Die Versicherung

Üblicherweise verpflichtet sich das Museum zur Versicherung von externen Leihgaben. In der Museumspraxis wird diese entweder über die Staatsgarantie gedeckt oder eine externe Versicherung wird zusätzlich abgeschlossen.

In öffentlich-rechtlichen Museumsbetrieben können Versicherungen für Kunstwerke über die haushaltsrechtlich abgesicherte Staatsgarantie vereinbart werden. Das staatliche Museum haftet für vertraglich festgelegte Risiken und Schäden durch eigenes Verschulden des Museums bzw. der Mitarbeiter. Fällt ein Schadensfall an, so wird aus der Staatsgarantie gezahlt. Durch diese Form der Versicherung kann ein öffentliches Museum hohe Versicherungsprämien einsparen. [1] Allerdings gilt zu bedenken, dass der Staat nicht für zufällige Ereignisse und jedwede Gefahren haftet. [2] Oftmals möchte ein Sammler jedoch seine Sammlung auf alle zufälligen Schadensereignissen und Fällen höherer Gewalt versichern und besteht auf einen Abschluss einer externen Versicherung.

Dementsprechend schließt ein Museum eine Versicherung für die Sammlung ab, um für die gesamte Dauer der Leihgabe die Kunstwerke vor allen versicherbaren Risiken zu schützen. Die Kosten der Versicherung übernimmt das Museum. Oftmals werden sogar bereits vorab Kunstversicherer bestimmt. Diese erfüllen die besonderen Bedingungen für die Versicherung von Kunstgegenständen entsprechend den Anweisungen für Schadensfälle des Deutschen Transportversicherungsverbandes. Konkret geht es dabei um die Transportversicherung und schließlich um die Ausstellungsversicherung während der vereinbarten Leihzeit. Die museumsgängige Beschreibung von Nagel zu Nagel bezieht sich auf diesen durchgehenden Schutz. Eine sogenannte All-Risk-Versicherung umfasst alle versicherbaren Gefahren inklusive der Fälle der höheren Gewalt. [3] Ein Museum versichert alle Kunstwerke in der Regel vor Feuer, Wasser, Vandalismus oder Einbruch.

Eine wertangemesse Versicherung ist sehr kostenintensiv. In der Regel liegt der Versicherungswert über dem Wert der Leihgaben. Dieser wird von Kunstexperten anhand von Schätzungen auf der Grundlage von Galerieund Auktionspreisen ermittelt. In Hinblick auf die Versicherungsprämien wird gegebenenfalls verhandelt. [4] An dieser Stelle ist hervorzuheben, dass sich insbesondere durch die extreme Preisentwicklung auf dem zeitgenössischen Kunstmarkt bei großen zeitgenössischen Kunstsammlungen sehr hohe Versicherungswerte und entsprechende Versicherungssummen ergeben. Dieser Kostenfaktor ist nicht zu unterschätzen. Dieser kann heutzutage ein Hindernis für Museumsdirektoren darstellen, sich auf Leihgaben eines Sammlers zeitgenössischer Kunst einzulassen. [5]

Es empfiehlt sich, für den Leihvertrag sowie insbesondere für die Versicherung eine Liste der verliehenen Werke zu erstellen. Neben der Bezeichnung des Werkes, des Urhebers, des Titels, des Entstehungsjahres und der Provenienz, sind auch Fotos der Vorderund Rückseite des jeweiligen Kunstwerkes nützlich. Diese Fotos dienen der Dokumentation des aktuellen Zustandes eines Werkes. Die Angaben der jeweiligen Versicherungswerte sollten ebenso festgehalten werden. [6] Bei der Überlassung von Kunstwerken ist ein Übergabeprotokoll für die Versicherung und für die Haftung sinnvoll. Dieses dokumentiert, dass die Leihgaben in einem ordnungsgemäßen und fehlerfreien Zustand übernommen wurden. Ferner dienen Zustandsprotokolle dazu, gegebenenfalls frühere Beschädigungen oder Restaurierungen zu vermerken. Den Vertragsparteien ist zu empfehlen, regelmäßig die Versicherungswerte zu überprüfen. Diese können sich über die Zeit der Dauerleihgabe aufgrund der sich stetig variierenden Kunstmarktpreise verändern. [7]

  • [1] Vgl. Lynen 2013c, S. 180; siehe zum Thema Staatsgarantien Kühl 2004, S. 109.
  • [2] Vgl. a.a.O., S. 179.
  • [3] Vgl. Ruh 2007, S. 30; Fischer 2012a, S. 73; Loschelder u. Müller 2011, S. 100.
  • [4] Vgl. Weller 2010, S. 139 f..
  • [5] Vgl. Boochs u. Ganteführer 1992, S. 116.
  • [6] Vgl. Weller 2010, S. 126; Fischer 2012a, S. 50.
  • [7] Vgl. Boochs u. Ganteführer 1992, S. 117.
 
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