Die Schenkung und Dauerleihgabe an den Freistaat Bayern
Zum 20-jährigen Jubiläum der Sammlung Goetz hat sich die Sammlerin Ingvild Goetz dazu entschlossen, dem Freistaat Bayern das Museumsgebäude und einen bedeutenden Teil ihres Sammlungsschwerpunktes von 375 Werken der Medienkunst in Form einer Schenkung zum 1. Januar 2014 zu übereignen. Zudem werden die weiteren Teile der Sammlung mit 4200 Kunstwerken, die aus ihrem Besitz, dem Besitz ihres Mannes und ihrer Töchter stammen, der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen, dem Haus der Kunst und dem Neuen Museum in Nürnberg als Dauerleihgabe zur Verfügung gestellt. [1] Das Museumsgebäude und das Grundstück wird auf sechs bis sieben Mio. Euro geschätzt. Die gesamte Sammlung von Ingvild Goetz wird auf einen Wert von 20 bis 30 Mio. Euro geschätzt. [2] Der Ministerpräsident Horst Seehofer betont:
„Dies ist für den Freistaat die einmalige Gelegenheit, eine der international anerkanntesten Sammlungen der Gegenwartskunst für Bayern zu sichern. Bayern wird damit als Kunstund Kulturstandort nachhaltig gestärkt. Die renommierte Sammlung Goetz ist ein Gewinn für den staatlichen Kunstbesitz besonders im Bereich Medienkunst. Dies ist für den Freistaat Bayern einer der bedeutendsten Kunstzuwächse der letzten Jahrzehnte.“ [3]
Der Freistaat Bayern hat sich dazu verpflichtet, eine repräsentative Auswahl der Medienkunstsammlung der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Dabei ist ihm die Möglichkeit gegeben, die übereigneten und verliehenen Kunstwerke nicht ausschließlich in dem Museumsgebäude der Sammlung Goetz zu präsentieren. Die Kunstwerke können in Form von Leihgaben ebenso den anderen genannten Museen zur Verfügung gestellt werden. Auf diese Weise soll der Kulturstandort Bayern insgesamt gestärkt werden. [4]
Die Sammlerin bringt ihr Ziel dieser Kooperation zum Ausdruck:
„Es ist mein Wunsch, dass die Sammlung Goetz in München bleibt und dass mein Museum in Oberföhring auch in Zukunft für die Präsentation von Gegenwartskunst genutzt wird. Entscheidend war für mich die Zusage des Freistaates, die optimale Betreuung und Unterbringung der Sammlung zu gewährleisten.“ [5]
Ihr Wunsch bzw. ihre Forderung wird vom Freistaat Bayern durch die zukünftige jährliche Übernahme der Kosten für den gesamten Museumsbetrieb sowie für die Aufbewahrung und Pflege der Kunstwerke erfüllt. [6] Weiterhin wird die Sammlerin das Museum ehrenamtlich leiten und Ankäufe für die Sammlung tätigen. [7]
In einer öffentlichen Rede hob die Sammlerin hervor, dass es ihr nicht leicht gefallen ist, schon heute die Entscheidungsfreiheit über die Sammlung an den Freistaat Bayern abzugeben. Da ihre beiden Töchter in eigenen Berufen arbeiten und im Ausland leben, wurde eine Weiterführung ausgeschlossen. Eine große Bedeutung nimmt die schon über einen längeren Zeitraum bestehende Verbundenheit zum Freistaat Bayern ein. Neben Leihgaben an die bayerischen Museen besteht die beschriebene Kooperation mit dem Haus der Kunst. Durch diese jahrelange erfolgreiche Zusammenarbeit ist ein Vertrauen aufgebaut worden, wodurch sie den Freistaat Bayern als einen gleichgesinnten Partner kennengelernt hat. [8]
„Aber [sie] möchte die Sicherheit haben, dass das richtige Zukunftskonzept seine Wirkung entfalten kann. Schon heute pfleg[t] [sie] eine großartige Zusammenarbeit mit dem Haus der Kunst im Videobereich. [Sie] kann [sich] weitere Schritte aus diesem Weg vorstellen und freu[t] [sich] auf die gemeinsame Zukunft.“ [9]
Um den Verleib und die Zukunft dieser weltweit renommierten Sammlung wurde seit Jahren in der Kunstwelt spekuliert. Durch diese Schenkung hat die Sammlerin bereits Ordnung und Sicherheit für den Verbleib ihrer Kunstsammlung geschaffen. Für München sind diese Kooperationen mit der Sammlung Goetz von hoher Bedeutung. Denn der staatliche Kunstbesitz in München wird nun durch die zahlreichen zeitgenössischen Positionen, insbesondere in der medialen Bandbreite der heutigen künstlerischen Ausdrucksformen ergänzt. Diese hätten niemals aufgrund der fehlenden künstlerischen Weitsicht und öffentlichen Mittel angekauft werden können. [10] München hat sich durch die Institutionen, wie dem Haus der Kunst, der Pinakothek der Moderne, dem Lembachhaus und dem Kunstbau zu einem lebendigen Ort für die Betrachtung von zeitgenössischer Kunst entwickelt. Im Bereich der Medienkunst gibt es Nachholbedarf. Aus Sicht der Sammlerin stellt die Schenkung eine ideale Ergänzung für den Bestand der Bayrischen Museen dar. Die Videokunstsammlung gilt schließlich als ein klares Bekenntnis zur Gegenwart. [11]
Diese bedeutende Schenkung der Privatsammlerin Ingvild Goetz zeigt, dass die Sammlerin durch ihre private Leidenschaft in musealen Dimensionen sammelt. Dass die Sammlerin einen Teil ihrer Kunstsammlung und ihr privates Museum bereits zu Lebzeiten an den Freistaat Bayern übereignet, hebt ihre mäzenatischen Aktivitäten hervor. Sie hat sich bewusst dafür entschieden, diese Sammlung in München zu belassen und die Medienkunst musealen Sammlungen hinzuzufügen. Ob die Dauerleihgaben von 4200 Werken irgendwann endlich sein werden oder ob die Sammlerin für den Erhalt und die Sicherung der bedeutenden Kunstsammlung weitere Ideen entwickelt, wird die Zukunft zeigen. Zunächst einmal geht es darum, dass dem Kooperationspartner Freistaat Bayern die Möglichkeit gegeben wurde, mit diesen Kunstwerken so zu arbeiten und umzugehen, als ob es seine eigenen Kunstwerke wären.
- [1] Vgl. Pressemitteilung Sammlung Goetz 2013b; Bayerische Staatsregierung 2013; Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst 2013.
- [2] Vgl. Deutschländer u. Dattenberger 2013; Probst 2013.
- [3] Pressemitteilung Sammlung Goetz 2013a; Bayerische Staatsregierung 2013.
- [4] Vgl. Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst 2013.
- [5] Bayerische Staatsregierung 2013.
- [6] Laut Zeitungsberichten liegt der jährliche Kostenbeitrag bei 2.2 Mio. Euro. Vgl. Sachs 2013
- [7] Vgl. Pressemitteilung Sammlung Goetz 2013b; Bayerische Staatsregierung 2013; Sachs 2013.
- [8] Vgl. Goetz 2013.
- [9] Pressemitteilung Sammlung Goetz 2013b.
- [10] Vgl. Pressemitteilung Sammlung Goetz 2013a; Sachs 2013; Deutschländer u. Dattenberger 2013.
- [11] Vgl. Goetz 2013.