Was unterscheidet ein Kloster von einer Abtei?
Als Abtei (lateinisch abbatia = Vaterhaus) wird seit dem elften Jahrhundert ein Kloster bezeichnet, dem ein Abt beziehungsweise eine Äbtissin vorsteht. Benediktiner- und Zisterzienserklöster, deren Konvente aus mehr als zwölf Mitgliedern bestanden, wurden durch den Heiligen Stuhl zu Abteien erhoben.
Die Erhebung einer Abtei zur Erzabtei erfolgt ebenfalls durch Rom. In der Regel wird dieser Titel verliehen, wenn von einer Abtei die Gründungen weiterer Abteien ausgegangen sind. Weltweit gibt es derzeit neun Erzabteien, drei davon im deutschen Sprachraum - Sankt Peter in Salzburg, Beuron und Sankt Ottilien. Der Erzabt von Sankt Ottilien ist auch gleichzeitig Abtpräses, also Leiter der gesamten Kongregation von Sankt Ottilien mit rund zwanzig Klöstern und eintausend Mönchen weltweit. Man berät derzeit allerdings über eine Veränderung dieser Struktur, bei der diese beiden Positionen getrennt und die Ämter von zwei unterschiedlichen Personen ausgeübt werden sollen.