Anteilsfinanzierung

Bei einer Anteilsfinanzierung erhält ein Museumsbetrieb vom Staat einen festgelegten, meist prozentualen Anteil an den Gesamtkosten. Dieser ist auf einen Höchstbetrag begrenzt. Der Museumsbetrieb hat sich an den Kosten zu beteiligen und sicherzustellen, dass diese das geplante Budget nicht übersteigen. Eventuelle Mehrkosten müsste der Museumsbetrieb aufgrund der Deckelung der Förderung eigenständig tragen. Ziel dieses Förderungsinstrumentes ist der wirtschaftlichen Umgang mit den bereitgestellten Geldern. Dieses Förderungsinstrument kommt insbesondere für Investitionen zum Einsatz. [1]

Fehlbedardsfinanzierung

Nach dem Subsidiaritätsprinzip lässt sich die Fehlbedarfsfinanzierungs als ein geeignetes Instrument der Kulturförderung bezeichnen. Es wird genau der Betrag an Finanzmitteln bereitgestellt, den ein Museumsbetrieb nicht erwirtschaften kann und der zur erfolgreichen Realisation des Vorhabens erforderlich ist. Zuviel gezahlte Mittel müssen zurückgezahlt werden. Die Fehlbedarfsfinanzierung ist seit vielen Jahren ein begehrtes und angestrebtes Modell von privatrechtlichen Museumsbetrieben. Bei diesem Modell wird der Museumsbetrieb als solcher institutionell bis zu einem abgeänderten Beschluss des Haushaltsausschusses gefördert. [2]

Aus Sicht des Staates ist dieses Instrument logisch. Denn er füllt tatsächlich nur die Lücke, die aus eigener Kraft nicht gedeckt werden kann. Aus Sicht des Museumsbetriebes lohnt es sich jedoch nicht, Initiative zu entwickeln, um zusätzliche Mittel zu erwirtschaften. Denn jeder Euro, den das Museum selbst erwirtschaftet, senkt den Zuschussbedarf und führt zu einer Rückzahlung an den Zuwendungsgeber. [3] Im Kulturmanagement wird dieses Phänomen als ein Systemfehler kritisch beurteilt. [4] Denn letztlich werden die Museumsbetriebe mit Zuwendungen ausgestattet, die sich nicht wirtschaftlich betätigen. Werden Zuwendungen in Form dieser Fehlbedarfsfinanzierung bewilligt, ist es für den Museumsbetrieb nicht attraktiv, weitere Mittel zu akquirieren. Würden weitere Einnahmen wie Drittmittel für eine geplante Ausstellung fließen, müsste ein Teil der Zuwendung zurückgezahlt werden. Somit würde das finanzielle Niveau gleich bleiben, egal ob der Museumsbetrieb aktiv oder passiv agiert. [5]

Ein möglicher Ausweg wäre, zweckgebundene Spenden einzuwerben, die für bestimmte Projekte verwendet werden. Es sollte eine Vereinbarung darüber geben, bis zu welcher Höhe zusätzliche Mittel eingeworben werden dürfen, ohne dass diese den öffentlichen Zuschüssen angerechnet werden. [6]

Festbetragsfinanzierung

Das Modell einer Festbetragsfinanzierung basiert auf einem genau festgelegten Förderungsbetrag. Nach der Prüfung und Genehmigung des Kostenund Finanzierungsplans zahlt der Zuwendungsgeber den Betrag in Raten aus. Weitere Ausgaben, die diesen Betrag übersteigen, muss der Museumsbetrieb eigenständig erwirtschaften. [7]

Um eine Unabhängigkeit von staatlichen Zuwendungen zu erreichen, wäre eine ausreichende Kapitalausstattung der privatrechtlichen Museumsbetriebe nötig. Egal unter welcher Organisationsform die Museumsbetriebe geführt werden, leiden sie unter diesen genannten Missständen in der Anwendung der Zuwendungen. [8] Wie bereits im Zusammenhang der NPM Reform thematisiert, ist eine Budgetierung eines sogenannten Globalhaushalts vorteilhaft. Dadurch ist innerhalb eines Museumsbetriebes eine leistungsorientierte Mittelzuweisungen möglich. Ebenso kann eine Übertragung von Haushaltsrechten ins Folgejahr und eine Deckungsfähigkeit bestimmter Haushaltsstellen zu einem effizienten Arbeiten führen. [9]

  • [1] Vgl. Gerlach-March 2010, S. 21 f..
  • [2] Vgl. Zimmermann 2004b, S. 105.
  • [3] Vgl. a.a.O., S. 104.
  • [4] Vgl. Hausmann 2011, S. 90.
  • [5] Vgl. Zimmermann 2004b, S. 107.
  • [6] Vgl. Haibach 2012, S. 32.
  • [7] Vgl. Zimmermann 2004b, S. 104.
  • [8] Vgl. Zimmermann 2004b, S. 109.
  • [9] Siehe zum Thema der New Public Management Reformen Kapitel 3.3.2.2.; siehe auch Lynen 2013a, S. 101 ff..
 
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