Einleitung
Heutzutage kann jeder Museumsbesucher feststellen, dass öffentliche Museen ohne das großzügige Engagement privater Kunstsammler [1] und Unternehmen nicht ausreichend bestückt wären. Neben den Informationen zu Kunstwerken lassen sich auf den kleinen Schildern auch die Eigentumsverhältnisse ablesen: Privatbesitz, Leihgabe bzw. Dauerleihgabe eines bestimmten Sammlers oder einer Unternehmenssammlung. Diese Angaben weisen darauf hin, dass die Museen nicht Eigentümer der Kunstwerke sind. Da sich Museen diese Kunstwerke ausleihen, stehen sie in einem schuldrechtlichen Verhältnis zum Eigentümer. Kunstwerke, die ein Privatsammler oder ein Unternehmen einem Museum geschenkt oder vermacht hat, werden in der Regel als Schenkungen oder Nachlass gekennzeichnet.
Allein die Geschichte der heutigen staatlichen Museumssammlungen verdeutlicht, dass es sich nicht um rein öffentliche Sammlungen handelt. Einige Kunstwerke stammen von Privatsammlern, die diese Kunstwerke oder ganze Sammlungen verliehen haben. Oder die Kunstwerke wurden durch Zustiftungen oder Schenkungen den öffentlichen Museen endgültig überlassen. [2]
Kooperationen zwischen Privatsammlern mit zeitgenössischen Kunstsammlungen und öffentlichen Museen wurden in Deutschland anfangs nur von wenigen Persönlichkeiten öffentlich bekannt. Allerdings wurden durch den enormen Zuwachs privaten Reichtums beachtliche Kunstsammlungen in deutschen Privatbesitz zusammengetragen. Dies gilt insbesondere auch für den Bereich der zeitgenössischen Kunst. Zahlreiche deutsche Sammlernamen sind mittlerweile in der internationalen Kunstbranche bekannt und zählen zu den 200 Top Sammlern weltweit: Christian Boros, Udo Brandhorst, Frieder Burda, Harald Falckenberg, Fürstin Gloria von Thurn und Taxis, Ingvild Goetz, Barbara und Axel Haubrok, Erika Hoffmann, Hugo Jung, Uli Knecht, Thomas Olbricht, Inge Rodenstock, Ute und Rudolf Scharpff, Christiane Schaufler-Münch und Peter Schaufler, Julia Stoschek, Sylvia und Ulrich Ströher, Benedikt Taschen, Jutta und Siegfried Weishaupt, Reinhold Würth. [3] Einige der deutschen Sammlerpersönlichkeiten haben die Entwicklung vorangetrieben, private Sammlungen zeitgenössischer Kunst der Öffentlichkeit durch Kooperationen mit öffentlichen Museen zu präsentieren.
Der Wunsch, die eigene Sammlung öffentlich präsentiert zu sehen, begleitet viele Sammler schon von Beginn der Sammlungstätigkeit an. Ausstellungsmöglichkeiten in Museen können als ein Prüfstein angesehen werden, ob das, was gesammelt wird auch für die Fachwelt und die Öffentlichkeit von Interesse ist. Irgendwann wird sich ein Sammler auch die Frage nach der Weitergabe seiner Kunst stellen müssen. Soll die Sammlung in einem öffentlichen Museum integriert, verschenkt, vererbt oder verkauft werden? [4]
Die Bereitschaft, eine private Kunstsammlung in einem öffentlichen Museum zu präsentieren, hängt von subjektiven Interessen eines jeden Sammlers ab. Diese Interessen können dabei vielfältig sein: privates Engagement zur Förderung von Kunst und Kultur, die Erfüllung gesellschaftlicher Ansprüche, die Darstellung von Macht und Prestige, eine erwünschte Wertsteigerungen der Kunstwerke, die Gewinnung steuerrechtlicher Vorteile oder sogar eine Lösung für Lagermöglichkeiten.
Aus Sicht der öffentlichen Museen sprechen zahlreiche Interessen für eine Kooperation mit einem privaten Kunstsammler. Durch eine Kunstüberlassung oder durch einen Erwerb von Museumsgut kann der kulturelle Auftrag erfüllt und die zeitgenössische Kunstsammlung nach musealen Kriterien betreut werden. Zudem findet auf diese Weise eine Kunstund Kulturförderung statt und die öffentlich präsentierte Sammlung wirkt sich positiv als Standortfaktor auf den Kulturtourismus aus. Durch den Erwerb von Kunstwerken erfährt die eigene Sammlung außerdem eine Wertsteigerung. Für öffentliche Museen stellt diese Alternative der Akzession, Kunstwerke der musealen Sammlung hinzuzufügen, ein klares Ziel dar. Kunstwerke sollen für die Öffentlichkeit dauerhaft erhalten und zugänglich gemacht werden. [5] Denn aufgrund der hohen Kunstmarktpreise und der fehlenden Ankaufsetats sind öffentlichen Museen kaum in der Lage, Kunstwerke für die eigene Sammlung anzukaufen. Um ihren Sammlungsauftrag im Bereich der zeitgenössischen Kunst nachzukommen, sind sie daher auf die Ergänzung durch Kooperationen mit privaten Sammlern und Unternehmen angewiesen. [6]
Worauf müssen oder sollen sich die öffentlichen Museen und Privatsammler einlassen? Besteht von beiden Seiten Interesse an einer Kooperation, so müssen sich die beiden Partner zunächst über die Form des Vertragsverhältnisses einigen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, eine private Kunstsammlung in ein öffentliches Museum langfristig einzugliedern. Einerseits ermöglichen die klassischen Vertragsgestaltungen einer Leihe, Schenkung oder Verfügung von Todes wegen, eine Kooperation mit einer Museumsinstitution einzugehen. Andererseits kann ein individualisierter Kooperationsvertrag begründet werden. Dieser verfolgt den gemeinsamen Zweck, eine private Kunstsammlung in ein öffentliches Museum zu integrieren. Durch diese Kooperationsverhältnisse kommen die verschiedenen Bereiche des Kultursektors enger zusammen, wie der öffentliche staatliche Bereich, der private Markt und die privat-gemeinnützige Zivilgesellschaft (Dritter Sektor). Diese Arten von Kooperationen wurden bereits in der deutschen Museumslandschaft mit verschiedenen Privatsammlern geschlossen. Sie beinhalten häufig spezielle Forderungen und Verpflichtungen an die öffentliche Museen. Diese sind jedoch nicht für jeden Außenstehenden nachvollziehbar. Solche Kooperationen können oftmals Grundlage für einen Museumsneuoder Anbau sein. Dann wird in den überregionalen Feuilletons diskutiert, ob dies überhaupt gerechtfertigt sei. Muss eine Privatsammlung als Einheit in einem öffentlichen Museum präsentiert werden, obwohl nur einzelne Hauptwerke für die Öffentlichkeit interessant sind? In vielen Fällen bieten private Sammler nicht ihre zehn besten Kunstwerke, sondern ausschließlich die gesamte Kunstsammlung einem öffentlichen Museum an. Bestenfalls soll dann auch die gesamte Sammlung in einer Einheit präsentiert werden. Dass ein Museumsdirektor nach dem Prinzip des Cherry Picking vorgeht, wird ein Privatsammler meistens nicht akzeptieren. [7] Diese speziellen Forderungen scheinen mehr als die im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelten Voraussetzungen und Folgen einer Leihe (§§ 598-606 BGB) oder Schenkung (§§ 516-534 BGB) darzustellen. Einige öffentlichen Museen haben aufgrund ihrer wirtschaftlich schlechten Haushaltslage keine Möglichkeiten, diesen mit finanziellen Konsequenzen verbundenen Forderungen gerecht zu werden. Daher lehnen sie solche Kooperationsangebote ab, auch wenn die private Kunstsammlung attraktiv erscheint.
Für Außenstehende ist es nicht transparent, welche Interessen hinter der Einbindung einer privaten Kunstsammlungen in die öffentliche Museumslandschaft Deutschlands stehen. Es ist nicht offensichtlich und a priori nachvollziehbar, welche Interessen ausschlaggebend für die Wahl einer Kooperationsform sind und welche Vorund Nachteile beziehungsweise Konsequenzen bestimmte Partnerschaften zur Folge haben.
Die möglichen Kooperationsformen werden neben Forschungsmethoden der Kunstund Kulturwissenschaft nach wirtschaftlichen und rechtswissenschaftlichen Aspekten untersucht. So verlangt die Auseinandersetzung mit diesem Thema des Kunstmanagements ein interdisziplinäres Vorgehen.
Der Aufbau des Buches gliedert sich in vier Themengebiete. Im nachfolgenden zweiten Kapitel wird der Prozess des privaten Sammelns und der Aufbau einer zeitgenössischen Kunstsammlung beleuchtet. Wie zeitgenössische Kunst auf dem internationalen Kunstmarkt Verbreitung findet und durch ihren Charakter als Statussymbol verschiedene Käuferschichten anspricht, wird herausgearbeitet. Ein Schwerpunkt nimmt dabei der leidenschaftlichen Kunstsammler ein, der akribisch seine eigene private Kunstsammlung aufbaut. Welche Rolle ihm gegenwärtig als Stakeholder auf dem Kunstmarkt und in der Gesellschaft zugesprochen wird, stellt ein Vergleich mit dem historischen Begriff des Mäzens heraus.
Im Mittelpunkt des dritten Kapitels steht die Institution Museum. Es wird die Museumsinstitution mit ihren Kernaufgaben erklärt. Aus welchen Gründen und auf welchen staatlichen Ebenen die öffentlichen Museen getragen werden, wird herausgearbeitet. Die Entwicklung von der traditionellen Organisationsformen über das New Public Management (NPM) hin zu der Privatisierung selbstständig agierenden Museumsbetrieben wird erläutert. Im engen Zusammenhang dazu werden der staatliche Finanzierungsanteil sowie die Generierung von Eigennahmen öffentlicher Museen erklärt. Welche Bedeutung dabei dem Akquirieren von Drittmitteln in Zeiten der schlechten finanziellen Haushaltslage zugesprochen wird, lässt sich am Beispiel der Finanzierung der eigenen musealen Sammlung darstellen.
Im Fokus des vierten Kapitels stehen die Kooperationen zwischen privaten Sammlern und öffentlichen Museen. Es werden Kooperationsformen, die eine Einbindung von privaten Kunstsammlungen in die deutsche Museumslandschaft ermöglichen, analysiert. Die Begriffe Leihe, Dauerleihgabe, Schenkung und das Vermächtnis von Todes wegen werden anhand von Rechtsdefinitionen untersucht. Die geregelten Pflichten der Partner werden entsprechend der Vertragsverhältnisse aufgezeigt. Die zu regelnden Aufgaben bei Leihen (§§ 598-606 BGB) und Schenkungen (§§ 516-534 BGB) erscheinen bei aktuellen Kooperationen in der Museumspraxis als ein Bündel von Hauptund Nebenpflichten. Für Außenstehende lässt sich dieses Bündel an Forderungen als Gegenleistungen verstehen. Diese Forderungen werden bei der Erforschung der jeweiligen Interessenlagen aus Sicht der Privatsammler und Museen kritisch betrachtet. Einige öffentliche Museen haben aufgrund ihrer wirtschaftlich schlechten Haushaltslage keine Möglichkeiten, diesen mit finanziellen Konsequenzen verbundenen Forderungen gerecht zu werden. Daher lehnen sie solche Kooperationsangebote ab, auch wenn die private Kunstsammlung attraktiv erscheint. Um die Präsentation einer privaten Kunstsammlung in einem öffentlichen Museum bzw. Ausstellungshaus gemeinsam auf Augenhöhe zu realisieren, bietet sich ein individualisierter Kooperationsvertrag an. Dieser wird als ein zukunftsträchtiges Kooperationsmodell zwischen privaten Sammlern und Museumsbetrieben herausgearbeitet.
Anhand von aktuellen Beispielen aus der Museumspraxis werden die möglichen Kooperationsformen zwischen Privatsammlern und öffentlichen Museen bekräftigt. Darstellungen eines Negativbeispiels und Beispiele gelungener Kooperationen zeigen auf, welche zukunftsweisende Bedeutung Kooperationen einnehmen.
Die verschiedenen Interessenlagen der Partner, die für eine bestimmte Kooperation sprechen, lassen sich kategorisiert in kulturelle, politische, finanzielle und rechtliche Interessen aufteilen. Sie können in einer Wechselwirkung zueinander stehen und sollten im besten Fall mit den Interessen des jeweiligen Kooperationspartners übereinstimmen.
Gegenstand des fünften Kapitels sind eine Checkliste mit offenen Fragen und Empfehlungsvorschläge für eine Einbindung einer zeitgenössischen Kunstsammlung in ein öffentliches Museum. Die Checkliste stellt die wesentlichen und zu beachtenden Kernfragen einer Kooperation zusammen. Die Empfehlungsvorschläge bieten ein erstes Gerüst für mögliche Kooperationsverträge zwischen Sammler und Museumsdirektoren, die auf Augenhöhe eine Kunstüberlassung oder eine Kunstübereignung planen.
Abschließend fasst das sechste Kapitel die wesentlichen Ergebnisse zusammen.
- [1] In der vorliegenden Arbeit wird die Bezeichnung Kunstsammler als Oberbegriff verwendet, der die weibliche Form der Kunstsammlerin miteinschließt. In sprachlicher Hinsicht wird nicht zwischen der weiblichen und männlichen Form unterschieden. Gleiches gilt für den Terminus eines Museumsdirektors.
- [2] Vgl. Weibel 1998, S. 22.
- [3] Vgl. ARTnews 2013.
- [4] Vgl. Sladeczek 2009, S. 402.
- [5] Vgl. Xylander 2006, S. 10.
- [6] Vgl. Kirchmaier 2006, S. 284.
- [7] Vgl. Raue 2009, S. 33.