Strukturelle Rahmung Kultureller Bildung
Förderung der Kulturbereiche durch Bund, Länder und Gemeinden
Das zunehmende bildungspolitische Interesse an der Förderung von Kulturstätten und kultureller Teilhabe zeigt sich auch in den Ergebnissen des Kulturfinanzberichtes der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder. In diesem werden insbesondere die Einrichtungen der klassischen Kunstsparten, also Theater, Musikschulen, Museen und Bibliotheken berücksichtigt. [1] Im Jahr 2009 wurden 144 Theater mit 888 Spielstätten, 8400 öffentliche Bibliotheken, 246 wissenschaftliche Bibliotheken, 4790 Museen und 9272 Ausstellungen verzeichnet (vgl. Statistische Ämter des Bundes und der Länder 2012: 54ff.). Insgesamt wurden im Jahr 2009 durch Bund, Länder und Gemeinden ca. 9,1 Milliarden Euro für Kultur ausgegeben, im Jahr 1995 lag dieser Betrag noch bei ca. 7,5 Milliarden Euro, was einem Anstieg von 22,2% entspricht. Dabei wird ein Großteil der Ausgaben durch Länder (42,2%) und Gemeinden (44,4%) bestritten (vgl. Statistische Ämter des Bundes und der Länder 2012: 26ff.).
Insbesondere die Gemeinden nehmen eine wichtige Rolle bei der räumlichen und finanziellen Ermöglichung Kultureller Bildung ein: „Die Gemeinden prägen das kulturelle Angebot vor Ort. Neben der institutionellen Förderung von Museen, Stadttheatern und Bibliotheken unterstützen sie eine Vielzahl von Kulturgruppen, soziokulturellen Initiativen und Festivals“ (vgl. ebd.: 40). Neben der Unterstützung kommerzieller Kultureinrichtungen und Angebote der Zivilgesellschaft unterbreiten viele Städte auch eigene Angebote oder etablieren städtisch organisierte und finanzierte Kultureinrichtungen wie Musikschulen und Jugendkunstschulen. Vielen städtischen Leitbildern ist deshalb auch zu entnehmen, dass Kultur zur Daseinsversorge in der Stadt gezählt wird. Dabei gerät auch der Ausbau kultureller Bildungsdienstleistungen in den Blick: „Viele Kunstwerke der Literatur, der darstellenden Kunst oder auch der bildenden Kunst erschließen sich nicht unmittelbar. Kulturelle Bildung ist daher der Schlüssel für die Nutzung kultureller Angebote“ (vgl. Fuchs; Schulz; Zimmermann 2005: 85). Das Spektrum kultureller Bildungsarbeit in den Kommunen reicht daher von spezifischen Angeboten aus der Jugendhilfe, Kindertagesstätten und Schulen, Volkshochschulen und anderen Weiterbildungsträgern bis hin zu pädagogischen Angeboten der kommunalen Theater, Konzerthäuser, Museen, aber auch Bibliotheken und Kinos (vgl. ebd.: 83ff.). Dabei zeigt sich für die einzelnen Kulturbereiche, dass 35,4% der Kulturausgaben von Bund, Ländern und Gemeinden dem Bereich Theater und Musik, 18% den Museen und 15,1% den Bibliotheken zukamen [2] (vgl. Statistische Ämter des Bundes und der Länder 2012: 26ff.). Dies lässt darauf schließen, dass die klassischen Bereiche der Bildenden und Darstellenden Künste trotz einer Erweiterung der Kunstgattungen um die Neuen Medien und neuer situationsund handlungsbetonter Kunstformen wie der Performancekunst, Concept Art oder Happening, immer noch zu den am stärksten geförderten Bereichen gehören. Kulturelle Bildung, die die Teilhabe zu diesen Bereichen fördern soll, findet deshalb auch noch oft in den klassischen Kulturstätten wie den oben beschriebenen statt. Dennoch zeigt sich inzwischen eine pluralistische Anbieterstruktur in der Kulturellen Bildung.
- [1] Daneben werden bei dem Überblick über die öffentlichen Kulturausgaben und die Verteilung der Mittel auch die Bereiche Denkmalschutz und -pflege, auswärtige Kulturpolitik, Kunsthochschulen sowie Verwaltungen für Kulturelle Angelegenheiten einkalkuliert
- [2] 13% der Ausgaben waren für sonstige Kulturpflege gedacht, dazu verteilten sich 3,4% auf die Kulturverwaltung, 5,5% auf die Denkmalpflege und -schutz, 5,4% gingen an die Kunsthochschulen und 4,1% wurden für kulturelle Angelegenheiten im Ausland aufgewendet