Wie wird man Ordensmitglied?

Der Weg bis zum endgültigen Eintritt dauert einige Jahre und umfasst mehrere Stationen. Wer sich ans Kloster binden möchte, soll in der mehrjährigen Prüfungszeit die Möglichkeit bekommen, seine Entscheidung fundiert überprüfen zu können. Gleichzeitig sollen auch die Mitbrüder beziehungsweise Mitschwestem des Kandidaten die Chance haben, das zukünftige neue Konventmitglied in seiner Einübungsphase kennenzulemen. Denn beide Seiten sollen sich sicher sein können, dass sich das Zusammenleben zur beiderseitigen Zufriedenheit gestalten kann. So geht einem Ordenseintritt oft eine längere Phase des vertieften Kennenlemens und der Motivationsklärung voraus. Dazu gehören viele Gespäche - mit dem Berufungspastoral, dem Novizenmeister, dem Abt und auch dem Konvent.

Vor dem Eintritt ins Kloster verabschiedet sich eine zukünftige Postulantin von ihrer Mutter. Die Gitter, hinter denen sich einige Nonnen versammelt haben, trennen den Bereich der Klausur ab. Die Abtissin links im Bild wartet bereits darauf, das neue Konventmitglied in Empfang zu nehmen. Sie wird von nun an als Ersatzmutter die Erziehung der jungen Klosterfrau übernehmen, die ihre Familie möglicherweise nie wiedersehen wird. Es war bis in die z-weite Hälfte des zwanzigsten Jahrhunderts in manchen Orden nicht üblich, dass Nonnen ihr Kloster je verlassen durften.

Die erste Phase im Kloster selbst ist das sogenannte Postulat (lateinisch postulatio = Gesuch, Bitte), eine dem Noviziat vorausgehende Probezeit. Diese Ausbildungsetappe soll dem Kandidaten helfen, den Orden und das Kloster kennenzulemen und abzuklären, ob der geistliche Weg wirklich seine Berufung ist. Das Postulat dauert je nach Orden und Kloster zwischen sechs Monaten und zwei Jahren. Die Postulanten tragen noch kein Ordensgewand, nehmen aber am gemeinschaftlichen Klosterleben teil und erhalten vom Novizenmeister Unterricht. Zum Abschluss des Postulats findet im Konvent eine geheime Abstimmung statt, die darüber entscheidet, ob der Kandidat beziehungsweise die Kandidatin in das Noviziat übertreten kann. Natürlich steht es dem Kandidaten selbst jederzeit frei, das Postulat zu beenden, wenn er erkennt, dass dies nicht sein Weg ist. Gleiches gilt auch für die folgende Prüfungsphase.

Auf das Postulat folgt das Noviziat (lateinisch novicius = Neuling). Die Novizin oder der Novize erhält nun sein erstes Ordensgewand, das sich aber in Details von demjenigen der Ordensmitglieder mit ewiger Profess unterscheidet. Vielfach sind die Novizinnen am weißen Schleier erkennbar, die Novizen am kürzeren Skapulier (siehe auch Frage 41).

Das Noviziat dauert in der Regel zwei Jahre. Diese Probezeit ist verpflichtend und vom katholischen Kirchenrecht vorgeschrieben. Das erste Jahr wird als Kanonisches Jahr (nach dem Kanonischen Kirchenrecht) bezeichnet. In dieser Zeit wird der Außenkontakt der Kandidaten auf ein Minimum reduziert. Sie sollen in dieser Phase in die gemeinschaftliche Lebensform, die klösterliche Spiritualität und das Leben nach den klösterlichen Gelübden hineinwachsen. Die Kandidaten erhalten täglichen Unterricht durch den Novizenmeister, unter anderem in den Fächern Spiritualität des Ordens, Meditation, Liturgie, Gebet, Gregorianik, Bibelkunde. Im zweiten Noviziatsjahr, in dem mehr Außenkontakte möglich sind, werden die Unterrichtsstunden in vielen Klöstern reduziert. Der Inhalt hat dann einen stärkeren Bezug zu den klösterlichen Arbeitsaufgaben. Während des gesamten Noviziats finden regelmäßig persönliche Gespräche zwischen den Kandidaten und dem Novizenmeister und auch dem Abt statt, um zu prüfen, wo der Einzelne in dieser Zeit steht und ob dies wirklich sein Weg ist. Am Ende der Noviziatszeit entscheidet der Konvent in einer Abstimmung darüber, ob der Kandidat geeignet ist und zur Profess zugelassen wird.

Zunächst folgt die zeitliche Profess (lateinischprofessio = Bekenntnis). Sie dauert drei bis fünf Jahre und kann von beiden Seiten auf bis zu neun Jahre verlängert werden. Manchmal kann es passieren, dass der Kandidat meint, für das Klosterleben geeignet zu sein, der Konvent aber anderer Meinung ist. Dann muss der Kandidat gehen. Kommen jedoch sowohl Konvent als auch Kandidat zu dem Schluss, dass der Zeitpunkt für die endgültige Aufnahme ins Kloster gekommen ist, erfolgt die ewige Profess, die Bindung an den Orden auf Lebenszeit. Dabei verspricht der Kandidat schriftlich und öffentlich in mündlicher Form, dass er sein zukünftiges Leben in den Dienst Gottes und der Menschen stellt. Er legt ein Bekenntnis zu den Evangelischen Räten, den Ratschlägen Jesu Christi zum vollkommenen Leben, ab. Dies sind Annut, ehelose Keuschheit und Gehorsam. Daneben gibt er das Versprechen, die Ordensregeln dauerhaft als verbindlich anzuerkennen. Bei manchen Orden, beispielsweise den Benediktinern, folgt auch noch das Bekenntnis zur stabilitas loci, der Ortsgebundenheit (siehe auch Frage 12).

Die ewige Profess erfolgt üblicherweise im Rahmen einer Eucharistiefeier, bei der die Profess-Urkunde des Kandidaten auf dem Altar liegt. Um seinen Willen zu Demut und Gehorsam zu demonstrieren, wirft sich der Kandidat dem versammelten Konvent zu Füßen. Der Abt hebt ihn auf, und der restliche Konvent begrüßt sein neues Mitglied mit einem Willkommenskuss. Damit ist der endgültige Ordenseintritt besiegelt.

 
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