Irrelevante Schlussfolgerungen

Irrelevant sind Folgerungen, wenn sie fälschlich oder völlig unpassend aus vorhandenen Daten oder Belegen gezogen werden.

Beispiel: Der 17jährige Kurt ist ein fleißiger und freundlicher Schüler. Er ist also prädestiniert dafür, Ingenieur zu werden.

Die angeführten Eigenschaften Fleiß und Freundlichkeit sind bestenfalls kein Hindernis für den Ingenieurberuf. Um über die Eignung für diesen Beruf zu entscheiden, müssen andere Persönlichkeitsmerkmale und Fertigkeiten herangezogen werden. Im Beispielsfall mag die Irrelevanz der Schlussfolgerung offensichtlich sein, in vielen anderen Fällen ist dies weniger offensichtlich, vor allem dann, wenn die Folgerung mit der gehörigen Suggestivkraft vorgetragen wird.

Fehler durch Vernachlässigung von Informationen

Falsche Schlussfolgerungen entstehen, wenn vorhandene (jedoch nicht für alle Beteiligten ersichtliche) Informationen ignoriert, unterdrückt oder vernachlässigt werden, obwohl sie für das Argument bedeutsam sind und der gezogenen Folgerung eine andere Richtung geben würden.

Beispiel: Niemand, der klaren Verstand hat, möchte in Berlin wohnen. Die Stadt hat ausgesprochen kalte Winter, die Luft ist von vielem Verkehr stickig. Die öffentlichen Einrichtungen sind wegen der hohen Verschuldung der Stadt heruntergekommen. Außerdem ist die Kriminalitätsquote sehr hoch.

Man erkennt an dieser Argumentation sehr leicht, dass nur die negativen Seiten der Stadt Berlin genannt werden. Im Übrigen scheint in diesem Fall die Art der Beweisführung nicht sehr überzeugend zu sein, wenn man bedenkt, dass die gegebenen Daten zwar zutreffen mögen, die Bevölkerung Berlins durch Zuzüge jedoch vergleichsweise stark wächst.

Es ist zu beachten, dass die Vernachlässigung von Informationen nicht immer unzulässig ist. Ein Rechtsanwalt, der entgegen dem erklärten Willen seines Mandanten Informationen dem Gericht preisgibt, die gegen seinen Klienten verwandt werden können, würde seine Pflichten als Anwalt verletzen.

 
< Zurück   INHALT   Weiter >