Übernahme der Kosten durch die Gewerkschaft, durch eine Rechtsschutzversicherung, Prozesskostenhilfe.
- Welche Leistung erhalte ich von meiner Gewerkschaft, wenn ich ein arbeitsgerichtliches Verfahren durchführen muss?
- Kommt meine Rechtsschutzversicherung für die Kosten eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens auf?
- Was bedeutet Prozesskostenhilfe, und was nützt sie mir?
- Kann ich mir bei der Gewährung der Prozesskostenhilfe den Rechtsanwalt, der mich vertreten soll, selbst aussuchen?
- Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, damit mir Prozesskostenhilfe gewährt wird?
Welche Leistung erhalte ich von meiner Gewerkschaft, wenn ich ein arbeitsgerichtliches Verfahren durchführen muss?
Wenn Sie Mitglied einer Gewerkschaft sind, wird Ihnen nicht nur eine qualifizierte Prozessvertretung gestellt, auch die sonstigen Kosten des Verfahrens werden von der Gewerkschaft bezahlt. Allerdings sehen die Satzungen der im DGB zusammengeschlossenen Industriegewerkschaften Wartefristen (regelmäßig drei Monate) vor.
Wichtig:
Von Ihrer Gewerkschaft erhalten Sie nur dann Rechtschutz, wenn der den Prozess auslösende Konflikt nicht vor Ablauf der satzungsgemäßen Wartefrist entstanden ist. Werden Sie also nicht erst Gewerkschaftsmitglied, wenn „das Kind schon in den Brunnen gefallen" ist!
Kommt meine Rechtsschutzversicherung für die Kosten eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens auf?
Die Kostensorge sind Sie auch dann los, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, die einen Kostenschutz in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten einschließt. Auch hier besteht regelmäßig eine dreimonatige Wartefrist. Bei zu häufiger Inanspruchnahme kann allerdings die Rechtsschutzversicherung den Versicherungsvertrag kündigen.
Was bedeutet Prozesskostenhilfe, und was nützt sie mir?
Die mit einem Gerichtsverfahren verbundenen Kosten, insbesondere die Kosten der Vertretung durch einen Rechtsanwalt, können dazu führen, dass eine Partei auch einen aussichtsreichen Prozess unterlässt. Dies ist dann der Fall, wenn die Kosten des Verfahrens die Partei finanziell überfordern. Die Prozesskostenhilfe (bis zum 31. Dezember 1980 „Armenrecht“) soll auch der „armen Partei“ die Prozessführung ermöglichen. Je nach den Einkommens- und Vermögensverhältnissen kann die Prozesskostenhilfe zu einem Erlass oder nur zu einer Kreditierung der Prozesskosten führen.
Kann ich mir bei der Gewährung der Prozesskostenhilfe den Rechtsanwalt, der mich vertreten soll, selbst aussuchen?
Die Prozesskostenhilfe bedeutet auch, dass Ihnen auf Ihren Antrag hin ein zur Prozessführung bereiter Rechtsanwalt beigeordnet wird. Diesen Rechtsanwalt können Sie selbstbenennen.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, damit mir Prozesskostenhilfe gewährt wird?
Prozesskostenhilfe wird auf Antrag bewilligt, wenn
- - die Partei aufgrund ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann und
- - die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichend Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig ist.