Die Interessenlagen der öffentlichen Museen und ihrer Träger
Im Vergleich zu der Privatautonomie eines Sammlers sind die Entscheidungen eines öffentlichen Museumsbetriebes an den zu erfüllenden Kulturauftrag gebunden. Wie bereits ausführlich in Kapitel 3.3.1 aufgezeigt, lässt sich der Staat im Sinne der Staatszielbestimmung als ein Kulturstaat verstehen. Es liegt im Aufgabenbereich des Staates, Kunst zu erhalten, zu fördern und zu schützen. Nicht nur das künstlerische Schaffen, sondern auch die Darbietung und Verbreitung eines Kunstwerks sind für die Erfüllung dieses Kulturauftrages notwendig. In der Einheit des Werkund Wirkbereichs der Kunst soll möglichst vielen Bürgern der Zugang zur Kunst ermöglicht werden. [1]
Die Entscheidung, eine private Sammlung zeitgenössischer Kunst in Form einer der beschriebenen Kooperationsformen anzunehmen, orientiert sich an den zu erfüllenden Aufgaben. Der Zielvereinbarung zwischen einem öffentlichen Museumsbetrieb und dem staatlichen Träger ist dafür ebenso bedeutend. Die Eingliederung einer Privatsammlung in eine öffentliche Museumssammlung bringt für einen modernen Museumsbetrieb einige zu nennende Vorteile wie auch Nachteile mit sich. Nach den vier Kategorien geordnet, werden diese folgend dargestellt.
Kulturelle Interessen
Im Sinne der Erfüllung des staatlichen Kulturauftrages setzt sich ein öffentliches Museum für zeitgenössische Kunst zum Ziel, die Gegenwartskunst in einen Diskurs zu bringen. Das Anliegen des Museums besteht darin, die eigene Sammlung mit Kunstwerken der Gegenwart weiterzuentwickeln und durch wichtige Einzelarbeiten und Werkgruppen zu ergänzen. In diesem Kontext stellen die genannten Kooperationsformen für ein Museum eine Chance dar, den eigenen, oft lückenhaften Bestand der Gegenwartskunst durch bedeutende Objekte aus einer Privatsammlung zu ergänzen. Verdeutlicht an den Beispielen besitzen private Sammler eine Vielzahl an zeitgenössischen Kunstwerken, die für die Sammlungsbestände der öffentlichen Museen benötigt werden. [2] Da öffentliche Museen eher die etablierte Kunst bevorzugen, lässt sich die museale Sammlung durch die risikofreudigere Kunst aus Privatsammlungen erweitern. Die öffentliche Museumssammlung wird durch zeitgenössische Kunstwerke aus Privatsammlungen insgesamt aufgewertet. Im Aufgabenfeld der musealen Kernaufgaben werden Dauerausstellungen neu konzipiert. Neue wissenschaftliche Erkenntnisse können im Bereich der Forschung erreicht werden.
Allerdings gilt es aus Sicht der Museumsinstitution zu prüfen, ob die private Sammlung auch tatsächlich in den musealen Bestand des Museums eingegliedert werden kann. Die Frage nach der Selektion ist hier ebenso gegeben. Wie schon erwähnt, ist es jedoch als kritisch anzusehen, wenn der private Kunstsammler die Auswahl der Kunst mitbestimmen möchte. Es gibt das Bestreben von Sammlern, bestimmte Künstler der eigenen Sammlung in öffentlichen Museen zu präsentieren, obwohl diesen von Seiten der Museen kein besonderer künstlerischer Wert zugeschrieben wird. [3] Dadurch werden Museen daran gehindert, ihre eigenen künstlerischen Schwerpunkte zu setzen und ihr eigenes Profil des Museums stärken. [4] Auf diese Weise beeinflussen heutzutage Sammler durch ihre privatautonomen Entscheidungen die Aufgabenbestimmung der öffentlichen Museen. Wie an den Praxisbeispielen verdeutlicht, haben sich Privatsammler durch ihre Spezialisierungen zu Experten der zeitgenössischen Kunst entwickelt. Durch die möglichen Kooperationsformen bestimmen sie den Diskurs der zeitgenössischen Kunst mit. Der Bewertungskanon wird durch eine private Sammlung mitbestimmt, wenn diese öffentlich wahrnehmbar und institutionalisiert wird. [5] Früher wurde er vor allem von Kunsthistorikern, Museumsdirektoren und Kunstkritikern geführt. [6] Der Museumsdirektor sollte demnach bei einer Kooperation versuchen, den Einfluss des Sammlers auszugleichen. Weiterhin sollten die Entscheidungen über die Präsentation der Kunstwerke im Aufgabengebiet des Museumsdirektors und der Kuratoren liegen. Denn die Aktualität und die Kunstgeschichte von morgen werden weiterhin den Museumsinstitutionen zugeschrieben.
Ob ein Museum sich bei einer Eigentumsübertragung auf eine Präsentationspflicht einlassen sollte, hängt von der Qualität der Sammlung ab. Ist die Sammlung besonders umfangreich, sollte zu Lebzeiten besprochen werden, wie diese in die Museumssammlung integriert werden kann. Beispielsweise könnte man sich auf eine Präsentationspflicht von bestimmte Spitzenwerke einigen. Doch ob die gesamte Sammlung ständig ausgestellt werden muss, ist fraglich. [7] Wie in Kapitel 3.2.4 erläutert, ist es auch für den Besucher spannend, eine museale Sammlung in immer neuen Zusammenstellungen zu betrachten. Demnach ist es zielführend, dem Museum die Entscheidungsfreiheit zu überlassen, wann welche Kunstwerke der Privatsammlung in geplanten Ausstellungen gezeigt werden.
Ein weiterer negativer Aspekt sollte nicht unerwähnt bleiben. Heutzutage treffen Museumsbesucher immer häufiger auf ähnliche Kunstwerke in verschiedenen zeitgenössischen Kunstmuseen. Anstelle eine individuelle ästhetische Kunstsammlung zu präsentieren, handelt es sich oftmals um einen „geschmackkonformen Einheitsbrei.“ [8] In vielen Museen für zeitgenössische Kunst wird das Gleiche ausgestellt:
„etwas Grobgesagtes von Baselitz, dort etwas Leuchtendes von Olafur Elliasson, etwas Buntes von Takashi Murakami, etwas Glitzerndes von Jeff Koons, irgendetwas mit Bleiflügeln von Anselm Kiefer, etwas Obszönes mit Wolle dran von Paul McCarthy.“ [9]
Diese internationale Vereinheitlichung kommt unter anderem dadurch zustande, dass Museen bereits etablierte zeitgenössische Kunst angekauft haben. Ebenso ist es nicht unwahrscheinlich, dass einige Privatsammler von Galeristen beraten wurden. Es wurde das angekauft, was auf dem Kunstmarkt aktuell hoch im Kurs war und langfristig nicht an Wert verliert. [10]
Zeitgenössische Kunstsammlungen auszustellen, bedeutet nicht nur ein kulturelles Erbe zu bewahren, welches verloren gehen würde. Es geht dabei ebenso sehr darum, durch Kunstüberlassungen erstmalig Kunstwerke öffentlich zugänglich zu machen. Die Aufmerksamkeit kann auf eine bestimmte Kunstrichtung gelenkt werden. Durch die Eingliederung einer privaten Sammlung wird den Zielgruppen des Museums ein Angebot zur Weiterbildung und Unterhaltung geliefert. [11] Gleichzeitig kann durch öffentlich präsentierte private Kunstsammlungen eine einheimische Kunstförderung stattfinden. Gegenwartskünstler erhalten durch die Musealisierung nicht nur vor Ort, sondern durch die Ausstrahlung der Museumsinstitution eine deutschlandweite und internationale Aufmerksamkeit. [12] Im Sinne einer Selbstdarstellung einer Stadt und des Kulturtourismus gewinnen Kunstausstellungen zunehmend als weiche Standortfaktoren an Bedeutung. Den Museen der Stadt werden eine wichtige Rolle zugesprochen, weil diese durch ihr kulturelles Angebot Identität, Image, Lebensqualität und kulturelle Vielfalt mit einer großen Reichweite vermitteln. [13]
Folglich kann eine bedeutende international bekannte Privatsammlung, die in einem Museum in Form einer Kooperation eingebunden ist oder geschenkt bzw. vermacht wurde, zu einer Identifizierung mit einer Stadt führen. Die Stadt und die Bürger sind stolz darauf, dass eine bedeutende zeitgenössische Kunstsammlung gezeigt wird und befürworten diese Kulturförderung. Eine Neupositionierung des Museum auf dem Kulturund Freizeitmarkt kann aufgrund der neu integrierten privaten Sammlung stattfinden.
- [1] Vgl. Stern 2011, S. 623; Lynen 2013a, S. 74; Hufen 2011, S. 857.
- [2] Vgl. Kirchmaier 2013, S. 314.
- [3] Vgl. Jocks 2011, S. 34.
- [4] Vgl. Maak 2011, S. 53.
- [5] Vgl. Zweite 2009, S. 24.
- [6] Vgl. Maak 2011, S. 47.
- [7] Vgl. Grosse-Brockhoff 2009, S. 63.
- [8] Vgl. Herchenröder 2000, S. 299.
- [9] Maak 2012, S. B 8.
- [10] Vgl. Herchenröder 2000, S. 299; Maak 2011, S. 53. Siehe zum Kunstmarkt Kapitel 2.2.
- [11] Vgl. Kramer 1996, S. 24.
- [12] Vgl. Til u. von Wiese 2007, S. 12.
- [13] Vgl. Konrad 2010, S. 38; Kramer 1996, S. 28.