Die Gebiete der modernen Institutionenökonomik – ein Kurzüberblick
„Es ist klar, daß jede Gesellschaft [...] eine Ordnung besitzen muß und daß eine solche Ordnung oft besteht, ohne bewußt geschaffen worden zu sein.“ (Hayek 1986, S. 57)
Damit sich (auch spontane) Ordnungen in der Gesellschaft herausbilden, bedarf es gewisser Regeln, welche bewusster, vereinbarter oder auch unbekannter Natur sein können (Hayek 1986, S. 65f.). Mit dieser Betrachtungsweise lässt sich der Zeitpunkt der Entstehung von Institutionen an die Anfänge der menschlichen Entwicklung zurückverfolgen, und es wird deutlich, dass Institutionen seit jeher Bestandteil der Wissenschaften waren. Die weitreichenden Möglichkeiten des Auftretens von Institutionen sowie die verschiedenen Schwerpunkte bei deren Untersuchung haben bis heute zu einer Einteilung in unterschiedliche Spezialgebiete innerhalb der modernen Institutionenökonomik geführt. Der Versuch zur Eröffnung einer solchen Systematik erfolgt mit Verweis auf RICHTER, welcher selbst aufgrund zahlreich vorliegender Überschneidungen in den Gebieten der modernen Institutionenökonomik keinen einheitlichen Stil führt. Dennoch kann eine Gruppierung unter Berufung auf verschiedene (Mit-) Veröffentlichungen für diesen Zweck vorgenommen werden (Richter 1994, S. 3; Richter/Bindseil 1995, S. 134; Richter/Furubotn 1996, S. 35ff.):
Die Neue Politische Ökonomie (Public Choice) analysiert politikwissenschaftliche Fragen ökonomisch. Dabei befasst sie sich unter anderem mit der Theorie des Staates, staatlicher Willensbildung, Wahlregeln und -verhalten oder mit Bürokratie (Richter 1994, S. 3).
Die ökonomische Theorie der Verfassung (Verfassungsökonomik), vor allem geprägt durch BUCHANAN, untersucht den Einfluss verschiedener verfassungsmäßiger Strukturen „auf das politische und wirtschaftliche Verhalten der Individuen“ (Richter/Bindseil 1995, S. 134). Obwohl die Verfassungsökonomik als selbständiges Gebiet dargestellt wird, kann sie auch in das weit definierte Feld von Public Choice integriert werden (Richter/Furubotn 1996, S. 37).
Die Neue Institutionenökonomik, welche vom Begriff her ursprünglich auf WILLIAMSON und seine Transaktionskostentheorie zurückgeht (Richter/Bindseil 1995, S. 134), vereint laut heutiger Definition weiterhin die Theorie der Verfügungsrechte und die Theorie der Vertragsbeziehungen (Richter/Furubotn 1996, S. 34). Sie ist eine „streng wertfreie, ausschließlich am wirtschaftlichen Ziel der Effizienz orientierte Analyse von Institutionen“ (Cezanne/Mayer 1998, S. 1345), „wie wir sie vorfinden, aber auch wie wir sie uns wünschen“ (Richter/Bindseil 1995, S. 133). [1],[2]
Die ökonomische Analyse des Rechts behandelt Rechtsgebiete, wie zum Beispiel Haftungs-, Vertragsoder Strafrecht, sowie dessen Rechtsprechung (Richter 1994, S. 3). POSNER, ein bedeutender Vertreter dieser Richtung, verweist auf große Überschneidungen mit der Neuen Institutionenökonomik und betont den theoretischen Charakter seines Forschungsgebietes, dem es der Neuen Institutionenökonomik ihrerseits ermangeln würde (Posner 1993, S. 73).
Die neue österreichische Schule, beispielsweise vertreten durch HAYEK oder KÜRZNER, wendet den evolutorischen Ansatz auf dem Gebiet von Institutionen an und befasst sich dementsprechend mit deren Entstehung und Entwicklung in wirtschaftlicher oder sozialer Hinsicht (Richter 1994, S. 3).
Der neue institutionelle Ansatz in der Wirtschaftsgeschichte vereint die Theorien der Transaktionskosten, der Verfügungsrechte und der Vertragsbeziehungen hinsichtlich ihrer „Anwendung und Erweiterung auf die historische Erfahrung“, um damit eine institutionelle Struktur der gesamten Gesellschaft begründen zu können (Richter/Furubotn 1996, S. 36).
- [1] „Der Kerngedanke dieses Ansatzes ist einfach: Die Begründung und Benutzung von Institutionen und Organisationen verursacht Kosten, Transaktionskosten, weshalb die Gestaltung der individuellen Verfügungsrechte auf das wirtschaftliche Gesamtergebnis nicht ohne Einfluss ist.“ (Richter/Furubotn 1996, S. 42).
- [2] Die explizite Vorstellung der Teilgebiete der Neuen Institutionenökonomik wird an späterer Stelle erfolgen, da sie im Rahmen der Neuen Institutionenökonomik als wesentliche Analyseinstrumente einer umfangreicheren Darstellung bedürfen