Online-FORUM der Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte
Rainer Eisfeld:
Stellungnahme zu dem Artikel von Udo Wengst: „Der ‚Fall Theodor Eschenburg'. Zum Problem der historischen Urteilsbildung“, VjhfZg 3/2013, 411-440
Als weiterführend in der Debatte habe ich empfunden, dass Wengst die von Eschenburg „reklamierte Vetoposition des Zeitzeugen für die Zeitgeschichtsschreibung“ (426, bezogen auf Globke, Krosigk, Weizsäcker) zunächst „mehr als problematisch“ nennt (429) und am Ende „zurückweist“ (440). Das sollte es künftig erschweren, zu ‚argumentieren' wie Gerhard Lehmbruch in der Stuttgarter Zeitung (vgl. meinen Aufsatz: „Theodor Eschenburg (II)“, ZfG 6/2013, Anm. 21). Wengsts „Vorwurf“ – seine Formulierung – gegenüber Eschenburg, dessen „Betrachtungen über das NS-Regime (seien) nicht frei von Exkulpationsbemühungen“ gewesen (429), verrät dasselbe Bemühen um eine gewisse Distanz.
Hätten diese beiden begründeten Feststellungen den Tenor des Aufsatzes bestimmt, so wäre ein Versuch zu erwarten gewesen, Licht und Schatten bei Person und Werk Eschenburgs abwägend herauszuarbeiten.
Stattdessen stellt Wengst eingangs die Behauptung auf, „insbesondere politisch der Linken zuneigende Wissenschaftler“ neigten dazu, das Handeln von Personen, die im NS-Regime „mitgemacht“ hätten (welch unscharfer Begriff für einen Historiker!), „aufgrund heutiger moralischer Maßstäbe zu beurteilen“ (413). Darin steckt nach meiner Auffassung eine doppelte Falschaussage.
Die moralischen Maßstäbe, an denen die innenund außenpolitischen Verbrechen des NS-Regimes – insbesondere die sukzessive Entrechtung, Ausplünderung und Ermordung von Juden und anderen Minderheiten – sich messen lassen mussten und gemessen wurden, waren 1938, 1950, 1990 oder 2013 dieselben. Und mit „liberal“, „links“ oder „konservativ“ hatten sie nichts zu tun. Ein Beispiel für viele: 1980 hielt Joachim C. Fest auf der Grundlage eben solcher Maßstäbe Albert Speer vor, er habe sich von „technizistischer Unmoral“ leiten lassen, und attestierte im selben Zusammenhang Franz von Papen, sein Konservativismus sei „längst aller humanistischen Wertnormen entkleidet“ gewesen.
Gewandelt hat sich nicht die Moral. Gewandelt hat sich, im Zuge von Generationsverschiebungen und dem Bewusstwerden disziplinärer Forschungsdefizite, die vorherrschende – offenkundig aber nicht unbestrittene – Unter suchungsperspektive: Stärker ins Zentrum gerückt sind der Blick auf die Opfer der NS-Verbrechen sowie, Hand in Hand damit, die Frage nach der ge- sellschaftlichen Verankerung des Nationalsozialismus und des Ausmaßes an Mitwirkung „der auch nach 1945 wieder präsenten Funktionseliten“ (Frei). In der einleitenden Grundlegung seines Aufsatzes argumentiert Wengst folglich nicht ad rem, sondern ad personam („die Linke“). Mit einer unzutreffenden Pauschalbehauptung, die er ausdrücklich auf den Fall Eschenburg angewendet wissen will („vor diesem Hintergrund ist die Debatte… zu sehen…“ – 413), konstruiert er eine Gruppe (die „skandalisierenden“ Eisfeld, Bethke und Offe – 438), der er zweifelhafte Bewertungsmaßstäbe unterstellt. Sich selbst rechnet er der ‚guten' Gegengruppe derer zu, die sich verpflichtet fühlen, „das jeweilige Leben in die… epochenspezifischen Umstände“ einzubetten.
Doch welche Umstände sind das im konkreten Fall? Gehören dazu nicht auch das Gesetz gegen Wirtschaftssabotage von 1936 und die zunehmende Entrechtung der deutschen Juden im Verlauf des Jahres 1938 (vgl. „Theodor Eschenburg (II)“, 535/36), die Eschenburg bei seinem Brief ans RWM und seinen Gesprächen mit dessen Referenten hätte berücksichtigen müssen? Oder meint Wengst, ohne dies auszusprechen, bloß Umstände mit potentiell entlastender Wirkung?
Dass Wengst den opferzentrierten Ansatz nicht teilt, sondern einem – auf letztliche Exkulpation abzielenden – täterzentrierten approach anhängt, zeigt sich unmittelbar anschließend in seinen wenigen Sätzen zum ‚Arisierungs'verfahren des Jahres 1938, die beim Leser den Eindruck eines geradezu einvernehmlichen Ablaufs erwecken („die Entscheidung war gefallen“/„Fischbeins Zustimmung lag vor“ – 413). Vollständig überspielt wird von Wengst, dass es sich – wie bei jeder ‚Arisierung' – um einen sukzessiven Prozess der Verfolgung eines deutschen Juden handelte, und dass Eschenburg mit seinen mündlich wie schriftlich dem RWM übermittelten Vorschlägen und Mitteilungen (z. T. aus bloßem Hörensagen; vgl. „Theodor Eschenburg (II)“, 534-36) an dieser Verfolgung beteiligt war. Stattdessen verfällt Wengst, darin Hans-Joachim Lang folgend, dem Wunschdenken, bei dem ‚Arisierungsfall' könnte alles „ganz anders“ gewesen sein (418/419; 438). D a s s dies bloßes Wunschdenken war und ist, habe ich in „Theodor Eschenburg (II)“, 538, an Hand der RWMwie der Restitutionsakten gezeigt – und Wengst hätte dies ebenso erkennen können, wenn er sich selbst mit den Akten auseinandergesetzt hätte. An Unredlichkeit grenzt es, wenn Wengst sich einerseits darauf zurückzieht, der ‚Arisierungs'vorgang werde „im Folgenden nicht weiter“ behandelt, weil dies
„nur im Gesamtkontext des Lebens von Eschenburg im Dritten Reich“ geschehen könne“ (419), andererseits aber mit Lang insinuiert, „wie anfechtbar“ (418) Bethkes und meine Interpretationen vorgeblich seien.
In diesem Zusammenhang begeht Wengst den weiteren Fehler, Lang in der Behauptung folgen, es sei „notwendig“, den ‚Arisierungs'fall „in den Gesamtzusammenhang von Eschenburgs Beziehungen zu Juden im Dritten Reich einzubinden“ (418). Natürlich kann es nicht darum gehen, die generelle Bedeutung des Fehlens oder Vorhandenseins von Antisemitismus als Handlungsmotiv herunterspielen. Aber bereits in „Theodor Eschenburg II“, 535, habe ich betont, dass Antisemitismus als Erklärungsmotiv für Verhaltensweisen wie diejenige Eschenburgs nicht erforderlich war. Mutatis mutandis gilt auch hier, was Eberhard Jäckel 1979 festgehalten hat: „Verbrecherische Befehle wurden… zumeist aus Gehorsam (befolgt), aus Verblendung oder um irgendwelcher Vorteile willen.“ Ulrich Herbert hat 20 Jahre später von „moralentleertem Utilitarismus“ einerseits, „Obrigkeitshörigkeit“ andererseits gesprochen. Die aktive Verwicklung der Peenemünder V2-Konstrukteure in das NS-Sklavenarbeitsprogramm, die ich in einer monographischen Studie nachgezeichnet habe, stellt geradezu ein Lehrstück für die Verbindung dieser beiden Motive dar. Dass Eschenburg im Betreff seines Briefs vom 8. 11. 1938 an das RWM Fischbein ganz unnötigerweise als „den Juden Wilhelm J. Fischbein“ titulierte (vgl. „Theodor Eschenburg (II)“, 535), scheint mir ein deutliches Indiz, dass Überlegungen zur Erklärung seines Verhaltens in dieselbe Richtung zu gehen hätten. Jedenfalls lässt dieses Verhalten sich nicht, wie Lang und Wengst suggerieren, durch Hinweis auf den „freundschaftlichen Umgang mit einer ganzen Reihe von Juden“ (418) quasi aus der Welt interpretieren.
Wengsts Konzentration auf (vorhandenen oder fehlenden) Antisemitismus als Handlungsmotiv macht ihn zugleich blind für die potentielle Brisanz der Fixierung auf den starken Staat bei Eschenburg, jenes politische Denken, das Wengst selbst zu Recht als Konzentration auf die „Funktionalität“ und „Effektivität“, auf den „Herrschaftscharakter“ des politischen Systems kennzeichnet (436, 439). Als „Offenbarung“ erschien Eschenburg 1926 Alfred Webers Konzept der „unegalitären Führerdemokratie“ samt „ihrem notgedrungen oligarchischen Aufbau“. Es sah zwar Wahlen, aber k e i n e parlamentarische Kontrolle der „ausgelesenen Führerspitze“ mit ihrer Kompetenz zu „selbständiger Entscheidung und Willensbildung“ vor (Weber 126, 138). Wie Eschenburg im 1. Band seiner Memoiren (204) vermerkte, wurde es von Stresemann geteilt. Das mochte Eschenburg nach 1926 das Arrangement mit der Weimarer Republik erleichtert haben, der er bis dahin als Gegner gegenübergestanden hatte.
Für die Zeit des NS-Regimes begründete Eschenburg seine innerliche Zurückhaltung gegenüber den Aufstandsplänen, die zum 20. Juli 1944 führten, folgerichtig damit, er sei sich „nicht sicher“ gewesen, „ob wirklich die richtigen Leute an der Spitze der Verschwörung standen“. Besonders bei Goerdeler hatte er „(s)eine Zweifel“, „ob er wirklich ein Mann für Führungsaufgaben sei“ (2. Memoirenband, 72, 73). Was für eine Kategorie in diesem Zusammenhang! Waren die Massenmörder des NS-Regimes, die sich an der Macht befanden, „richtigere“ Leute für „Führungsaufgaben“?
Webers Konzept erschien Eschenburg noch 1995 als „optimale Lösung“ (vgl. „Theodor Eschenburg (II)“, Anm. 55). Seine Kennzeichnung der 1. Großen Koalition als „Aufräumungsdiktatur“ auf Zeit (Wengst, 430) war nur konsequent: Mochte der Ausfall einer wirksamen parlamentarischen Opposition, mochte die Stilllegung eines Großteils jener Konflikte, deren parlamentarische Austragung den Kern der repräsentativen Demokratie ausmacht, demokratietheoretisch wie demokratiepraktisch problematisch erscheinen – für Eschenburg stand im Vordergrund die Hoffnung auf Beseitigung der „Schuttanhäufung“ der parlamentarischen Demokratie, die „das Staatsganze belasten“ könnte (Wengst, ibid.). Seit seiner Dissertation war es Eschenburg um jenes Programm institutioneller Autorität der Staatsspitze zu tun, das er dort „staatskonservativ“ nannte (vgl. „Theodor Eschenburg (II)“, 532). Wie weit ihn das wirklich zum, laut Wengst (439), „dezidierte(n)“ (!) „Anhänger des parlamentarischen Systems“ machte, ist mindestens zweifelhaft und bedarf genaueren Hinsehens.
Die Debatte um Theodor Eschenburg geht weiter. Nun behaupten die Quellen ihr Vetorecht gegen subjektive Eindrücke und wissenschaftlich verbrämte Schutzbehauptungen. Anne Rohstock bereichert nach intensiven Recherchen in zahlreichen Archiven den Deutungsstreit über Eschenburg in der Weimarer Republik, vor allem aber schlägt sie eine breite Lichtschneise in das Dunkel, das die Jahre des Zweiten Weltkriegs noch immer umgibt. Eschenburg war als Wirtschaftsfunktionär überall im besetzten Europa aktiv und dabei routinemäßig, aber auch durchaus eigeninitiativ an der „kalten Arisierung“ von zahlreichen jüdischen Betrieben beteiligt.
Anne Rohstock: