Staat und Verwaltung

Die Verwaltungsstruktur unterhalb der Ebene der Zentralregierung umfasst Distrikte (daerah) bzw. Stadtbereiche, Bezirke (mukim) und Dörfer (kampongs), sowie, Orte mit Langhäusern, die traditionelle Siedlungsform einiger indigener Minderheiten. Gut 70 % der Landesfläche ist tropischer Regenwald, entsprechend dünn besiedelt sind die Gebiete außerhalb des Hauptdistrikts Brunei-Muara (18 mukims), zu dem auch die Hauptstadt Banda Seri Begawan gehört. Hier leben 70 % der Bevölkerung. Die restliche Bevölkerung verteilt sich auf die acht Bezirke und den Stadtbereich Kuala Belaitdan Seriaim des Distrikts Belait im Südwesten (16,5 %), den gleichfalls südlich der Hauptstadt gelegenen acht Bezirken des Distrikts Tutong (11 %) sowie fünf Bezirke in dem vom Rest des Landes durch den zum ostmalaysischen Bundesstaat Sarawak gehörenden Limbang-Korridor getrennten Distrikt Temburong (2,5 %; vgl. Brunei Darussalam 2011). Die chinesischsprachige Minderheit lebt vorwiegend in den beiden Distrikten Brunei-Muara und Belait. In Belait befindet sich das Zentrum der nationalen Erdölindustrie und hier sind die britischen Truppenkontingente sowie die Gurkha Reserve Unit zum Schutz des Seria-Ölfelds stationiert (vgl. Kap. 3.7). Aufgrund der geringen Größe des Landes bestehen nur geringe Unterschiede hinsichtlich der Qualität der staatlichen Infrastruktur und Dienste in den verschiedenen Distrikten. Die bürokratische Qualität des Staatsapparats ist im regionalen Verhältnis hoch. Als Konsequenz der geringen Größe des Landes sowie der relativen Homogenität des (Staats-)Volks gibt es keine vertikalen Konflikte zwischen ethnischen Minderheiten; auch Territorialkonflikte mit Malaysia konnten 2009 beigelegt werden.

Ein Gesetz über die Lokalregierungen oder verfassungsrechtliche Regelungen existiert nicht. Die Distriktund Stadtverwaltungen unterstehen direkt dem Ministerium für Heimatangelegenheiten sowie dem Büro des Premierministers. Die Dorfvorsteher und Vorsteher der Bezirke sowie die Chefs der traditionellen Langhaussiedlungen werden von den örtlichen Bevölkerungen gewählt. Kandidaten müssen von der Regierung genehmigt werden, meist handelt sich um ehemalige Beamte oder Militärs (Heiduk 2008, S. 55). Als Angestellte der Regierung unterstehen sie den Weisungen des zuständigen Ministeriums und beziehen ein Gehalt. Ihre Funktion ist beschränkt auf die Schlichtung von lokalen Konflikten sowie die Rolle eines Vermittlers zwischen lokalen Bevölkerungen und der staatlichen Verwaltung (Case 1996, S. 131; Damit 2004, 2007, S. 104).

 
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