Transformation der Bundeswehr
Seit Ende des Kalten Krieges ändert sich das internationale Kriegsgeschehen, was langfristige Konsequenzen für die Militärstrukturen aller europäischer Armeen hat. Einerseits wandelt sich – so auch in Deutschland – aufgrund neuer Einsatzbedingungen und Aufgaben der Soldatenberuf bzw. das Anforderungsprofil der Soldaten: Diese werden im Vergleich zur Blocksituation immer weniger in rein militärischen Funktionen eingesetzt. Andererseits verändert sich – neben der sich wandelnden Weltgesellschaft – auch die Bundeswehr. Alle Verwendungen der Bundeswehr stehen nun Frauen und Homosexuellen offen. Diese mehrschichtigen Wandlungsprozesse lassen Auswirkungen auf den Soldatenberuf im Spannungsfeld der Untersuchungskategorien (Geschlecht und sexuelle Orientierung) erwarten. Bevor ich mich diesem Themenkomplex in den Kapiteln 7 (zu Geschlecht) und 8 (zu sexueller Orientierung) zuwende, wird zunächst der Transformationsprozess internationaler und nationaler Militärstrukturen auf formaler Ebene skizziert (Kap. 6.1.), um die Veränderung des Soldatenberufes zu verdeutlichen (Kap. 6.2.).
Wandel internationaler und nationaler Militärstrukturen
Veränderte Kriege und Konflikte
In der Literatur über das Konfliktund Kriegsgeschehen kann der Wandel, der in Deutschland und den meisten europäischen Staaten nach Ende des Kalten Krieges im Militärsektor zu verzeichnen ist, als common sense bezeichnet werden (vgl. Meyer 2011: 16 f., Holzinger 2011: 319). Nicht nur der Militärsektor verändert sich, sondern auch ein Wandel an Kriegstypen lässt sich seit dem Ende des Kalten Krieges verzeichnen: zwischenstaatliche Kriege nehmen aufgrund der veränderten Bedingung seit der Auflösung des Ost-West-Konfliktes stetig ab, was auf „die fortschreitende weltweite Globalisierung und die Modernisierung“ (Collmer 2003: 9) zurückzuführen ist. Stattdessen nehmen innerstaatliche, bürgerkriegsähnliche Konflikte zu.
Die Herausbildung und Zunahme dieser Konfliktund Kriegsformen, die – im Gegensatz zu alten, symmetrischen oder klassischen – auch als „neue Kriege“ (vgl. Kaldor 2000) oder „kleine Kriege“ (Daase 1999), „low intensity conflict“ (van Crefeld 1998) und „asymmetrische Konflikte“
(Münkler 2000) bezeichnet werden, weisen einen grundsätzlich anderen Charakter als zwischenstaatliche Kriege auf. Diese Tatsache – die Existenz ,neuer Kriege' – wird innerhalb der Friedensund Konfliktforschung kontrovers diskutiert. Einklang herrscht zwar über die veränderte Finanzierung bewaffneter Konflikte mit dem Ende des Ost-West-Konfliktes – die These von grundsätzlich neuen Kriegsformen wird z.T. als inkorrekt und empirisch nicht begründbar diskutiert (vgl. Heupel 2009: 9). Viele Charakteristika neuer Kriege – etwa die von Staaten losgelöste Bildung von Gewaltökonomien, d.h. bewaffneter Gruppierungen – seien demnach überhaupt „nicht neu, sondern bereits für Kriege, die vor dem Ende des Ost-West-Konflikts ausgetragen wurden, typisch gewesen“ (Heupel 2009: 9).
Meyer betont in diesem Zusammenhang, dass die Definition des Begriffes Krieg bereits schwierig ist, denn „[o]b und wann man einen gewaltsamen ausgetragenen Konflikt als „Krieg“ bezeichnet, hängt von politischen Interessen, Ideologien, rechtlichen Interpretationen oder wissenschaftlichen Erkenntnissen ab“ (Meyer 2003: 132). [1]
Unabhängig der Frage, ob diese als alt bzw. neu bezeichnet werden, wird laut Arbeitsgemeinschaft Kriegsursachenforschung (AKUF) im Jahr 2009 kein Staatenkrieg mehr ausgetragen – zumindest im völkerrechtlichen Sinne. Alle weltweit geführten Kriege können mit etwa 48 % als Antiregime-Kriege klassifiziert werden, gefolgt von Autonomieund Sezessionskriegen (44 %) sowie Mischformen innerer Kriege (8 %) (vgl. AKUF 2011: 17). Als Kriegsmischform werden bspw. beide Kriege in Afghanistan und Irak gezählt, obwohl diese nach AKUFs eigener Kriegsdefinition (vgl. Kap. 11.2.2. im Anhang [2]) auch als Antiregime-Kriege kategorisierbar sind. Es handelt sich durch den Einfluss nordatlantischer Bündnispartner (insbesondere den USA) jedoch „um mehr als nur um Fremdbeteiligung in innerstaatlichen Kriegen“ (ebd.).
Bis zum Jahr 1992 kann – trotz Schwankungen – ein kontinuierlicher Anstieg von insgesamt 241 gezählten Kriegen seit 1945 (bis zum Höchststand von 55 Kriegen im Jahr 1992) verzeichnet werden. Die Anzahl der Kriege ist seit dem Jahr 2000, deutlich schon seit 1992, stark zurückgegangen (vgl. AKUF 2011: 13 f.). Der Rückgang des weltweiten Kriegsgeschehens nach 1992 hat verschiedene Gründe, die mit dem Ende der Blocksituation zusammenfallen (vgl. hierzu AKUF 2011: 14 f.).
- [1] Um nur ein paradigmatisches Beispiel dafür zu nennen, erkannte und erkennt das internationale Völkerrecht bewaffnete Konflikte grundsätzlich zwischen Staaten als Krieg an und unterscheidet davon Bürgerkriege und innerstaatliche Aufstände (vgl. UN/UNric 2013, AA 2013, ICRC 2013). Obwohl das Völkerrecht auch für nicht-internationale bewaffnete Konflikte einige wenige Regelungen aufgestellt hat, entfallen dem oben aufgeführten weltweiten Trend (von der Abnahme zwischenstaatlicher Kriege) nach innerstaatliche Konflikte zunehmend ausserhalb des völkerrechtlichen Geltungsbereiches. An dieser Systematik der Kriegsdefinition – als einer zwischen Staaten (als Völkerrechtssubjekte) ausgetragenem bewaffneten Konflikt – wird völkerrechtlich nach wie vor festgehalten; der Kriegsbegriff wurde (durch ausbleibende Kriegserklärungen) modifiziert und durch „bewaffnete[r] internationale[r] Konflikt“ ersetzt (vgl. van Ooyen 2002: 91).
- [2] Alle für dieses Kapitel verwendeten Gesetzestexte, Resolutionen und Definitionen sind im Anhang in Reihenfolge ihrer Nennung aufgeführt (vgl. Kap. 11.2.2.).