Akzeptanz von neuen und geänderten Standards in der EU

Durch die dynamische Wirtschaftswelt kommt es zu ständigen Anpassungen innerhalb der Standards. Diese Standards werden, wie in Kapitel 2.3 „Due Process“ dargestellt, durch das IASB verabschiedet.

Auf europäischer Ebene ist jedoch zu beachten, dass Standards, welche bereits vom IASB verabschiedet wurden, zusätzlich noch einen Anerkennungsmechanismus (endorsement mechanism oder Komitologieverfahren) auf EU Ebene durchlaufen müssen, um in europäisches Recht umgewandelt zu werden. Im Verlauf dieses Verfahren wird geprüft, ob ein Standard grundsätzlich übernommen werden kann, ob Modifikationen nötig sind oder ob ein Standard abgelehnt wird. Da einige Standards im Widerspruch zur 4. bzw. 7. EG Richtlinie stehen, kommt es teilweise zu Anpassungen auf beiden Seiten, um so eine Übernahme der IFRS zu ermöglichen.

Innerhalb der Europäischen Union werden die Standards, welche vom IASB ausgearbeitet und verabschiedet wurden, zunächst durch die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) geprüft. Diese Gruppe gibt eine Empfehlung für die EU-Kommission ab. Im nächsten Schritt wird der Vorschlag weitergereicht an das Accounting Regulary Committee, welches sich für eine Übernahme oder Ablehnung des jeweiligen Standards ausspricht. Diese Empfehlung des Accounting Regulary Committee ist für die EUKommission und den EU-Rat jedoch nicht bindend. Sofern es zu einer Übernahme des neuen Standards kommt, wird dieser in alle Amtssprachen der EU übersetzt und anschließend im EG-Amtsblatt veröffentlicht. Neue oder geänderte Standards sind erst ab dem Zeitpunkt dieser Veröffentlichung gültig. Sofern sich durch den Prüfprozess der EU Verzögerungen bei der Veröffentlichung des neuen Standards ergeben und es sich um Sachverhalte handelt, die noch nicht in anderen Standards geregelt sind, so können Unternehmen als Übergangslösung die bereits vom IASB verabschiedeten Standards verwenden, jedoch muss dies umfangreich im Anhang zum jeweiligen Abschluss begründet werden.

Für den deutschen Rechtsraum wurde der Endorsement Prozess in der folgenden Grafik zusammengefasst:

Abbildung 5: Endorsement Process

Akzeptanz Börsen

Für die IFRS kam die große internationale Akzeptanz durch eine Entscheidung der Europäischen Kommission im Jahr 2002, in welcher die Standards für kapitalmarktorientierte Unternehmen zwingend vorgeschrieben wurden. Ab dem Jahr 2005 waren damit alle börsennotierten Unternehmen verpflichtet, einen Konzernabschluss nach IFRS aufzustellen. Für Unternehmen, welche nur Schuldtitel im Handel hatten bzw. deren Wertpapiere bereits in anderen Nicht-EU-Mitgliedsstaaten zum Handel zugelassen sind, gab es eine Übergangsregelung bis zum 01.01.2007.

Zudem wurde den Mitgliedsstaaten der EU durch die Verordnung die Möglichkeit gegeben, einen Abschluss nach IFRS auch für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen freizugeben. Innerhalb der EU wurde dieses Wahlrecht teilweise sehr unterschiedlich ausgeübt, wie die folgende Tabelle zeigt:

Konzernabschluss nicht kapitalmarktorientierter Unternehmen

Verpflichtung:

Malta, Slowakei, Zypern

Wahlrecht:

Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Lettland, Liechtenstein Luxemburg, Italien, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn

Verbot:

Litauen, Polen

Einzelabschluss kapitalmarktorientierter Unternehmen

Verpflichtung:

Estland, Griechenland, Italien, Litauen, Malta, Tschechien, Zypern

Wahlrecht:

Dänemark, Finnland, Großbritannien, Irland, Island, Lettland, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Slowenien

Verbot:

Belgien, Deutschland, Frankreich, Österreich, Polen, Schweden, Slowakei, Spanien, Ungarn

Einzelabschluss nicht kapitalmarktorientierter Unternehmen

Verpflichtung:

Malta, Zypern

Wahlrecht:

Dänemark, Estland, Finnland, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Slowenien

Verbot:

Belgien, Deutschland, Frankreich, Lettland, Litauen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakei, Spanien, Tschechien, Ungarn

Tabelle 1: Anwendung von IFRS in der EU

Internationale Akzeptanz von IFRS

Die internationale Akzeptanz von lokalen nationalen Standardsettern ist weltweit unterschiedlich ausgeprägt. Derzeit werden die IFRS in insgesamt 126 Rechtskreisen freiwillig oder verpflichtend angewendet. Ebenfalls verwenden 39% der weltweit größten 500 Unternehmen die IFRS (bzw. Varianten davon), wohingegen nur 37% der Unternehmen US-GAAP verwendeten. Weltweit hat kein anderer Rechnungslegungsstandard eine ähnlich hohe Akzeptanz wie die IFRS. Die Anwendung erfolgt jedoch innerhalb der Staaten sehr differenziert. Während die IFRS in 20 Staaten weltweit die lokalen Rechnungslegungsstandards abgelöst haben, so sind diese in anderen Ländern nur für börsennotierte

Unternehmen oder für Unternehmen aus gewissen Branchen, wie zB. Banken, zugelassen. In weltweit rund 30 Staaten sind die IFRS grundsätzlich verboten. Hierzu gehören die USA, Kanada und Japan. Allerdings werden in diesen

Staaten Bemühungen unternommen, die IFRS grundsätzlich anwendbar zu machen.

 
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