Die Bedeutung des Urteils
Wie ist der Ablauf des Verfahrens bis zum Urteil?
Möglicherweise hält das Gericht, um zu einem Ergebnis zu kommen, die Durchführung einer Beweisaufnahme, insbesondere eine Zeugenvernehmung, für erforderlich. Nach Abschluss der Beweisaufnahme und nachdem die Parteien ihre Anträge gestellt haben, wird das Gericht eine Entscheidung verkünden: das Urteil.
Wann kann ich ein Urteil durchsetzen?
Die Durchsetzung eines Urteils hängt von seinem Inhalt ab. Das Urteil kann z. B. den Arbeitgeber zur Zahlung einer bestimmten Summe oder zur Beschäftigung verpflichten.
Urteilsverkündung und was dann?
Karin Bien war als Krankenschwester in einem privaten Krankenhaus „Haus am Himmelberg" beschäftigt. Sie wurde wegen ständiger Auseinandersetzungen mit der Pflegedienstleitung ordentlich gekündigt. Im Kündigungsschutzprozess hat sie folgende Anträge gestellt:
- 1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst worden ist.
- 2. 388Die beklagte Partei wird verurteilt, die Klägerin als Krankenschwester weiter zu beschäftigen.
- 3. Die beklagte Partei wird verurteilt, an die Klägerin 12.245, -Euro an rückständigen Gehältern zu bezahlen.
Am Ende der letzten mündlichen Verhandlung verkündet das Arbeitsgericht ein Urteil, mit dem es allen Anträgen der Frau Bien stattgibt. Frau Bien ist sehr erfreut und will von ihrem Prozessvertreterwissen, ob das Krankenhaus jetzt das Urteil befolgen muss.
Zunächst wird der Prozessvertreter Frau Bien erklären, dass auch Urteile nicht „automatisch“ wirken, sondern durchgesetzt -in der Juristensprache: „vollstreckt“ - werden müssen. Er wird ihr weiter erklären, dass die Durchsetzung nicht aufgrund der Urteilsverkündung erfolgen kann, sondern abgewartet werden muss, bis die Urteilsurkunde mit Begründung vorliegt.
Was hat es zu bedeuten, dass aus einem Urteil vollstreckt werden kann?
Die Vollstreckung bedeutet, dass Sie die gesetzlich vorgesehenen Zwangsmittel einsetzen können, damit der Schuldner - in unserem Zusammenhang der Arbeitgeber - das Urteil befolgt. Allerdings ist nicht jedes Urteil zur Zwangsvollstreckung geeignet, und je nach der Art des Gegenstandes sind auch die Zwangsmittel unterschiedlich.
Die im Fall der Frau Bien vom Gericht getroffene Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis nicht aufgelöst worden ist, kann nicht vollstreckt werden. Sie bewirkt aber, dass der Arbeitgeber gegenüber Ansprüchen der Frau Bien für die Zeit nach Ablauf der Kündigungsfrist nicht einwenden kann, das Arbeitsverhältnis sei wirksam beendet worden.
Die Verurteilungen des Krankenhauses zur Zahlung und zur Weiterbeschäftigung können dagegen vollstreckt werden. Ist das private Krankenhaus nicht bereit, den Betrag von 12.245, -- Euro zu zahlen, kann die Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Krankenhauses (z. B. Sachpfändung durch den Gerichtsvollzieher, Forderungspfändung durch Pfändungs- und Überweisungsbeschluss) betrieben werden. Besteht keine Bereitschaft, Frau Bien weiter zu beschäftigen, 389erfolgt die Zwangsvollstreckung durch die Verhängung eines Zwangsgeldes gegen das Krankenhaus.