Wie finde ich die jeweils maßgebliche Lohn- und Gehaltsgruppe?

In den meisten Gewerbezweigen bestehen Vergütungstarifverträge. Sie ordnen die Tätigkeiten der Arbeitnehmer bestimmten Vergütungsgruppen zu.

Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) des Bundes wie auch der für die Länder geltende entsprechende Tarifvertrag kennen 15 Vergütungsgruppen.

Qualifikationseckpunkte sind dabei:

■ Entgeltgruppen 1-4 für angelernte und ungelernte Arbeitnehmer,

■ Entgeltgruppen 5-8 für Arbeitnehmer mit mindestens 2- bis 3-jähriger Ausbildung,

■ ‘“Entgeltgruppen 9-12 für Arbeitnehmer mit Fachhochschulstudium,

■ Entgeltgruppen 13-15 für Arbeitnehmer mit abgeschlossenem wiss ens chaftlichem Ho chs chulstudium.

Übliche Merkmale der Lohn- und Gehaltsgruppen sind dabei die Vorbildung (Dreiteilung in Facharbeiter, angelernte und ungelernte Arbeiter), die Berufserfahrung und die Schwere der Arbeit. Mit der Einordnung Ihrer Tätigkeit in eine bestimmte Lohn- und Gehaltsgruppe ist die wesentliche Entscheidung gefallen, an welcher Stelle der Einkommensleiter Sie angesiedelt sind. Die Vergütungshöhe können Sie mit dem Arbeitgeber frei vereinbaren.

Im Fall der Tarifbindung muss die vereinbarte Vergütung mindestens die tarifliche Bezahlung erreichen.

Vereinbarung unter dem Tariflohn. Der Mitarbeiter ist Mitglied der Gewerkschaft VERDI, der Arbeitgeber, die Stadt München, Mitglied des Kommunalen Arbeitgeberverbandes. Wäre der Tariflohn 2500 EUR, würde der Mitarbeiter jedoch einen Lohn von lediglich 2400 EUR vereinbaren, so könnte er dennoch die Bezahlung von 2500 EUR verlangen.

Zahlt Ihnen Ihr Arbeitgeber weniger als Ihre Arbeit nach dem Tarifvertrag wert ist, so können Sie den Unterschiedsbetrag zu der Vergütungsgruppe verlangen, der Ihrer tatsächlich ausgeübten Tätigkeit zuzuordnen ist.

Sie können dann die höhere Bezahlung fordern und ggf. vor dem

Arbeitsgericht einklagen.

Im Verfahren vor Gericht müssen Sie eine genaue Beschreibung Ihrer Tätigkeit vorlegen und die darin enthaltenen Tatsachenbehauptungen auch beweisen, wenn sie der Arbeitgeber bestreitet.

Was ist, wenn sich meine Tätigkeit später ändert?

Ändert sich nachträglich Ihre Tätigkeit, weil Ihnen eine höherwertige Arbeit zugewiesen wird, so sind Sie auch in diesem Falle „höher zu gruppieren“.

 
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