Forschungsethische Prinzipien und Studien zu sexueller Gewalt an und mit Kindern bzw. Jugendlichen

In dieser Situation scheinen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die – außerhalb einer Forschung an medizinischen Fakultäten – Studien zu sexueller Gewalt an Kindern bzw. Jugendlichen in ethisch verantwortlicher Weise gestalten wollen, grundlegend auf eine eigene Auseinandersetzung mit forschungsethischen Prinzipien verwiesen. Forschungsethische Prinzipien stellen eine mittlere Abstraktionsebene zwischen ethischen Grundlagentheorien und ethischen Beurteilungen einzelner Studien dar. Beispielsweise erörtert Hagemann-White (in diesem Band) speziell für den Bereich der Forschung zu Gewalt im Geschlechterverhältnis die Punkte „Anerkennung der Gefährdung und Sorge für Sicherheit“, „informierte Zustimmung“, „Umgang mit Machtbeziehungen“, „Empowerment“ sowie „Vertraulichkeit“. Auch in der allgemeiner gehaltenen Literatur zu Forschungsethik werden meist vier bis sechs Prinzipien herangezogen (Kitchener und Kitchener 2009), die sich aus verschiedenen Grundtheorien der Ethik herleiten und daher als Systeme Hybride darstellen. Kitchener und Anderson (2011) führen etwa fünf Prinzipien auf: Keinen Schaden zufügen (Non-Malefizienz), Gutes tun (Benefizienz), Respekt vor Personen, Vertrauenswürdigkeit und Fairness. Diese fünf Prinzipien weisen jeweils eine gewisse Eigenständigkeit auf, sind aber nicht völlig unabhängig voneinander. So ist es etwa eine der Grundideen der Kindheitsforschung, über den Respekt vor Kindern als Personen (Prinzip 3) diese als Subjekte zu stärken, und damit für die Stellung von Kindern in der Gesellschaft Gutes zu tun (Prinzip 2).

Das Prinzip der Non-Malefizienz (Prinzip 1)

Werden die fünf Prinzipien im Hinblick auf Forschung an und mit Kindern bzw. Jugendlichen zu sexueller Gewalt diskutiert, so liegt der Schwerpunkt der veröffentlichten Diskussion eindeutig auf der Frage, inwieweit durch solche Studien den teilnehmenden Kindern bzw. Jugendlichen Schaden zugefügt werden könnte. Beispielsweise stellt Thiel (2013) die häufig auftauchende Frage, inwieweit Kinder durch Interviews re-traumatisiert werden könnten (und – so seine Anmerkung – Studienleitungen daher eine Versicherung für eventuell anfallende Behandlungskosten abschließen müssten).

Die notwendige Erörterung des Problems zumindest denkbarer Belastungswirkungen hat mehrere Seiten. Auf der einen Seite kann danach gefragt werden, was über Belastungswirkungen aus bereits durchgeführten Untersuchungen empirisch bekannt ist. Auf der anderen Seite kann prozedural danach gefragt, welche Vorkehrungen getroffen werden können um Belastungswirkungen zu minimieren bzw. aufzufangen. Beiden Fragen gemeinsam ist die Notwendigkeit, sich über normative Grenzen Gedanken zu machen, also über Häufigkeit und Intensität von Belastungsreaktionen, die noch für akzeptabel gehalten werden. Ein solcher Standard ist notwendig, weil es weder bei Minderjährigen noch bei Erwachsenen realistisch wäre, über irgendeine Art von subjektiv wichtigen Erfahrungen reden und gleichzeitig bei allen Befragten jedwede Art von Belastung ausschließen zu wollen. In der Diskussion wird hier meist eine schwache Koppelung an das erreichbar scheinende Gute (Prinzip 2) vorgenommen, d. h. bei Surveys, die nur der Einschätzung der aktuellen Häufigkeit sexueller Gewalt dienen, oder bei Vertiefungsstudien, die sich dem besseren Verständnis des Erlebens und der Folgen sexueller Gewalt widmen, können erhebliche Belastungsreaktionen – auch bei geringer Häufigkeit – kaum akzeptiert werden, da diese Art von Studien weder teilnehmenden Kindern bzw. Jugendlichen, noch der Gesamtgruppe der Betroffenen unmittelbare Vorteile bietet. Hier wird verlangt, dass die Studienteilnahme in der Regel nicht mit psychischen Belastungen verbunden ist, die über Unbehagen oder alltägliche Stimmungsschwankungen hinausgehen (für eine intensivere Auseinandersetzung siehe Binik und Weijer 2014). Bei Studien, die unmittelbar der Verbesserung von Hilfsangeboten dienen, kann die Toleranzschwelle etwas höher liegen. Aber auch hier können schwere, im Sinn von lang anhaltenden Belastungsreaktionen kaum akzeptiert werden. Deshalb kann auch nur von einer „schwachen“, d. h. begrenzten Koppelung der Akzeptabilität von Belastungswirkungen an das erreichbar erscheinende Gute die Rede sein.

Vor allem bezüglich der Häufigkeit und Intensität von Belastungsreaktionen in Surveyund Interviewstudien zu erfahrener sexueller Gewalt liegt mittlerweile eine reichhaltige Literatur vor. Ganz überwiegend wurden dabei ältere Kinder und Jugendliche in einem Alter von 10 bis 19 Jahren befragt. Für Kinder unter 10 Jahren liegen dagegen nur wenige Erfahrungen vor. Bei insgesamt sechs auffindbaren Studien (Ybarra et al. 2009; Priebe et al. 2010; Ellonen und Pösö 2011; Zajac et al. 2011; Chu und DePrince 2013; Finkelhor et al. 2014b), in denen emotionale Reaktionen auf Fragen nach Opfererfahrungen, insbesondere zu erfahrener sexueller Gewalt, erhoben wurden, fanden sich durchgängig nur geringe Raten an jungen Menschen, die Belastung berichteten. In einem großen amerikanischen Survey mit mehr als 4.000 teilnehmenden Jugendlichen zwischen 10 und 17 Jahren schilderten sich beispielsweise 4,6 % nach der Beantwortung der Fragen als aufgeregt und durcheinander, sowie 0,8 % als sehr aufgeregt und durcheinander (Finkelhor et al. 2014b). In einem anderen Survey mit mehr als 3.000 Jugendlichen zwischen 12 und 17 Jahren lagen die Vergleichszahlen bei 5,7 % und 0,2 % (Zajac et al. 2011). Werden nur Jugendliche betrachtet, die in der Studie sexuelle Gewalt berichteten, so fand sich in einigen, wenn auch nicht in allen Untersuchungen eine erhöhte Rate an geschilderter Belastung (Finkelhor et al.: 7,3 %; Zajac et al.: 20,6 %). Bei nahezu allen Jugendlichen handelte es sich jedoch um eine milde und passagere Belastung, was sich unter anderem darin ausdrückte, dass bei Interviews am Ende der Erhebung nahezu durchgängig keine Belastung mehr geschildert wurde (Zajac at al. 2011) und fast alle belasteten Jugendlichen erklärten, zu einer Wiederholungsbefragung bereit zu sein (Finkelhor et al. 2014b). Für eine allenfalls geringe Intensität von Belastung spricht auch der Umstand, dass in Studien mit tatsächlicher Wiederholungsbefragung eine angegebene Belastung in der vorausgegangenen Befragung sich nicht negativ auf die Häufigkeit der Teilnahme an der Follow-Up Erhebung auswirkte (Ybarra et al. 2009; Chu und DePrince 2013). Zudem berichten Ybarra et al. (2009), dass in Fragebögen Fragen zu sexuellen Opfererfahrungen nicht öfter ausgelassen wurden als andere Fragen und die Anzahl der Teilnehmenden, die – trotz ausdrücklichen Hinweises am Anfang – die Bearbeitung abbrach, sehr gering war. Insgesamt sprechen die vorliegenden Befunde dafür, dass Befragungen zu erfahrener sexueller Gewalt zumindest ab dem frühen Jugendalter in einer Weise durchgeführt werden können, die im Hinblick auf Häufigkeit und Intensität von Belastung mit nur minimalen Risiken verbunden ist.

Da aber auch milde Belastungsreaktionen Beachtung verdienen und stärkere Belastungsreaktionen nicht prinzipiell ausgeschlossen werden können, besteht in der Literatur ein Konsens, dass prozedural Vorkehrungen getroffen werden um Belastungsreaktionen unwahrscheinlicher zu machen und Teilnehmende, die Belastung empfinden, aufzufangen. Auf einer solchen prozeduralen Ebene lassen sich mindestens vier Schritte unterscheiden:

• Zunächst beginnen die Anstrengungen, Belastungen von Kindern und Jugendlichen soweit als möglich zu vermeiden, mit der ernsthaften Prüfung der Frage, ob die Forschungsziele auch mit Erwachsenen als nicht-vulnerabler Gruppe erreicht werden können oder es möglich ist, zu anderen Zwecken entstandenes Material von Kindern bzw. Jugendlichen zu verwenden. In der für das Verständnis der langfristigen Auswirkungen von sexuellem Missbrauch sehr wichtig gewordenen Christchurch Längsschnittstudie wurden beispielsweise über die gesamte Kindheit der Untersuchungsgruppe hinweg mehrfach Datenerhebungen zu den Lebensbedingungen, der Gesundheit und den Beziehungen der Kinder durchgeführt. Wenn es in dieser Zeit Hinweise auf eine Kindeswohlgefährdung gab, erfolgte eine Mitteilung an die örtliche Kinderschutzbehörde. Eine systematische Befragung zu in der Kindheit eventuell erlebter sexueller Gewalt und anderen möglichen Gefährdungen fand dann jedoch erst im jungen Erwachsenenalter statt (Fergusson et al. 2013). Weiter haben wichtige Studien zu dem von Kindern geschilderten Ablauf und ihrem Erleben von sexueller Gewalt Anrufe bei Kindernottelefonen (z. B. Jackson et al. 2013), Angaben von Kindern bei Sachverständigen bzw. vor Gericht (z. B. Van Gijn und Lamb 2013) und Schilderungen im Rahmen von Traumatherapien (Trauma-Narrativen: Goldbeck und Seitz 2012) herangezogen (z. B. Forster und Hagedorn 2014).

• Lassen die Forschungsziele eine Datenerhebung mit Kindern bzw. Jugendlichen legitim und notwendig erscheinen, so zielt der nächste Schritt zur Minimierung von Belastungen auf die Arbeit an der Formulierung der Fragen, die dann an Kinder bzw. Jugendliche gerichtet werden. Die Arbeit gehorcht dem Leitsatz: Fragen so verständlich wie möglich und mit so viel Spielraum für Distanzierung und Perspektiventwicklung wie möglich. Hinter diesem Leitsatz steht die Grundannahme, dass schwer verständliche Fragen bei jedem Interview bzw. bei jedem Fragebogen Stress induzieren. Weiter wird vermutet, dass das Belastungspotenzial einer Erhebung damit korreliert, in welchem Ausmaß durch Fragen nach Einzelheiten ein Wachrufen innerer Repräsentationen eines Viktimisierungsgeschehens methodisch erzwungen wird. Vor allem Betroffene, deren Bewältigungsstrategien Elemente von Vermeidung beinhalten (z. B. Bal et al. 2003), können dies als belastend empfinden, so dass eine professionell gezügelte Neugier mit einem der Fragestellung angemessenen Allgemeinheitsgrad der Fragen geboten ist. Offene Fragen, die es der teilnehmenden Person überlassen, mit welchem Grad von Detaillierung sie äußere Abläufe oder inneres Erleben schildert, sind davon weniger berührt, vielmehr geht es vor allem um eine durch die Fragemethodik vorgegebene intensive Konfrontation mit erfahrener sexueller Gewalt.

Schließlich kann spekuliert werden, dass solche Fragen entlastend wirken, in denen sich Kinder bzw. Jugendliche, die sexuelle Gewalt erlebt haben, nicht nur als Opfer, sondern als Reflektierende mit ihren Bewältigungsanstrengungen und mit ihrer vielfach gegebenen Bereitschaft zeigen können, anderen durch ein Mitteilen ihrer Gedanken zu helfen (z. B. Peled 2001). Vor dem Hintergrund dieser Überlegungen wurde es in der Literatur für manche Forschungsfragen als angemessen angesehen, viktimisierte Kinder bzw. Jugendliche nicht direkt zu eigenen Erfahrungen zu befragen, sondern über Fallvignetten sprechen zu lassen (z. B. Bradbury-Jones et al. 2014). Bei einigen qualitativen Befragungsstudien mit Kindern standen zwar tatsächliche Erfahrungen im Mittelpunkt, sexuelle Gewalt wurde aber nicht direkt angesprochen, sondern es wurden bewusst nur sehr offene Fragen gestellt (z. B. Mudaly und Goddard 2001).

Bei entsprechenden Forschungszielen wird in der Mehrzahl der vorliegenden Studien ab dem frühen Teenage-Alter aber, gestützt auf die dargestellten Befunde zu in der Regel ausbleibenden Belastungsreaktionen, ein direktes Ansprechen eventuell erfahrener sexueller Gewalt für zulässig gehalten. Gerade hier ist Formulierungsarbeit zu leisten um unnötige Belastungen durch unverständliche oder übermäßig konkrete Fragen zu verhindern und ein Erleben von Empowerment durch die Befragung zu fördern. Da systematische Forschungsprogramme zu Zusammenhängen zwischen Detailaspekten von Befragungen und dem Verständnis bzw. Erleben von Kindern und Jugendlichen weitgehend fehlen (für eine Ausnahme in Deutschland siehe das Forschungsprogramm der Eichstätter Wissenschaftlerin Susanne Vogl, z. B. 2014) oder sich nur auf jüngere Kinder in forensischen Kontexten beziehen (Lamb et al. 2008), bleiben für den Einsatz von Befragungsinstrumenten derzeit nur zwei Wege: Der eine Weg besteht darin, sich an bereits vorhandene Befragungsinstrumente anzulehnen (für eine Übersicht siehe Kindler, in diesem Band). Der andere Weg besteht darin, neue Verfahren zusammen mit Kindern bzw. Jugendlichen sowie erwachsenen Experten zu entwickeln, wobei Woolley et al. (2004) hier ein als „kognitiver Pretest“ beschriebenes Vorgehen vorgeschlagen haben, das mit einer Art „emotionaler Pretest“ verknüpft werden könnte. Anregungen, wie Survey-Studien um Elemente angereichert werden können, die ein Empfinden von Empowerment bei befragten Kindern bzw. Jugendlichen fördern könnten, finden sich bei Mishna et al. (2014).

• Ein dritter Schritt um Belastungen und Risiken von Forschung zu sexueller Gewalt zu minimieren, besteht in Vorkehrungen, die verhindern, dass Kinder und Jugendliche sowie ihre gesetzlichen Vertretungen durch die Thematik der Untersuchung oder die Folgen einer Teilnahme negativ überrascht werden. Die Notwendigkeit von Aufklärung erwächst ebenso aus den forschungsethischen Prinzipien des Respekts vor Personen (Prinzip 3) und der Vertrauenswürdigkeit (Prinzip 4), wird jedoch auch im Zusammenhang mit Schutzaspekten diskutiert (Finkelhor et al. o. J.), da Information für die Betroffenen Kontrolle ermöglicht, was wiederum Sicherheit erhöht bzw. Belastung mindert. In ähnlicher Weise mindern die Regeln zur einzuholenden Zustimmung und der Hinweis auf den jederzeit möglichen Abbruch die Gefahr von Überforderung und Belastungsreaktionen. Gemeinsam ist diesen Aspekten, dass sie auf Selbstregulationsund Selbstschutzfähigkeiten von potenziellen Studienteilnehmerinnen und -teilnehmern aufbauen und diese sowohl ernst nehmen als auch stärken wollen.

• Da es aber sein kann, dass Kinder bzw. Jugendliche sich selbst überschätzen oder in einer für sie selbst überraschenden Weise reagieren, sind im vierten Schritt noch Prozeduren erforderlich, die sicherstellen, dass eventuelle Belastungsreaktionen aufgefangen werden können. Hierfür müssen Beratungsressourcen vorgehalten werden. In der Regel wird dabei nicht erwartet, dass Studienoder Untersuchungsleitungen selbst über klinische oder therapeutische Ausbildungen verfügen (z. B. Finkelhor et al. o. J.). Notwendig ist aber die geschulte Fähigkeit, belastet erscheinende Kinder bzw. Jugendliche proaktiv ansprechen und den Nutzen von Beratung erklären zu können. Weiter ist es erforderlich, mit eventuell auftretenden emotionalen Herausforderungen in der Untersuchungssituation, beispielsweise unerwartet persönlich mitgeteilten Belastungserlebnissen, umgehen zu können (Sanders et al. 2014). Meist wird zudem empfohlen, allen teilnehmenden Kindern bzw. Jugendlichen generalpräventiv Informationen über Hilfetelefone und Beratungsstellen zur Verfügung zu stellen. Je nach Studiendesign können Notfallpläne auch noch weitere Elemente enthalten. So wurde in einem großen amerikanischen Telefonsurvey mit Jugendlichen etwa ein Notfalltelefon eingerichtet und Jugendliche, die darum baten und/oder die schwerwiegende Opfererfahrungen im Survey schilderten und/ oder die im Interview als belastet eingeschätzt wurden, erhielten einen Anruf durch eine in Telefonberatung qualifizierte Fachkraft (Finkelhor et al. 2014b). Jenseits der Thematik von Belastungsreaktionen werden in einem Teil der Literatur (z. B. siehe der Beitrag von Carol Hagemann-White in diesem Band, Berry 2009) Sicherheitsfragen angesprochen, die sich aus einer Studienteilnahme ergeben können. Denkbar ist beispielsweise, dass Kinder bzw. Jugendliche in der Familie bedroht oder bestraft werden, wenn sie von bestimmten Angaben in der Studie erzählen. Möglich erscheinen auch Spott und peinliche Nachfragen, wenn bei Befragungen im Klassenkontext für andere Kinder bzw. Jugendliche beobachtbar ist, dass jemand viel schreibt oder beim Interview bzw. für die Beantwortung eines Fragebogens länger braucht als der Durchschnitt der Klasse. Zur Abwehr solcher Risiken kann Minderjährigen nicht einfach vorgeschlagen werden, den Sorgeberechtigten gegenüber ihre Angaben zu verschweigen. Allenfalls kann dazu ermutigt werden, genau zu überlegen, wem was erzählt wird. Auch können Kinder bzw. Jugendliche über die Möglichkeit einer Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII informiert werden, d. h. einer kurzfristigen Krisenunterbringung außerhalb der Familie, wenn ein solcher Wunsch vom Kind bzw. Jugendlichen gegenüber dem dann zu informierenden Jugendamt geäußert wird. Vorgeschlagen wird weiter bei Untersuchungen in Gruppenkontexten nicht nur auf den Abstand der Tische bzw. die Abschirmung der Interviews zu achten, sondern in den Interviewleitfaden oder Fragebogen zusätzliche Fragen für Kinder bzw. Jugendliche einzubauen, die keine Viktimisierung berichten um die Beantwortungszeiten etwas aneinander anzugleichen. Aus einigen qualitativen Studien wird berichtet, dass mit den Kindern bzw. Jugendlichen vor der Datenerhebung ein kleiner Fragebogen zur Sicherheit nach dem Interview ausgefüllt wurde (z. B. Morris et al. 2012).

Im Unterschied zum Forschungsfeld von Gewalt gegen Frauen, aus dem bereits Übersichten zu Sicherheitsmaßnahmen vorliegen und eine Umfrage eine geringe Häufigkeit sicherheitsrelevanter Ereignisse nach Studien aufzeigte (Hellmuth und Leonhard 2013), fehlen solche Informationen aus dem Bereich der Forschung zu sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche bislang. Vereinzelt werden in der Literatur auch Vorkehrungen besprochen um Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler vor Belastungseffekten und ungerechtfertigten strafrechtlichen Vorwürfen zu schützen (für eine vertiefende Erörterung siehe Coles und Mudaly 2010).

 
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