Sportbezogene direkte Einnahmen der öffentlichen Haushalte

Die sportbezogenen direkten Einnahmen der öffentlichen Haushalte werden je nach Definition auf rund 3,1 Mrd. €, 14,3 Mrd. € bzw. 21,8 Mrd. € (vgl. Abb. 2.1) abgeschätzt und machen damit in etwa 0,3 %, 1,3 % bzw. 2 % aller in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR) für 2010 ausgewiesenen Einnahmen der öffentlichen Haushalte aus (1.082 Mrd. €).

Diese Einnahmen lassen sich in vier Gruppen unterteilen: (1.1) sportbezogene Produktions- und Importabgaben, (1.2) Einkommens- und Vermögensteuern, (1.3) Sozialbeiträge und (1.4) sonstige direkte Einnahmen des Staats bzw. der Kommunen. Teilergebnisse zu diesen vier Gruppen werden im Folgenden kurz skizziert.

Sportbezogene Produktions- und Importabgaben

Von den gesamten sportbezogenen direkten Einnahmen der öffentlichen Haushalte in Deutschland entfallen je nach Definition rund 0,5 Mrd. €, 5,7 Mrd. € bzw. 8,7 Mrd. € auf die sportbezogenen Produktions- und Importabgaben (vgl. Abb. 2.2). Dies entspricht in etwa 0,2 %, 1,8 % bzw. 2,8 % der gesamten Produktions- und Importabgaben im Jahr 2010 (rund 310 Mrd. €).

Die Produktions- und Importabgaben bei der Kerndefinition des Sports umfassen fast ausschließlich sportbezogene Mehrwert- und Einfuhrumsatzsteuern.

Bei der engen und weiten Definition des Sports entfällt der Großteil der Produktions- und Importabgaben hingegen auf die sportbezogene Mineralölsteuer(rund 4 Mrd. €), deren Abschätzung aufgrund von methodischen Herausforderungen nur ungenau erfolgen konnte. Um dies zu verdeutlichen sind die zusammengefassten Werte in Abb. 2.2 als Spannweiten angegeben. In der Übersicht zu allen sportbezogenen direkten Einnahmen (vgl. Abb. 2.1) wurden die 4 Mrd. € dagegen in voller Höhe berücksichtigt.

Abb. 2.1 Die sportbezogenen direkten Einnahmen der öffentlichen Haushalte in 2010 in Abhängigkeit von der Abgrenzung

Abb. 2.2 Die aggregierten sportbezogenen Produktions- und Importabgaben in 2010 in Abhängigkeit von der Abgrenzung. Die Werte für die enge und weite Definition des Sports sind mit/ohne sportbezogener Mineralölsteuer angegeben

Abb. 2.3 Die aggregierten sportbezogenen Einkommen- und Vermögensteuern in 2010 (in Mrd. Euro) in Abhängigkeit von der Abgrenzung

Neben der Mineralölsteuer sind in den Produktions- und Importabgaben der engen und weiten Definition des Sports u. a. rund 1,3 Mrd. € bzw. 3,3 Mrd. € an sportbezogener Mehrwert- und Einfuhrumsatzsteuer sowie 0,2 Mrd. € bzw. 0,4 Mrd. € an sportbezogener Gewerbesteuer enthalten. Während zur sportbezogenen Gewerbesteuer keine Vergleichsstudien vorliegen, wurden die sportbezogene Mehrwertsteuern in Deutschland für das Jahr 1990 auf rund 2,6 Mrd. DM geschätzt (vgl. Weber et al., 1995). Dies entspricht in etwa 1,9 Mrd. € (in Preisen von 2010).

Sportbezogene Einkommen- und Vermögensteuern

Von den gesamten sportbezogenen direkten Einnahmen der öffentlichen Haushalte in Deutschland entfallen je nach Definition rund 0,9 Mrd. €, 3,2 Mrd. € bzw. 4,9 Mrd. € auf die sportbezogenen Einkommen- und Vermögensteueraufkommen (vgl. Abb. 2.3). Dies entspricht in etwa 0,3 %, 1,2 % bzw. 1,9 % der gesamten Einkommen- und Vermögensteuern im Jahre 2010 (rund 258 Mrd. €).

Mit rund 0,7 Mrd. €, 1,8 Mrd. € bzw. 3 Mrd. € entfällt der Großteil hiervon auf die Lohnsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag. Im Vergleich hierzu beziffern

Abb. 2.4 Die aggregierten sportbezogenen Sozialbeiträge in 2010 in Abhängigkeit von der Abgrenzung (einschließlich Sozialbeiträge für staatliche Angestellte und Beamte)

Weber et al. (1995) das sportbezogene Lohnsteuervolumen für Deutschland im Jahr 1990 mit rund 1,7 Mrd. DM bzw. 1,2 Mrd. € (in Preisen von 2010).

Sportbezogene Sozialbeiträge

Das sportbezogene Sozialversicherungsbeitragsaufkommen für 2010 beträgt je nach Definition rund 1,1 Mrd. €, 4,8 Mrd. € bzw. 7,6 Mrd. € (vgl. Abb. 2.4). Bei für 2010 in der VGR insgesamt ausgewiesenen (tatsächlichen und unterstellten) Sozialbeiträgen von rund 420 Mrd. €, entspricht dies je nach Definition in etwa einem Anteil von 0,3 %, 1,2 % bzw. 1,8 %.

Im Vergleich hierzu beziffern Weber et al. (1995) die sportbezogenen Sozialbeiträge für Deutschland im Jahr 1990 mit rund 3,3 Mrd. DM bzw. 2,4 Mrd. € (in Preisen von 2010).

Sonstige sportbezogene direkte Einnahmen

Der Großteil der sonstigen sportbezogenen direkten Einnahmen umfasst die Gebühren für die Sportstättennutzung – also den monetären Gegenwert, den gemeinnützige Organisationen (z. B. Vereine in Form von Mieten und Pachten) und private Haushalte (z. B. in Form von Eintrittsgeldern) für die Nutzung von staatlichen Sportstätten zahlen müssen. Zu den relevanten Sportstätten gehören Badeanstalten ebenso wie Sporthallen und Sportplätze.

Die gesamten Sportstättennutzungsgebühren wurden im Rahmen des Projektes auf rund 0,8 Mrd. € abgeschätzt. In etwa die Hälfte dieses Betrages wurde an (meist kommunale) Eigenbetriebe entrichtet und entsprechend nicht in der zusammenfassenden Abb. 2.1 berücksichtigt.

 
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