Die Beratung in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten

Welche Bedeutung hat meine Gewerkschaftsmitgliedschaft, wenn ich mich arbeitsrechtlich beraten lassen möchte?

Sind Sie Gewerkschaftsmitglied, haben Sie Anspruch auf Rechtshilfe, die auch die Beratung und Auskunftserteilung in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten umfasst. Die Gewerkschaften bzw. die Dachverbände der Gewerkschaften beschäftigen hierfür qualifizierte Gewerkschaftssekretäre (z. B. Rechtssekretäre der Rechtschutz GmbH des Deutschen Gewerkschaftsbundes).

Wie finde ich einen auf Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt?

Sind Sie nicht Gewerkschaftsmitglied, ist der Gang zum Rechtsanwalt naheliegend. Wie komme ich nun an den richtigen Rechtsanwalt? Einige Rechtsanwälte beschäftigen sich schwerpunktmäßig mit Arbeitsrecht. Allerdings gibt es keine offizielle Stelle, die Ihnen Auskunft über Rechtsanwälte mit dieser Spezialisierung erteilt. Letztlich sind Sie auf eine Empfehlung angewiesen.

Abgesehen von Zufallsempfehlungen, die von Arbeitskollegen, Verwandten und Bekannten kommen, ist es einen Versuch wert, den Betriebsrat zu fragen, denn er muss eventuell selbst arbeitsgerichtliche Verfahren mit einem Rechtsanwalt durchführen und erhält auch häufig Rückmeldungen von Arbeitnehmern über die von diesen geführten

Arbeitsgerichtsverfahren.

Wichtig:

Seit dem Jahre 1987 ist der Fachanwalt für Arbeitsrecht anerkannt. Da die Führung dieser Bezeichnung nur bei Nachweis entsprechender Kenntnisse durch die Rechtsanwaltskammern gestattet wird, dürften Sie im Zweifel mit einer arbeitsrechtlichen Beratung und Vertretung bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht gut aufgehoben sein.

Was kostet mich eine Beratung durch einen Rechtsanwalt?

Seit dem 1.7.2006 trifft den Rechtsanwalt bei einer Beratung die Pflicht, „auf eine Gebührenvereinbarung hinzuwirken“. Das hat den Vorteil, dass Sie wissen, was Sie für die Beratung zahlen müssen. Ohne eine solche Vergütungsvereinbarung hat der Rechtsanwalt Anspruch auf eine „angemessene Vergütung“. Eine solche angemessene Vergütung ist aber bei Verbrauchern auf 250,-- Euro begrenzt ist. Ratsuchende Arbeitnehmer in einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit werden in diesem Zusammenhang als Verbraucher angesehen.

Steht die Beratung in einem Zusammenhang mit einer sonstigen Tätigkeit des Rechtsanwaltes, also insbesondere einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Vertretung, fällt die Beratungsgebühr nicht an; die Beratungstätigkeit ist dann mit den vom Rechtsanwalt durch die sonstige Tätigkeit verdienten Gebühren abgegolten.

Geht die Beratung nicht über ein erstes kurzes Gespräch hinaus (Erstberatung) und ist der Mandant Verbraucher, ist die Beratungsgebühr nach oben auf 190, -- Euro begrenzt. Wenn Sie nur an einer ersten Einschätzung ihrer Rechtsposition interessiert sind und möglichst geringe Kosten haben wollen, sollten Sie den Beratungsauftrag ausdrücklich auf eine Erstberatung beschränken.

Darf mich die Geschäftsstelle des Arbeitsgerichts (Antragstelle) arbeitsrechtlich beraten?

Keine Rechtsberatung dürfen die Antragstellen der Arbeitsgerichte durchführen. Ihre Aufgabe besteht lediglich darin, Klagen und andere Anträge aufzunehmen. Die in den Antragstellen tätigen Rechtspfleger 354haben auch nicht die Qualifikation für eine umfassende arbeitsrechtliche Beratung. Soweit sie doch Hinweise zur Rechtslage geben, können Sie sich hierauf nur mit Einschränkungen verlassen. In den arbeitsgerichtlichen Antragstellen darf Ihnen auch kein Rechtsanwalt empfohlen werden.

Darf mich der Betriebsrat arbeitsrechtlich beraten?

Der Betriebsrat darf keine Rechtsberatung durchführen. Dies schließt aber nicht aus, dass er Ihnen für Ihren Fall wichtige Hinweise geben kann. Wenn Sie von einer Kündigung betroffen sind, können Sie von ihm erfahren, ob er vor der Kündigung ordnungsgemäß gehört worden ist. Aufgrund seiner Kenntnis der Betriebsinterna kann er Ihnen darüber Auskunft geben, ob die Kündigung etwa durch eine Versetzung auf einen freien Arbeitsplatz hätte abgewendet werden können oder ob sozial weniger schutzwürdige Arbeitnehmer weiterbeschäftigt werden. Fragen, die von entscheidender Bedeutung für den Ausgang eines Kündigungsschutzprozesses sein können.

 
Quelle
< Zurück   INHALT   Quelle   Weiter >