Die Auswahl der untersuchten Sozialagenturen

Auf Grund des explorativen Charakters der Studie und des zu erwartenden hohen Zeitaufwandes für die Erhebung von Unterstützungsprozessen ist die Untersuchung des aktivierenden Handelns der Case Manager auf zwei Sozialagenturen beschränkt worden. Hierzu sollten Sozialagenturen mit möglichst divergenten Konzeptionen ausgewählt werden, um die Breite der Profile der Sozialagenturen abbilden zu können.

Vor dem Hintergrund der getroffenen Vorentscheidung sind die in dieser Studie zu untersuchenden Sozialagenturen auf der Grundlage des von der wissenschaftlichen Begleitung in Absprache mit dem ministeriellen Auftraggeber des Modellprojektes entwickelten Kataloges „obligatorischer und fakultativer Merkmale“ einer Sozialagentur nach folgendem Verfahren bestimmt worden. In einem ersten Schritt wurden drei als zentral angesehene Rahmenbedingungen aktivierenden Handelns festgelegt:

• Die Breite des Zielsystems, das sich im Rahmen des BSHG auf die Ziele ‚Vermeidung von Sozialhilfebedürftigkeit', ‚menschenwürdige Lebensführung mit Sozialhilfe' und ‚Verlassen der Sozialhilfebedürftigkeit (Ausstieg)' erstrecken kann.

• Die Aufbauund Ablauforganisation des Case Managements, in dessen Rahmen die aktivierende Unterstützung entweder zusammen mit der sichernden Hilfe oder getrennt von ihr erbracht werden kann.

• Die Kompetenz der Case Manager, die die Ausbildung in der Methode ‚Case Management' und das professionelle Selbstverständnis von Sachbearbeitern der Sozialhilfe und Fachkräften der Sozialen Arbeit umfasst.

Im zweiten Schritt des Verfahrens wurden zu den ausgewählten Rahmenbedingungen aktivierender Unterstützung folgende Merkmalskombinationen gebildet:

Kombination 1:

Ausstiegsbezogene (‚Zielsystem') mit der sichernden Unterstützung zusammen (‚Aufbauund Ablauforganisation') von Sachbearbeitern der Sozialhilfe (‚Kompetenz') auf der Grundlage der Methode ‚Case Management' zu erbringende aktivierende Unterstützung.

Kombination 2:

Gleichermaßen vermeidungs-, menschenwürdeund ausstiegsbezogene (‚Zielsystem'), von der sichernden Unterstützung getrennte (‚Aufbauund Ablauforganisation') und von Fachkräften der Sozialen Arbeit (‚Kompetenz') auf der Grundlage der Methode ‚Case Management' zu erbringende aktivierende Unterstützung.

Die zu untersuchenden Sozialagenturen wurden in Bezug zu den betrachteten Kombinationen von Ausprägungen und den von der wissenschaftlichen Begleitung des Modellprojektes erstellten Sozialagenturprofile nach folgendem Filterverfahren bestimmt: Zunächst wurden die Sozialagenturen der Modellstandorte nach den auf die Bedingung ‚Zielsystem' bezogenen Merkmalsausprägungen (‚ausschließlich ausstiegsbezogenes Ziel' oder ‚gleichermaßen auf Vermeidung, Menschenwürde und Ausstieg bezogene Ziele') sortiert, vor diesem Hintergrund nach den auf die Bedingung ‚Aufbauund Ablauforganisation' bezogenen Merkmalsausprägungen (‚gemeinsame Erbringung von aktivierender und sichernder Unterstützung' oder ‚getrennte Erbringung von aktivierender und sichernder Unterstützung') differenziert und anschließend nach den Merkmalsausprägungen der Bedingung ‚Kompetenz der Case Manager' (‚Einsatz von Sachbearbeitern der Sozialhilfe' oder ‚Einsatz von Fachkräften der Sozialen Arbeit') gefiltert. Abschließend wurde anhand der zusätzlichen Merkmale ‚Bereitschaft der Sozialagentur zur Beobachtung von Unterstützungsprozessen' und ‚Fahrtzeit zu und von der Sozialagentur' geprüft, ob die Beobachtung von Unterstüt-zungsprozessen in den zu den Konstellationen ermittelten Modellstandorten durchführbar war.

Bei der Anwendung des Verfahrens zeigte sich, dass das einzige für die Konstellation 2 passende Sozialagenturprojekt auf Grund des zu langen Anreiseweges des Beobachters für eine Untersuchung nicht in Frage kam. Es musste auf ein Projekt ausgewichen werden, dessen Konzeption entweder die Ausprägung ‚getrennte Erbringung von aktivierender und sichernder Unterstützung' oder die Ausprägung ‚Einsatz von Fachkräften der Sozialen Arbeit als Case Manager' nicht vorsah. Um die dritte Forschungsfrage nach Einflüssen des professionellen Hintergrundes auf das Unterstützungshandeln der Case Manager wenigstens ansatzweise in den Blick nehmen zu können, wurde als Alternative eine Sozialagentur ausgewählt, die den Einsatz von Fachkräften der Sozialen Arbeit als Case Manager im Tandem mit Sachbearbeitern der Sozialhilfe vorsah.

Auf der Grundlage dieses Verfahrens und unter Berücksichtigung der genannten Einschränkungen wurde für die Konstellation 1 die Sozialagentur Duisburg und für die Konstellation 2 die Sozialagentur Mülheim an der Ruhr ausgewählt.

 
< Zurück   INHALT   Weiter >