Die gesetzliche Erbfolge

Wann gilt die gesetzliche Erbfolge?

In folgenden Fällen richtet sich die Erbfolge nach dem Gesetz:

■ Es gibt weder ein Testament noch einen Erbvertrag.

■ Das Testament bzw. der Erbvertrag ist unwirksam oder erfolgreich angefochten.

■ Die testamentarische Erbeinsetzung ist ausgeschlagen worden.

■ Die Verfügung von Todes wegen regelt nicht, wer Erbe oder Ersatzerbe ist.

Wie regelt das Gesetz die Erbfolge?

Das gesetzliche Erbrecht ist ein Familienerbrecht, da es als Erben grundsätzlich den Ehegatten und die Verwandten des Erblassers vorsieht. Nur hilfsweise, wenn solche Personen nicht vorhanden sind oder alle diese Personen die Erbschaft ausschlagen, erbt der Staat (§ 1936 BGB). Dieser kann die Erbschaft - anders als sonstige Erben - nicht ausschlagen (§ 1942 Absatz 2 BGB). Dadurch ist sichergestellt, dass es keinen Tod einer natürlichen Person gibt, ohne dass ein Erbe an die Stelle des Verstorbenen tritt.

Das Erbrecht der Verwandten

 
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