Einflussfaktoren auf die Dynamik von Arbeitslosigkeit

Zunächst ist für die Beantwortung der Fragestellung zentral, die neuen Regeln des 2005 implementierten Sozialregimes zu integrieren. Doch freilich determinieren zudem weitere institutionelle, sozioökonomische und demografische Prozesse die Spielräume einzelner Arbeitskraftanbieter am Arbeitsmarkt.

Sozialregime (vgl. Bundesagentur für Arbeit 2014): Mit der vierten Hartz-Reform in 2005 wurde die schrittweise Implementation der Reformen am Arbeitsmarkt abgeschlossen. Mit dem Ziel, Arbeitslose schneller in den Arbeitsmarkt zu integrieren, wurde die Grundsicherung stärker an Verhaltenspflichten gekoppelt, wie bspw. aktiv nach Stellen zu suchen und an Aktivierungsmaßnahmen teilzunehmen. Verletzungen dieser Pflichten werden strenger als zuvor durch Leistungskürzungen sanktioniert. Weitere wichtige Aspekte der Reformen waren Kürzungen der Anspruchsdauer auf vorrangige Versicherungsleistungen (Arbeitslosengeld I)[1] auf 12 Monate und die Zusammenlegung der nachrangigen Transfers „Arbeitslosenhilfe“ und „Sozialhilfe“ zum „Arbeitslosengeld II“. Bedürftigkeit und Arbeitsbereitschaft werden im neuen Regime nach engen Kriterien geprüft. Der Logik der biografisch erworbenen Ansprüche auf Versorgung und Anerkennung als vollwertige/r ArbeitsbürgerIn, wie sie der Arbeitslosenhilfe zugrunde lag, steht die Logik der „letzten sozialen Solidarität“ gegenüber, bei der Hilfebedürftige erst aller biografischen und statusbezogenen Ansprüche entkleidet sein müssen, um in den Genuss der Grundsicherung zu kommen (Promberger 2009, S. 609 f.). Weitere Neuerungen waren die Einführung der Figur der Bedarfsgemeinschaft, die Personen mit gegenseitigen Unterhaltsansprüchen vereint, sowie eine Pauschalierung der Leistungen (Koch et al. 2009, S. 33).

Armut: Wer in Wohlfahrtsgesellschaften von Armut spricht, greift meist auf ein relatives Konzept zurück. [2] Armutslagen werden als Grad der Abweichung vom durchschnittlichen gesellschaftlichen Lebensstandard definiert. Eine im Forschungskontext häufige Engführung des Begriffs auf die Dimension Einkommen kann mithilfe Simmels „Philosophie des Geldes“ (1989, S. 254 ff.) theoretisch untermauert werden: Geld wird hier als Schrittmacher individueller Freiheit identifiziert, weil es den persönlichen Charakter wechselseitiger Abhängigkeit im Prozess der gesellschaftlichen Arbeitsteilung beseitigt und durch eine funktionale, austauschbare und anonyme Form ersetzt. Geld ermöglicht die Vereinzelung innerhalb von Gesellschaften (Deutschmann 2008, S. 46). Doch der eigentliche Nutzen des Geldes fängt erst dort an, wo es über Subsistenzbedürfnisse hinaus zur Verfügung steht. Wer lediglich froh ist, mit seinem Einkommen über die Runden zu kommen, hat nichts von der im Geld angelegten Wahlfreiheit. Was dem Armen verwehrt bleibt, ist nicht nur der Nutzen des Geldes, sondern die Fähigkeit des freien Zugriffs auf den Reichtum der Welt. Für Arme verwandelt sich das Geld von einem Vehikel der Freiheit in ein Mittel sozialer Disziplinierung. Ab welcher Einkommensgrenze dieser Zustand erreicht wird, wurde bisher nicht systematisch ermittelt. Armutsgrenzen werden stets arbiträr gezogen. Üblicherweise wird jener Bevölkerungsanteil, der weniger als 60 % des Medianeinkommens in der Gesellschaft verdient, als arm identifiziert. Um die Einkommen in Haushalten unterschiedlicher Größe vergleichen zu können, wird das bedarfsgewichtete Nettoäquivalenzeinkommen [3] verwendet. Nicht gewichtete Gesamteinkommen könnten die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eines Haushalts nicht ausreichend abbilden, da durch eine gemeinsame Nutzung von Wohnraum und Haushaltsgeräten Einspareffekte entstehen (vgl. u. a. Klocke 2000).

Im Rückgriff auf ein Verständnis von Armut als Bedürftigkeit (Simmel 2013) wird außerdem die Annahme vertreten, im Bezug staatlicher Unterstützungsleistungen liege der eigentliche Kern von Armut. Nicht Mangellage sondern Hilfebedürftigkeit mache ‚den Armen' aus, der von anderen Statusinhabern dadurch unterschieden wird, dass von ihm kein sozialer Beitrag zu erwarten ist. Hilfebedürftigkeit stellt somit eine Verletzung der Reziprozitätsnorm sozialer Beziehungen dar. Coser (1992) argumentiert, der Akt der Gewährung finanzieller Hilfe sei nur um den Preis einer Herabwürdigung zu haben. „Hilfe zu erhalten, heißt, stigmatisiert und aus dem Kreis rechtschaffender Bürger entfernt zu werden.“ Solange eine Person durch ihren beruflichen Status sozial definiert sei, werde sie nicht als arm klassifiziert. Prekär Beschäftigte seien zwar arm, aber keine Armen. Erst die Annahme einer Unterstützung rücke sozial unsichtbar Arme aus den Voraussetzungen des Standes in die sozial wirksame Deklassierung. Soziale Mechanismen, die eine Zugehörigkeit zur Statusgruppe der Armen offenlegen, könnten daher Barrieren zur sozialen Teilhabe erhöhen.

Um beiden Überlegungen folgen zu können, ist Hilfebedürftigkeit analytisch von relativer Einkommensarmut zu trennen. Inklusionsbarrieren könnten sich freilich sowohl durch eine finanzielle Mangellage als auch über die gesellschaftliche Zuordnung zur Statusgruppe der Grundsicherungsbezieher ergeben.

Arbeitsmarktlage: Auch in der ökonomischen Theorie wird angenommen, dass Arbeitslosigkeit einen strukturellen Effekt hat: Was immer sie ursprünglich verursacht haben mag – sie wird zu einer Ursache ihrer selbst (vgl. Baßeler et al. 2006, S. 781). Somit ist ein negativer Effekt der regionalen Arbeitslosenquote auf die individuellen Austrittschancen aus Arbeitslosigkeit zu erwarten. Ein Aufschwung der Konjunktur könnte zu Verkürzungen individueller Arbeitslosigkeitsepisoden führen.

Individualmerkmale: Die Möglichkeiten am Arbeitsmarkt sind zunehmend enger mit individuellen Erfolgen im Bildungssystem verknüpft. Ungleich verteilte Qualifikationen schlagen sich in ungleich verteilten Arbeitslosigkeitsund Armutsrisiken nieder (vgl. Kreckel 1992, S. 228). Je weniger Bildungszertifikate, Qualifikationen und Erwerbserfahrung jemand vorweisen kann, desto schlechter die Stellenauswahl und desto niedriger die Löhne. In diesem Zusammenhang ist mit Selektionsmechanismen zu rechnen: Arbeitslosen, die über nachgefragte Qualifikationen verfügen, gelingt es vermutlich schneller Arbeit zu finden. Indes führt Langzeitarbeitslosigkeit zum Veralten bzw. zum Verlust aufgebauten Humankapitals (vgl. Becker 1993).

Haushaltsmerkmale: Mit Blick auf die Familienarbeit sind Statusanreize zur Einnahme anerkannter gesellschaftlicher Positionen sowie Rollenerwartungen an Väter und Mütter von Bedeutung. Genderforscher beobachten seit geraumer Zeit einen asymmetrischen Wandel der Geschlechterrollen im Sinne einer modernisierten Beibehaltung der Versorgerehe. Grundsätzlich beteiligen sich Frauen vermehrt am Erwerbsleben, kümmern sich aber nach wie vor vornehmlich um Betreuungsund Pflegearbeiten (Ott 1992; Becker 1998; Coltrane 2000; Pfau-Effinger 2001). Mit jedem Kind erhöhen sich nicht nur der Einkommensbedarf, sondern auch der familiäre Betreuungsund Pflegeaufwand und damit der individuelle Nutzen der Familienarbeit. Bei der Erwägung zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, fallen außerdem die Kosten der Kinderbetreuung ins Kalkül. Wenn diese Ausgaben die potentiellen Einnahmen aus einer Erwerbstätigkeit übersteigen, ergeben sich keine monetären Anreize zur Erwerbsaufnahme (Becker 1965). Im Kern dürften sich grundlegende Probleme der Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Alleinerziehende zuspitzen. So machen Frauen 90 % der Alleinerziehenden in Deutschland aus (Statistisches Bundesamt 2011). Die wenigen männlichen Alleinerziehenden leben zumeist mit älteren Kindern zusammen, die aufgrund ihrer größeren Eigenständigkeit die Vereinbarung von Erwerbsund Familienleben erleichtern.

  • [1] 2006 und 2008 wurden Kürzungen für ältere Arbeitslose zum Teil wieder zurückgenommen
  • [2] zur Konzeption relativer Deprivation siehe Runciman (1966, S. 10) und Merton (1995, S. 219 ff.)
  • [3] Die erste erwachsene Person des Haushalts geht mit dem Wert 1, alle weiteren über 14-jährigen Haushaltsmitglieder 0,5 in die Berechnung ein (neue OECD-Skala). Unter 14-jährige Haushaltsmitglieder werden mit 0,3 berücksichtigt. Wird das Gesamteinkommen des Haushalts durch die modifizierte Personenzahl geteilt, ergibt sich das bedarfsgewichtete Nettoäquivalenzeinkommen einer jeden Person im Haushalt
 
< Zurück   INHALT   Weiter >