Kooperationen zwischen Privatsammlern und öffentlichen Museen

Die herausgearbeitete Rolle der Kunstsammler und dargestellte Haushaltssituation der öffentlichen Museen zeigen, dass diese beiden Partner eng zusammen gehören. Allein die Geschichte vieler deutscher Museen hebt diese partnerschaftlichen Verhältnisse hervor.

Auf der Grundlage des öffentlichen Kulturauftrages gehen öffentliche Museen für zeitgenössische Kunst die unterschiedlichsten Beziehungen mit privaten Sammlern ein. Sie präsentieren deren privaten Kunstsammlungen, um überregional und internationale Attraktivität auszustrahlen. Dabei sind nicht nur einzelne Kunstwerke in Form von Leihgaben, sondern ganze Sammlungen im Interesse solcher Kooperationen. [1]

Im kulturellen Sektor treten Kooperationen zwischen öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Museen bzw. Ausstellungshäusern mit privaten Sammlern in Erscheinung. Wie bereits hervorgehoben, wird der Kultursektor zunehmend durch drei Sektoren mit unterschiedlichen Interessen, Strukturen, Kulturen und Regeln bestimmt: dem öffentlichen staatlichen Bereich, dem privaten Markt und der privat-gemeinnützigen Zivilgesellschaft – dem sogenannten Dritten Sektor. Die Durchmischung dieser Sektoren findet vor allem durch Kooperationen statt. [2] Eine Kooperation im Kulturbereich lässt sich anhand folgender Merkmale charakterisieren: Eine freiwillig entstehende Kooperation stellt eine Zusammenarbeit zwischen zwei oder mehreren Partnern in den Fokus. Sie basiert auf dem Austausch von Ressourcen, Wissen und Fähigkeiten der einzelnen Partner. Das gemeinsame Ziel besteht darin, die wirtschaftliche bzw. künstlerische Position eines jeden Partners zu verbessern bzw. zu erhalten. Der Vorteil einer Kooperation wird in der größeren Chance gesehen, das gemeinsame Ziel zu erreichen. In der Partnerschaft werden Ziele verfolgt, die ohne den anderen nicht in demselben Maße oder gar nicht realisierbar wären. Dafür sind die Partner bereit, sich in ihrer Autonomie einzuschränken. Je nach Intensität einer Kooperation geben die Partner ihre politische, künstlerische, oder wirtschaftliche Unabhängigkeit zugunsten der Zusammenarbeit auf. [3]

Um vor Beginn einer jeden Kooperation die Interessen von Privatsammlern und Museen in einen fairen Ausgleich zu bringen, werden Kooperationsverträge ausgehandelt. Hierbei kommt es nicht darauf an, die Maximalforderungen zu erreichen, sondern eine belastbare Grundlage für beide Partner zu schaffen. Nur wenn alle Seiten weder sich selbst noch den anderen Partner überfordern, kann eine sinnvolle Zusammenarbeit zustande kommen. Für Sammler und Museen ist vor Beginn einer Kooperation ein schriftlicher Vertrag als Basis im Sinne von Beweisund Klarstellungsfaktoren sehr zu empfehlen. [4]

Auf welche einzelnen Aspekte bei den unterschiedlichen Kooperationen zwischen Sammlern und Museen zu achten ist, wird im Folgenden detailliert besprochen. Die Dauerleihgabe, die Schenkung, die Verfügung von Todes wegen sowie die individualisierte Kooperation werden zunächst herausgearbeitet. Diese werden anhand von vergangenen und aktuellen Kooperationsbeispielen aus der Museumsund Ausstellungspraxis verdeutlicht. Entsprechende Interessenlagen bzw. Vorund Nachteile werden aus der jeweiligen Sicht der Kooperationspartner dargestellt.

  • [1] Vgl. Fleck 2013, S. 72.
  • [2] Vgl. Föhl 2009, S. 28; Lynen 2009, S. 105; siehe auch Budäus 2001, S. 8.
  • [3] Vgl. Föhl 2009, S. 25 f.; siehe auch Günter u. Hausmann 2012, S. 49 f..
  • [4] Vgl. Kirchmaier 2006, S. 284; Lynen 2013a, S. 120.
 
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