konzeptionelle Rahmen für die Beschäftigung mit der personenbezogenen Unterstützung arbeitsfähiger Bedürftiger abgesteckt und auf dieser Grundlage die forschungsleitende Fragestellung der Untersuchung entwickelt worden ist, soll im nächsten Kapitel einerseits betrachtet werden, wie sich die Neuausrichtung der Unterstützung und das sich darin ausdrückende gewandelte Verhältnis zwischen Sozialstaat und Bedürftigen in den gesetzlichen Bestimmungen des deutschen Fürsorgesystems niedergeschlagen und die Unterstützungsvorstellung geformt hat, und vor diesem Hintergrund andererseits eingeschätzt werden, auf welches Grundverständnis von Wohlfahrt die Erbringung der personenbezogenen Unterstützung ausgerichtet sein soll.