Zusammenfassung
Zwischen Mitte der 90er Jahre des letzten Jahrhunderts und der Einführung des SGB II wandelten sich Ausrichtung und Stellenwert der personenbezogenen Unterstützung arbeitsfähiger Bedürftiger auf der lokalen und auf der nationalen Ebene des deutschen Fürsorgesystems. In mehr oder weniger ausgeprägtem Bezug zum schillernden, wissenschaftlich unterfüttertem Diskurs zum Umbau des keynesianisch geprägten zu einem aktivierenden Sozialstaat und seiner vor allem auf nationaler Ebene, bedeutsamen Rezeption durch die Regierung Schröder, wurde im deutschen Fürsorgesystem eine personenbezogene Unterstützungsvorstellung verankert, die die systematische Ermöglichung des Gebrauchs der Eigenkräfte und der Selbstorganisation der arbeitsfähigen Bedürftigen für die Bearbeitung und Überwindung ihrer (erwerbsfokussierten) Problemsituation in den Mittelpunkt rückte. Gleichwohl ist in diese aktivierend ausgerichtete Unterstützungsvorstellung ein struktureller Zielkonflikt zwischen den arbeitsfähigen Bedürftigen einerseits und dem Sozialstaat andererseits eingeschmolzen: sowohl die Entfaltung und der Gebrauch der Eigenkräfte der arbeitsfähigen Bedürftigen, als auch ihre Wahrnehmung der Selbstorganisation sind an die durch den (lokalen) Sozialstaat vorgegebenen Ziele und einzuschlagenden Wege der Bearbeitung der Problemsituation gebunden. Vor diesem Hintergrund fragt die Studie nach den Möglichkeiten und Grenzen der Anwendbarkeit einer solchen aktivierend ausgerichteten personenbezogenen Unterstützung.
Im ersten Teil der Untersuchung sind die konzeptuellen, gesetzlichen und fachlichen Rahmenbedingungen für die Erbringung der aktivierend ausgerichteten personenbezogenen Unterstützung für arbeitsfähige Bedürftige im deutschen Fürsorgesystem beschrieben und in Bezug zur Ermöglichung des Gebrauchs ihrer Eigenkräfte und der Wahrnehmung ihrer Selbstorganisation eingeschätzt worden. Dabei zeigte sich dreierlei:
• Sowohl im späten BSHG, wenngleich weniger strikt und insgesamt offener für Alternativen, als auch im SGB II ist das Grundverständnis des personenbezogenen Unterstützungskonzeptes für arbeitsfähige Bedürftige workfare-orientiert und paternalistisch geprägt. Der Gesetzgeber strebt letztlich unter Androhung von Zwang an, dass die arbeitsfähigen Bedürftigen ihre Bereitschaft und Fähigkeit zur Suche und Aufnahme einer möglichst existenzsichernden Tätigkeit, vorzugsweise auf dem ersten Arbeitsmarkt, entwickeln und umsetzen. Hierzu begreift sich der Sozialstaat als Letztverantwortlicher und als Impulsgeber, der entlang seiner Ziele und vorgeformten Wege anstrebt, das Verhalten und Handeln der arbeitsfähigen Bedürftigen zu beeinflussen. In Bezug zu diesem Handlungsrahmen sind die arbeitsfähigen Bedürftigen systematisch aufgefordert, eigene Vorstellungen zur Bearbeitung und Überwindung ihrer (erwerbsfokusierten) Problemsituation zu mobilisieren und zu nutzen.
• Die auf der Grundlage der Regimetypen von Gösta Esping-Andersen vorgenommene sozialpolitische Analyse und wohlfahrtsstaatstypologische Einordnung des personenbezogenen Unterstützungskonzeptes für arbeitsfähige Bedürftige im sich verändernden deutschen Fürsorgesystem hat gezeigt, dass sich das Konzept vom späten BSHG zum SGB II in Richtung eines liberalen Aktivierungsmodells verschoben hat. Dieses Ergebnis legt nahe, dass, strukturell betrachtet, die gesetzlichen Veränderungen eine systemorientierte Erbringung der personenbezogenen Unterstützung begünstigen, eine an den individuellen Vorstellungen und Wünschen der arbeitsfähigen Bedürftigen ausgerichtete Unterstützung schwächen und sie zugleich stärker systembezogen funktionalisieren.
• Sowohl auf der lokalen wie auf der nationalen Ebene des sich wandelnden deutschen Fürsorgesystems wird die Eigenbeteiligung arbeitsfähiger Bedürftiger als zentral für eine erfolgversprechende Bearbeitung ihrer (erwerbsfokussierten) Problemsituation angesehen. Nicht zuletzt aus diesem Grund haben viele Sozialämter und auch die Regierung Schröder für die Grundsicherungsträger des SGB II im Fachkonzept ‚Case Management' ein besonders geeignetes Verfahren für die Entwicklung und Entfaltung der Eigenbeteiligung, der Eigenkräfte und der Eigenverantwortung arbeitsfähiger Bedürftiger gesehen.
• Die vorgenommene Analyse zum Stellenwert des Empowermentgedankens in Grundkonzepten beschäftigungsorientierten Case Managements für arbeitsfähi-ge Bedürftige zeigt, dass Case Manager desto eher fachlich aufgefordert sind, Bedürftige bei der Wahrnehmung ihrer Eigenkräfte und ihrer Selbstorganisation klientenorientiert zu unterstützen, je stärker in diesen Konzepten der Empowermentgedanke ausgeprägt ist. Für das von der Bundesagentur für Arbeit den Grundsicherungsträgern empfohlene Grundkonzept ‚Beschäftigungsorientiertes Fallmanagement' bedeutet dies, dass auf Grund des geringen Stellenwertes des Empowermentgedankens, Case Manager nur am Rande fachlich aufgefordert sind, entlang den Vorstellungen der arbeitsfähigen Bedürftigen den Gebrauch ihrer Eigenkräfte und die Wahrnehmung ihrer Selbstorganisation zu fördern und zu entwickeln.
Insgesamt legen die Ergebnisse des ersten Teils der Untersuchung nahe, dass die gesetzlichen Rahmenbedingugen und die gesetzliche Ausgestaltung des aktivierend ausgerichteten personenbezogenen Unterstützungskonzeptes für arbeitsfähige Bedürftige im sich wandelnden deutschen Fürsorgesystem eine systemorientierte Ausrichtung der Erbringung dieser Unterstützung stärkt. Darüber hinaus ist zu erkennen, dass je nach dem welches spezifische Konzept des Case Managements Sozialhilfebzw. Grundsicherungsträger als fachliche Grundlage für die personenbezogene Unterstützung auswählen, ihre Case Manager entweder aufgefordert sind, die Unterstützung eher klientenorientiert oder eher systemorientiert zu erbringen und mithin entweder eher zur Förderung oder eher zur Hemmung der Eigenbeteiligung, der Eigenkräfte und der Selbstorganisation der arbeitsfähigen Bedürftigen beitragen.
Vor dem Hintergrund dieser Ergebnisse wird im folgenden empirischen Teil der Studie die Praxis der aktivierenden Unterstützung arbeitsfähiger Bedürftiger im Übergang vom BSHG zum SGB II anhand von Fallstudien untersucht. Dabei stehen die Möglichkeiten und Grenzen einer Förderung der Selbsthilfe von Ratsuchenden durch Case Manager in disparaten organisatorischen Settings zweier Sozialagenturen im Zenrum der Betrachtung.