Politische Interessen
Wie in Kapitel 3.3.1 ausführlich beschreiben, haben öffentlich finanzierte Museen einen Kulturauftrag zu erfüllen. Zu der ersten musealen Kernaufgabe zählen das Sammeln und das Selektieren von Kunstobjekten. Die Aufgabe eines Museumsdirektors besteht also darin, zu hinterfragen, was eine Aufnahme einer privaten Kunstsammlung in eine öffentliche Sammlung rechtfertigt. Passt eine private Kunstsammlung zeitgenössischer Kunst, die von dem Profil eines Sammlers und seinem Geschmack geprägt ist, zu der Museumsinstitution? Wie kann diese in die eigene museale Sammlung eingegliedert werden? [1] Ein Museumsdirektor steht vor der Aufgabe abzuwägen, ob es sinnvoll ist, eine Privatsammlung aufzunehmen und die damit verbundenen Hauptund Nebenpflichten zu erfüllen. Allerdings kann es einem Museumsdirektor schwer fallen, attraktive Angebote auszuschlagen. Kulturpolitisch ist es von hoher Bedeutung, Kulturgüter zu bewahren und demnach beachtenswerte Sammlungen nicht aufgrund von finanziellen Engpässen zu verweigern. Gegenüber den nachfolgenden Generationen sollte ein Museum verantwortungsbewusst Entscheidungen treffen.
Zu Beginn einer jeden beschriebenen Kooperationsform ist das Partnerverhältnis oftmals von einem Gefühl der Freundschaft geprägt. Freundschaft zeichnet sich durch Sympathie und Vertrauen aus. Daher ist es schwierig, Bedingungen zu diktieren, von denen die Kunstüberlassungen und Kunstübereignungen abhängen. Oft stehen heutige Museumsdirektoren und Privatsammler vor dieser Schwierigkeit. In dieser freundschaftlichen Situation ist es zu empfehlen, von Beginn an in einem offenen Gespräch eine Transparenz herzustellen. Es ist sinnvoll, Erwartungshaltungen gegenüber dem Partner offenzulegen. Verdeutlicht an den Praxisbeispielen der Sammlung Falckenberg und der Sammlung Goetz, ist es für beide Kooperationspartner zielführend, ein Gleichgewicht zwischen der öffentlichen Hand und dem Privatsammler zu finden. So ist es bedeutsam, mit einem Sammler respektvoll umzugehen. Denn er hat mit Spürsinn und eigenem künstlerischen Urteil eine Kunstsammlung aufgebaut.
Zudem sollte sich ein Museumsdirektor über die Konsequenzen im Klaren sein, dass eine Kunstüberlassung und Kunstübereignung einen wesentlichen Teil des Bestandes ausmachen kann. Durch die Kooperationsformen kann das Museum in eine Abhängigkeit vom guten Willen des Sammlers geraten. Diese Abhängigkeit verdeutlicht sich am Praxisbeispiel der Sammlung Lauffs. [2] Jeder Museumsdirektor sollte sich dessen bewusst sein, dass eine Dauerleihgabe irgendwann endlich ist. Ein Privatsammler kann seine verliehenen Kunstwerke nach einer erzielten Wertsteigerung zurückverlangen. Dementsprechend besteht die Gefahr, dass ein öffentliches Museum publikumsanziehende Kunstwerke zurückgeben muss und dann entsprechend lückenhaft erscheint. [3]
- [1] Vgl. Otto 2006, S. 29.
- [2] Der Fall der Sammlung Grothe im Bonner Kunstmuseum stellt ein weiteres negatives Beispiel dar. Der Bauunternehmern Grothe hat 2005 seine im öffentlichen Bonner Kunstmuseum ausgestellte Sammlung an einen Dritten veräußert. Dieser wollte mit dem Museum keinen neuen Leihvertrag abschließen. Vgl. Loschelder u. Müller 2011, S. 88; Schack 2009, S. 49 f.; Rossmann 2005; Maak 2005.
- [3] Vgl. Loschelder u. Müller 2011, S. 88.