Einleitung

Die Erzeugung von elektrischem Strom aus erneuerbaren Energien (EE) hat in Deutschland seit Beginn der 1990er Jahre stark an Bedeutung gewonnen. Deren Anteil an der gesamten deutschen Stromerzeugung stieg so von 3,6 % im Jahr 1990 auf 21,9 % im Jahr 2012[1]. An der installierten Kraftwerksleistung betrug der Anteil zum Jahresende 2012 sogar bereits 43 %[2]. Hauptgrund für das starke Wachstum ist neben dem technischen Fortschritt im Bereich des Anlagenbaus die umfangreiche gesetzliche Förderung, die den gesellschaftlichen und politischen Willen den Anteil von EE in der Stromerzeugung zu erhöhen, zum Ausdruck bringt[3]. Geregelt ist die Förderung im Gesetz für den Vorrang erneuerbarer Energien, kurz Erneuerbare Energien Gesetz (EEG). Neben der Wasserkraft, die bereits vor 1990 in größerem Umfang zur Stromerzeugung eingesetzt wurde und deren Kapazitäten nur leicht angestiegen sind, werden in Deutschland hauptsächlich Biomasse sowie Wind- und Sonnenenergie als erneuerbare Energieträger zur Stromerzeugung verwendet. Für den Handel mit Strom aus EE ist zunächst zu beachten, dass elektrischer Strom als gerichteter Transport von elektrischer Ladung [4] nach der Erzeugung und Einspeisung in das Stromnetz ein vollkommen homogenes Gut ist. Eine Differenzierung von Strom aus EE und aus konventionellen Energieträgern ist daher nach der Einspeisung nicht mehr möglich. Der Handel mit Strom aus EE unterscheidet sich deswegen in vielen Punkten nicht von dem mit Strom aus konventionellen Energieträgern und wird weitestgehend auf den gleichen Märkten durchgeführt. Dennoch gibt es einige Unterschiede. So können beispielsweise Anlagen zur Stromerzeugung aus EE in vielen Fällen nicht beliebig gesteuert werden, da der Energieträger nicht speicheroder lagerbar ist. Dies hat zur Folge, dass beim Hanel mit Strom aus fluktuierenden EE wie Wind- und Sonnenenergie eine Prognose von großer Bedeutung ist. Zudem müssen bei nach dem EEG geförderten Strom aus EE, verschiedene gesetzliche Rahmenbedingungen beachtet werden.

Im Folgenden wird zunächst ein Überblick über den deutschen Strommarkt und dessen Strukturen gegeben. Diese sind sowohl für Strom aus EE als auch aus konventionellen Energieträgern die Grundlage des Stromhandels. Daran schließt sich eine Beschreibung der wesentlichen Elemente der gesetzlichen Förderung EE an. Am Ende wird die Vermarktung von Strom aus EE am Großhandelsmarkt unter den Bedingungen der gesetzlichen Förderung dargestellt. Den Abschluss bildet ein kurzes Fazit.

  • [1] Vgl. AG Energiebilanzen 2012, Werte für 2012 teilweise geschätzt.
  • [2] Vgl. Abb. 2.1.
  • [3] Vgl. Bruns u. a. (2010, S. 15 ff.).
  • [4] Vgl. z. B. Busch (2011, S. 9 ff.).
 
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