Das öffentliche Museum

Trotz jahrzehntelanger Bemühungen ist es in Deutschland bisher nicht gelungen, den Museumsbegriff zu schützen und den Auftrag der Museen gesetzlich zu verankern. Weltweit wird heute in der Fachwelt der Museumskunde die Definition des International Council of Museums (ICOM) als Rahmenbedingung anerkannt. [1] Seit dem Jahr 2004 definiert ICOM ein Museum als:

„eine gemeinnützige, ständige, der Öffentlichkeit zugängliche Einrichtung im Dienste der Gesellschaft und ihrer Entwicklung, die zu Studien-, Bildungsund Unterhaltungszwecken materielle Zeugnisse von Menschen und ihrer Umwelt sammelt, bewahrt, erforscht, bekannt macht und ausstellt.“ [2]

Ganz gleich welcher Ausrichtung oder Trägerschaft, haben sich alle Museen dazu verpflichtet, diese genannten Prinzipien als ihre museale Kernaufgabe anzuerkennen. Diese Kernaufgaben ergeben sich durch den inhaltlichen Auftrag eines Museums, welcher in vielen Fällen auf einer langjährigen Tradition oder einem Sammlungsschwerpunkt basiert. [3]

Heutzutage zählen aufgrund der verschiedenen Sammelgebiete mehr als 6000 Museen zu der Museumslandschaft Deutschlands. [4] Allerdings wird oftmals, wenn in der Öffentlichkeit von einem Museum die Rede ist, an ein großes Kunstmuseum gedacht. Der Anteil der gesamtdeutschen Kunstmuseen beträgt dabei nur 10,6[5] Die Anzahl von 668 Kunstmuseen bezieht sich auf Museen mit dem Sammelgebiet

Kunst und Architektur, Kunsthandwerk, Keramik, Kirchenschätze und kirchliche Kunst, Film, Fotografie.“ [6] Laut Angaben des Instituts für Museumsforschung verfügen von der Gesamtzahl der Kunstmuseen 250 Museen über eine zeitgenössische Kunstsammlung. Die Abbildung 3.1 verdeutlicht die Verteilung dieser Museen mit einer zeitgenössischen Kunstsammlung in Deutschland.

Abbildung 3.1: Öffentliche Kunstmuseen in Deutschland mit einer Sammlung moderner bzw. zeitgenössischer Kunst, Holzmann 2014

Das öffentliche Ausstellungshaus

Von der Institution Museum lässt sich die Institution eines öffentlichen Ausstellungshauses abgrenzen. Derzeit prägen 482 Ausstellungshäuser die deutsche Kunstlandschaft mit, die auf ähnlichen Strukturen wie öffentliche Museen basieren.[7] Ausstelungshäuser führen wechselnde Ausstellungen musealen Charakters durch, besitzen jedoch keine eigene Sammlung. Dabei handelt es sich in der Regel um Kunsthallen, Kulturstiftungen sowie um städtische Galerien. Wie öffentliche Museen sind die Ausstellungshäuser der Allgemeinheit zugänglich, zeigen keine Verkaufsausstellungen und grenzen sich damit ebenso von kommerziellen Galerien ab. [8] Auch die Ausstellungshäuser bieten sich neben den öffentlichen Museen für zeitgenössische Kunst als geeigneter Kooperationspartner für private Sammler an. [9]

  • [1] Vgl. Deutscher Museumsbund 2006, S. 5..
  • [2] Deutscher Museumsbund 2006, S. 6, zit. nach: ICOM Ethische Richtlinien für Museen (Code of Ethics for Museums), deutsche Übersetzung des ICOM Nationalkomitees von Deutschland, Österreich und der Schweiz, Berlin/Wien/Zürich 2003, Artikel 2.1, S. 18).
  • [3] Vgl. Scheytt 2005, S. 193.
  • [4] Vgl. Institut für Museumsforschung 2012, S. 3. Das Institut für Museumsforschung zählt genau 6.304 Museen in Deutschland, Stand November 2012. Nach den unterschiedlichen Sammlungsschwerpunkten gliedert sich die deutsche Museumslandschaft in: „Volkskundeund Heimatkundemuseen, Kunstmuseen, Schlossund Burgenmuseen, naturkundliche Museen, naturwissenschaftliche und technische Museen, historische und archäologische Museen, Sammelmuseen mit komplexen Beständen und kulturgeschichtliche Spezialmuseen wie beispielsweise Sammlungen zu Völkerkunde, Literaturgeschichte, …“ siehe Institut für Museumsforschung 2012, S. 20.
  • [5] Vgl. a.a.O., S. 22.
  • [6] A.a.O., S. 20.
  • [7] Vgl. Institut für Museumsforschung 2012, S. 11.
  • [8] Vgl. Institut für Museumsforschung 2011, S. 84.
  • [9] Aktuelle Kooperationen zwischen Privatsammlern und Ausstellungshäusern werden im Folgenden durch die Beispiele der Sammlung Falckenberg in Kapitel 4.4.3 und der Sammlung Goetz in Kapitel 4.4.6 aufgezeigt.
 
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