Der internationale Rahmen zum Schutz geistigen Eigentums
Wie schon erwähnt ist zwar im Rahmen der Geltendmachung sowie Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte zunächst nur die nationale Gesetzgebung maßgeblich, den zum gegenseitigen Schutz geistigen Eigentums geschlossenen multilateralen Staatsverträgen kommt aber im Rahmen ihrer aktuellen Gestaltung und zukünftigen Entwicklung eine besondere Bedeutung zu – sie sind daher auch hier relevant. Zu den wichtigsten Vereinbarungen werden hauptsächlich folgende gezählt (Pierson et al. 2007):
• die Pariser Verbandsübereinkunft (PVÜ)
• die Revidierte Berner Übereinkunft (RBÜ)
• die World Intellectual Property Organization-Konvention (WIPO)
• das Trade Related Aspects of Intellectual Property Rights Übereinkommen
(TRIPS)
Obwohl schon 1883 als Verband der Mitgliedsländer ins Leben gerufen, ist die PVÜ zum Schutz des gewerblichen Eigentums auch heute noch von grundlegender Bedeutung. Ziel der PVÜ und sämtlicher ihrer Nebenabkommen ist ausschließlich eine Harmonisierung der Regelungen zum Schutz gewerblichen Eigentums in seiner weitesten Bedeutung und ausdrücklich nicht die Schaffung einer Art transnationalen Immaterialgüterrecht. Dementsprechend gibt die PVÜ nur die Grundsätze zur Gestaltung der nationalen Systeme zum Schutz geistigen Eigentums vor. Die beiden wichtigsten Prinzipien sind in diesem Zusammenhang der Grundsatz der Inländerbehandlung sowie der Unionspriorität. Ersterer sichert sämtlichen Staatsangehörigen der Mitgliedsländer in sämtlichen Ländern eine Behandlung nach dem Inländerprinzip (siehe oben) zu. Die Unionspriorität gewährt jedem Anmelder eines nationalen Schutzrechts ein Vorgriffsrecht, um dieses auch in anderen Unionsländern im Rahmen gewisser Prioritätsfristen ebenfalls anzumelden (Prioritätsrecht). Im besonderen Fokus der PVÜ stehen dabei neben Erfindungspatenten, Gebrauchs- und Geschmacksmuster, Fabrik-, Handelssowie Dienstleistungsmarken oder Herkunftsangaben auch die Unterdrückung unlauteren Wettbewerbs. Dabei verpflichtet die PVÜ jedes Land zur Einrichtung einer entsprechenden Behörde. Die PVÜ ist bis heute als Dachabkommen um zahlreiche Sonderregelung zu spezifischen Schutzgegenstände ergänzt worden. Als wichtigste sind in diesem Rahmen das Patent Cooperation Treaty PCT, das Haager Musterschutzabkommen sowie das Madrider Markenabkommen zu nennen, in deren Fokus jeweils Erfindungspatente, Geschmacksmuster sowie Marken stehen. Das RBÜ ist ein mit dem PVÜ vergleichbares, 1886 im Bereich des Urheberrechts geschlossenes Abkommen. Im Zusammenhang mit dem PVÜ und RBÜ ist die WIPO als Einrichtung von übergreifender Bedeutung zu nennen. Sie wurde 1967 als eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen gegründet. Ihr Zweck ist es, einerseits den Schutz geistigen Eigentums durch eine weltweite Zusammenarbeit zwischen den Staaten weiter zu fördern und anderseits die Einhaltung der aus den bestehenden Abkommen abgeleiteten Aufgaben zu gewährleisten. In diesem Rahmen erfüllt sie vor allem die Verwaltungsaufgaben der zuvor genannten Abkommen, z. B. indem sie die dafür notwendigen Einrichtungen für einen internationalen Schutz geistigen Eigentums unterhält oder das Zustandekommen weiterer internationaler Vereinbarungen unterstützt.
Neben diesen ist das TRIPS ein weiteres, multilaterales Abkommen von herausragender Bedeutung. Es wurde 1994 als Bestandteil des Übereinkommens zur Gründung der Welthandelsorganisation WTO geschlossen und verschreibt sich in ähnlicher Weise wie das PVÜ und den daraus abgeleiteten Abkommen dem internationalen Schutz geistigen Eigentums. Es setzt dabei zwar auf den gleichen Grundsätzen auf und regelt den Schutz der gleichen Schutzobjekte in ähnlicher
Weise. Gleichzeitig ist es aber explizit nicht nur auf die Festlegung gewisser Mindeststandards festgelegt, sondern enthält grundsätzliche und verbindliche Regelungen zur Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte. Dabei versteht die WTO den Schutz geistigen Eigentums grundsätzlich nicht als Hindernis, sondern als notwendige Bedingung für einen freien Welthandel. Da ein Beitritt zur WTO zwingend mit einer Übernahme des TRIPS Abkommens verbunden ist, ist es heute im Rahmen des internationalen Schutzes geistiger Eigentumsrechte von besonderer Relevanz – vor allem wenn es um den juristischen Schutz vor Produktpiraterie geht. Heute sind 153 Länder Mitglied der WTO. Eine aktualisierte Liste findet sich unter wto.org.