Medien

Das singapurische Mediensystem bietet zahlreiche nationale und internationale Informations-, Nachrichten und Unterhaltungsangebote in unterschiedlichen Sprachen. Ferner ist die Stadt ein wichtiger Standort für internationale Medienunternehmen in der Region. Zudem ist Singapur mit einem Abdeckungsgrad von 75 % der Wohnbevölkerung (unter Staatsbürgern dürfte der Anteil noch deutlich höher liegen) eines der Länder mit der größten Verbreitung des Internets sowie der stärksten Nutzung online-gestützter Informationsund Kommunikationsmöglichkeiten und sozialer Medien weltweit (Internet World Statistics 2013; Abbott 2011, S. 9). Die Vielzahl der Produkte korrespondiert jedoch nicht mit politischer Meinungsvielfalt. Während in der jüngsten Vergangenheit im Hinblick auf Online-Medien eine Lockerung der rechtlichen Rahmenbedingungen zu erkennen war, übt die Regierung weiterhin eine enorme regulative Kontrolle über die traditionellen Medien aus. Die Daten der Organisation Reporter ohne Grenzen, sowie von Freedom House veranschaulichen das: Im Press Freedom Index liegt das Land auf Rang 150 von 180 Ländern, und damit hinter Myanmar oder Malaysia (Reporters Without Borders 2014). Im aktuellen Freedom of the Press Index liegt Singapur etwa gleich auf mit Kambodscha (und vor Myanmar und Brunei), aber deutlich hinter Malaysia (Freedom House 2014).

Die singapurische Variante der Unterdrückung von Meinungsund Medienfreiheit unterscheidet sich allerdings recht deutlich von anderen südostasiatischen Diktaturen. Singapurs „elaborate press control regime“ (Tey 2008, S. 883) basiert nicht primär auf unmittelbarer Zensur oder harter Repression durch staatliche Stellen oder nicht staatliche Akteure, als vielmehr auf einer institutionalisierten Selbstkontrolle und Selbstzensur („Auto-Regulation“, Lee 2010, S. 14 f.). Zuständig für die Überwachung der Medienlandschaft ist das Kommunikationsund Informationsministerium. Diesem sind eine Reihe von StBs zugeordnet, darunter die Media Development Authority of Singapore, der die vormals eigenständige Rundfunkbehörde (Singapore Broadcasting Authority) angeschlossen ist, sowie die Infocomm Development Authority of Singapore (Lee 2010,

S. 9 f.). Die Regierung bedient sich verschiedener Instrumente, von denen die Beeinflussung der Besitzstrukturen inländischer Medienunternehmen sowie ein dichtes Regelwerk an Vorschriften, Einschränkungen und Verboten die Wichtigsten sind. Repressive Gesetze wie der ISA, Sedition Act, Official Secrets Act oder relevante Einzelbestimmungen im Strafgesetzbuch (vgl. Kap. 11.4) dienen v. a. der Abschreckung, werden aber nur selten eingesetzt (Tey 2008, S. 884).

Die großen Medienunternehmen der Stadt wie MediaCorp und die Singapore Press Holding gehören der Regierung (Geroge 2002, S. 179; Tey 2008, S. 890). Gemeinsam mit den öffentlich-rechtlichen Anstalten Singapore International Media und Singapore Technologies kontrolliert letztere das Kabelnetz, durch das sämtliche inund ausländische Fernsehprogramme empfangen werden (der private Besitz von Satellitenempfangsanlagen ist verboten, vgl. Atkins 2002, S. 83). Ferner regelt das Pressegesetz, dass inländische Zeitungsunternehmen im lokalen Besitz und börsennotiert sein müssen. Dabei sind zwei Arten von Aktien zu unterscheiden: Reguläre Anteile mit einfachem Stimmrecht sowie „management shares“ mit zweihundertfachem Stimmrecht. Nur singapurische Staatsbürger oder Unternehmen, die eine Genehmigung der Regierung besitzen, können Anteile mit besonderem Stimmrecht erwerben. Zugleich ist der Anteil, den natürliche Personen halten dürfen, auf 3 % beschränkt (Rajah 2012, S. 145). Die indirekte Kontrolle der Besitzstrukturen dient wiederum als Hebel, um die Zusammensetzung der Herausgebergremien und hierüber die inhaltliche Linie sowie Personalentscheidungen zu beeinflussen. Dies ist ein effektives Instrument, um kritische Berichterstattung von vorneherein auszuschließen (George 2002, S. 177; Tey 2008, S. 888).

Das Pressegesetz bestimmt, dass Zeitungen und Zeitschriften in Singapur nur mit Erlaubnis der Regierung gedruckt, vervielfältigt oder verbreitet werden dürfen. Das gilt auch für Blätter, deren Inhalt und Herausgeberpolitik außerhalb von Singapur entschieden wird (offshore newspapers), wobei die Regierung die Anzahl der für den Verkauf zugelassenen Exemplare festlegt („gazetting“). Zudem müssen ausländische Zeitungsunternehmen, die auf dem siganpurischen Markt aktiv sein wollen, einen Vertreter benennen, der im Falle einer Verleumdungsklage in Haftung genommen werden kann (Tey 2008, S. 893). Ausländischen Anbietern von Rundfunkoder Fernsehprogrammen, die in das staatliche Kabelnetz eingespeist werden (z. B. CNN), ist es untersagt, mit ihren Programminhalten Einfluss auf die singapurische Innenpolitik zu nehmen (George 2002, S. 178).

Ob die Verbreitung neuer Medien die Ausweitung alternativer Formen von Öffentlichkeit und einen Kontrollverlust der Regierung gegenüber der Gesellschaft fördert, ist unklar (Rodan 2003, S. 505). Einerseits bieten Informationsdienste und Kommunikationsformen, die über das Internet zugänglich sind, neue Möglichkeiten der Informationsbereitstellung und des Meinungsaustauschs. So zeigt Abbott (2011, S. 14) auf der Grundlage von Umfragedaten, dass der Anteil derjenigen, die Online-Nachrichten konsummieren, in Singapur deutlich größer ist, als in südostasiatischen Ländern mit einem höheren Grad an Pressefreiheit. Manche Beobachter argumentieren, dass sich hierdurch die Fähigkeit von Zivilgesellschaftsaktivisten zur Artikulation von Forderungen nach Politikwandel „dramatisch verändert“ habe (Ortmann 2012, S. 20).

Andererseits werden die Herrschaftstechniken der Regierung gegenüber traditionellen Medien, die in der Vergangenheit das Entstehen einer „Gegenöffentlichkeit“ verhindert haben, auch im Bereich der neuen Medien angewandt (George 2007, S. 137 ff.). Dies schließt in modifizierter Form eine Registrierungspflicht für Anbieter von Internetinhalten („internet content providers“ ICPs) und Internetdiensten („internet service providers“, ISPs) ein[1]. Reguliert wird das Internet durch den 1997 erlassenen Internet Code of Conduct (Rodan 2003, S. 511) sowie die Bestimmungen des Vereinigungsgesetzes, die seit 1996 auch für ICPs und ISPs gelten. Die Liste der Inhalte, die demnach nicht zulässig sind, ist lang. Sie umfasst unter anderem jede Form der Äußerung oder Darstellung von Äußerungen die geeignet sind, die Öffentliche Sicherheit oder nationale Verteidigung zu bedrohen, „Unzufriedenheit“ (disaffection) mit der Regierung zu schüren, das öffentliche Vertrauen in die Justiz zu untergraben, einzelne Volksgruppen oder Religionsgemeinschaften zu verunglimpfen oder sexuelle Freizügigkeit oder Promiskurität zu fördern (George 2002, S. 189). Durch Änderung des Wahlgesetzes (2001) wurde jede Form von Wahlwerbung für eine politische Partei im Internet, über soziale Medien oder durch online-gestützte Dienste wie Email oder durch SMS verboten (Lee 2010, S. 125, 135). Darüber hinaus ist es nicht als politische Vereinigigung registrierten ICPs oder ISPs nicht gestattet, über Wahlkampfveranstaltungen, Parteiprogramme oder Wählerumfragen zu berichten (Mauzy und Milne 2002, S. 140 f.). Wie erwähnt, wurden im Vorfeld der Wahlen 2011 die Beschränkungen für politische Inhalte und Äußerungen über das Internet jedoch gelockert. Verschiedene Online-Medien haben die kleinen neuen Freiheiten genutzt, um während der Wahlperiode alternative Meinungen und Informationen, die in den regierungsnahen Medien nicht veröffentlicht werden können, Raum zu verschaffen (Tan K. 2012, Chong 2012; Ortmann 2011, S. 158 ff.).

  • [1] Unter der 1996 eingeführten Registrierungspflicht („class licence scheme“) müssen ICPs und ISPs keine individuelle Lizenz beantragen. Vielmehr bedeutet das Einstellen von Inhalten automatisch die Registrierung und Anerkennung der in Singapur geltenden Bestimmungen im Umgang mit dem Internet (George 2007, S. 137).
 
< Zurück   INHALT   Weiter >