Frage: Was ist ein »Stationäres Hospiz«?

In Deutschland ist ein stationäres Hospiz eine vom Krankenhaus oder Pflegeheim unabhängige Pflegeeinrichtung, in der Schwerstkranke mit absehbarem Lebensende gepflegt werden. Wenn ein Sterbender nicht zu Hause gepflegt werden kann und keine Behandlung im Krankenhaus (besser: auf einer Palliativstation) benötigt, bietet das stationäre Hospiz Geborgenheit und kompetente Pflege.[1]

Anders als in Deutschland gehören Palliativmediziner in Großbritannien, Irland, USA oder Polen obligatorisch zum Behandlungsteam eines stationären Hospizes. Für das stationäre Hospiz gelten selbstverständlich auch in Deutschland bestimmte personelle, räumliche und organisatorische Voraussetzungen.

Frage: Was ist ein »Tageshospiz«?

Das Tageshospiz ist in der Regel einem Hospiz zugeordnet, kann jedoch auch als eigenständige Institution betrieben werden. Es umfasst die palliativ-pflegerische bzw. medizinische und psychosoziale Versorgung von Patienten und deren Angehörigen während der Tagesstunden. Ein wesentlicher Aspekt dieses Angebotes ist die Unterstützung des Patienten und die Entlastung der Angehörigen, sodass der Patient möglichst lange in seiner häuslichen Umgebung bleiben kann. Die ärztliche Betreuung erfolgt weitgehend durch den Hausarzt.

Für die Gestaltung des Pflegeprozesses ist palliativmedizinisch-pflegerisch fortgebildetes hauptamtliches Personal vorgeschrieben; ergänzt durch ehrenamtliche Mitarbeiter.

45. Frage: Was besagt die Präambel der Rahmenvereinbarung über Art und Umfang der Stationären Hospizversorgung?

Die Einleitung hat folgenden Wortlaut: »Im Vordergrund der Hospizarbeit steht die ambulante Betreuung im Haushalt oder in der Familie mit dem Ziel, sterbenden Menschen ein möglichst würdevolles und selbstbestimmtes Leben bis zum Ende zu ermöglichen. Wünsche und Bedürfnisse der Sterbenden und ihrer Angehörigen stehen im Zentrum des Handelns der Hospize. Neben dieser ambulanten Hospizbetreuung und der Versorgung Sterbender in Pflegeheimen sind im beschränkten Umfang auch stationäre Hospize notwendig. Ziel der stationären Hospizarbeit ist es, eine Pflege

1

Vgl. Sabatowski et al. (2006). Wegweiser Hospiz und Palliativmedizin Deutschland, Hospiz Verlagund Begleitung (palliativ-medizinische Behandlung und Pflege) anzubieten, welche die Lebensqualität des sterbenden Menschen verbessert, seine Würde nicht antastet und aktive Sterbehilfe ausschließt.

Nach § 39a SGB V haben Versicherte, die keiner Krankenhausbehandlung bedürfen, Anspruch auf einen Zuschuss zu vollstationärer und teilstationärer Versorgung in Hospizen, in denen palliativ-medizinische Behandlung erbracht wird, wenn eine ambulante Versorgung im Haushalt oder in der Familie des Versicherten nicht erbracht werden kann.«[2]

  • [1] Vgl. auch die Rahmenvereinbarung nach § 39a Satz 4 SGB V über Art und Umfang der stationären Hospizversorgung vom 13.3.1998, i. d. F. vom 9.2.1999
  • [2] bd9a86be3fO88567c1257O8cOO44da12/$FILE/Rahmenvereinb_Hospizversorgung-stat_2O1O.pdf [Zugriff am 04.01.2011)
 
Quelle
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