Wie kann ich mir einen Tarifvertrag besorgen?
Einfach ist es, wenn Sie in einer Gewerkschaft Mitglied sind. Dann wird man Ihnen ohne weiteres ein Exemplar des für Sie einschlägigen Tarifvertrages zukommen lassen.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die ein Tarifvertrag aufgrund einer Allgemeinverbindlicherklärung verbindlich ist, sowie deren beauftragte Interessenvertreter (zB Rechtsanwälte, Steuerberater) können von einer der Tarifvertragsparteien eine Abschrift des Tarifvertrages gegen Erstattung der Selbstkosten (das sind die Papier- und Vervielfältigungs- oder Druckkosten sowie das Übersendungsporto) verlangen.
Außerdem kann Ihnen, wenn Sie nicht gewerkschaftlich organisiert sind, § 8 des Tarifvertragsgesetzes weiterhelfen: „Die Arbeitgeber sind verpflichtet, die für ihren Betrieb maßgebenden Tarifverträge an geeigneter Stelle im Betrieb auszulegen.“
Das Gesetz gibt Ihnen also das Recht und die Möglichkeit, bei Ihrem Arbeitgeber Einsicht in den für Sie in Betracht kommenden Tarifvertrag zu nehmen. Diese Verpflichtung gilt allerdings nur für tarifgebundene Arbeitgeber, dh für Arbeitgeber, die Mitglieder der tarifvertragsschließenden Verbände sind, und für solche Betriebe, die in den Geltungsbereich eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrags fallen.
Wortlaut des Tarifvertrages. Sie haben mit Ihrem Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag geschlossen, der folgende Bestimmung enthält: „Soweit in diesem Vertrag nichts anderes bestimmt ist, finden die Vorschriften des Manteltarifvertrags für die Arbeitnehmer in der Metallindustrie in der jeweils geltenden Fassung Anwendung." Der bezeichnete Tarifvertrag ist nicht allgemeinverbindlich, und Ihr Arbeitgeber ist auch nicht Mitglied des Arbeitgeberverbandes. Sie wollen bei Gelegenheit in der Personalabteilung in den Tarifvertrag Einsicht nehmen. Man sagt Ihnen, man habe leider kein Exemplar des Tarifvertrages und sehe auch keine Möglichkeit, ein solches zu beschaffen. Sieberufen sich auf § 8 des Tarifvertragsgesetzes. - Mit Recht?
28Leider haben Sie kein durchsetzbares Recht, von Ihrem Arbeitgeber den Wortlaut des Tarifvertrags zu erfahren. Was können Sie also tun?
Wichtig:
Sie können bei den Verbänden , die den Tarifvertrag abgeschlossen haben, um Übersendung eines Exemplars gegen Kostenerstattung erbitten. Diese sind aber zur Übersendung nur dann gesetzlich verpflichtet, wenn der Tarifvertrag allgemeinverbindlich ist.
Wie kann ich in Erfahrung bringen, ob der für meinen Betrieb maßgebliche Tarifvertrag allgemeinverbindlich ist?
Hier empfiehlt sich ein Anruf oder eine Anfrage bei dem für Ihr Bundesland zuständigen Arbeitsministerium bzw. Senator für Arbeit. Dort weiß man über den aktuellen Stand der Allgemeinverbindlicherklärungen Bescheid. Außerdem veröffentlicht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Internet eine laufend aktualisierte Liste der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge (www.bmas.de).