Didaktische Überlegungen
Im Folgenden werden didaktische Vorschläge für eine politische Behandlung des Dramas Nathan der Weise gemacht. Dabei wird im Kern der Arbeit das aufklärerische Menschenbild des Dramas mit dem Menschenbild, welches durch das Grundgesetz der BRD nahegelegt wird, verglichen. Über diesem Ansatz steht die These, dass das Menschenbild des Grundgesetzes in einer aufklärerischen Tradition steht.
Einordnung in den Rahmenlehrplan
Die Unterrichtsimpulse sind, je nach Wissensstand, für die 10. oder die 11. Klasse angelegt. Im Brandenburger Rahmenlehrplan für das Fach Politische Bildung gibt es dafür in der 10. und 11. Klasse jeweils Anknüpfungspunkte. In der 11. Klasse könnte hier das Themenfeld „Demokratie“ eine Basis für einen anspruchsvolleren Vergleich des Menschenbildes im Grundgesetz der BRD und in Nathan der Weise dienen (vgl. MBJS 2011a, S. 18). Für eine weniger anspruchsvolle Analyse des Dramas bietet bereits das Themenfeld „Demokratie“ in der Doppeljahrgangstufe 9/10 in Brandenburg die Möglichkeit, das Drama in den Politikunterricht einfließen zu lassen (vgl. MBJS 2010, S. 26). Einen Schwerpunkt könnten hier die Demokratieprinzipien darstellen (vgl. MBJS 2010, S. 26).
Besonders die Überschneidung der Thematik mit der Abiturvorbereitung im Deutschunterricht macht eine Behandlung in der 11. Klasse naheliegend, denn der Rahmenlehrplan der gymnasialen Oberstufe im Land Brandenburg sieht die ausführliche Behandlung der Aufklärung als „geistige Emanzipationsbewegung“ (MBJS 2011b, S. 21) vor. Der Politikunterricht kann hier mittels eines fächerübergreifenden Ansatzes einen Beitrag leisten, das Thema „Aufklärung“ als Gesamtkonzept besser zugänglich zu machen und Sachkompetenzen aus dem Unterrichtsfach Deutsch mit Bezug auf das Thema „Aufklärung“ zu vermitteln.