Checkliste und Empfehlungen für mögliche Kooperationen
Einen allgemeinen Mustervertrag für eine erfolgreiche Einbindung einer privaten Sammlung zeitgenössischen Kunst in ein öffentliches Museum kann es realistischerweise nicht geben. Demnach ist für jede Kooperation ein eigener, auf die spezifischen Interessen der Kooperationspartner bestimmter Vertag zu erstellen.
Da eine erfolgreiche Kooperation mit einer Fülle von Faktoren verknüpft ist, gilt es diese im Vorfeld zu klären. Eine jede Kooperation wird als ein gemeinsames Projekt verstanden, für welches sich die Partner einsetzen und unterschiedliche Kompetenzen mitbringen. Es ist wünschenswert, dass ein Privatsammler, ein Museumsdirektor und der Vertreter des Trägers auf gleicher Augenhöhe die Kooperation zusammen konzipieren.
Eine schriftliche Vereinbarung zwingt die Partner dazu, die Regelungen vollständiger und umfangreicher zu treffen, als dies bei mündlichen, häufig nur konkludent geschlossenen Verträgen üblich ist. Um Unklarheiten und langwierige gerichtliche Verfahren zu vermeiden, empfiehlt es sich, in schriftlichen Verträgen die Rechte und Verpflichtungen der Parteien ausdrücklich festzulegen. Jede Partei kann sich dann auf diese berufen. Zudem sind diese in einem Streitfall beweisbar. [1]
In Anlehnung an KIRCHMAIER und den Untersuchungen dieser Arbeit zeigt die Checkliste eine Vielzahl von Punkten und offenen Fragen auf, die bei einer möglichen Kooperation zwischen einem privaten Sammler und einem öffentlichen Museum zu beachten sind. [2] Dabei sollten sich die beteiligten Kooperationspartner auf die Hauptgesichtspunkte konzentrieren. Allerdings sollten sie sich auch im Klaren darüber sein, dass sich nicht alle möglicherweise auftretenden Probleme und Risiken schon im Vorfeld verbindlich regeln lassen.
Die Checkliste mit offenen Fragen
• Wer sind die Vertragspartner? Ein Privatsammler, ein Erbe, ein öffentliches Museum, eine Stadt, weitere Dritte?
• Welche Kooperationsform wollen die Partner eingehen?
• Möchte der Sammler Eigentümer der Sammlung bleiben oder soll das Museum Eigentümer der Sammlung werden?
• Besteht das Interesse, dass eine Leihgabe in eine Schenkung oder Verfügung von Todes wegen übergehen soll?
• Handelt es sich um Staffelungen von Verträgen in Dreiecksverhältnissen mit gegenseitigen Bezügen?
• Steht die gesamte Kunstsammlung oder nur ein Teil von ihr im Fokus der Kooperation?
• Wird die Sammlung nach dem Namen des Sammlers benannt oder möchte der Sammler unbekannt bleiben?
• Muss für die Sammlung ein eigener Raum bestimmt werden? Wenn ja, sind dafür eigene Räumlichkeiten vorhanden oder müssen angemessene Räume oder ein Neubau dafür geschaffen werden? Wenn Umoder Neubaumaßnahmen erforderlich sind, ist zu prüfen, wer die Kosten übernimmt. Gibt es Kostenbeteiligungen von Seiten des Sammlers?
• Gibt es eine Präsentationspflicht? Wer entscheidet über die Art der Präsentation? Muss die gesamte Sammlung als Einheit präsentiert werden? Soll der Privatsammler bzw. die Erben bei Veränderung der Sammlungspräsentation hinzugezogen werden?
• Gibt es ausreichend Platz in Depoträumen für eine sachgerechte Lagerung der nicht präsentierten Kunstwerke?
• Dürfen einzelne Kunstwerke an Dritte ausgeliehen werden?
• Gibt es eine festgelegte Leihfrist?
• Welche Kündigungsgründe sind bei einer Vertragsbeendigung anzuerkennen?
• Gibt es eine ordentliche und außerordentliche Kündigung bei einem Dauerschuldverhältnis?
• Gibt es eine Beteiligung an den Investitionskosten bei einer vorzeitigen Kündigung?
• Welche Sorgfaltspflichten sind zu erfüllen?
• Welche Art von Kunstversicherung soll abgeschlossen werden? Gibt es diesbezüglich Kostenbeteiligungen von Seiten des Sammlers?
• Welches Transportunternehmen soll gewählt werden? Gibt es diesbezüglich Kostenbeteiligungen von Seiten des Sammlers?
• Wer entscheidet über Restaurierungsmaßnahmen und wer übernimmt entsprechende Kosten?
• Wer übernimmt die Personalkosten, die bei einer Kooperation neu entstehen?
• Werden Sammlungskataloge produziert? Wenn ja, wer übernimmt die Produktionskosten?
• Gibt es Merchandiseprodukte, die mit der Sammlung in Verbindung gebracht werden? Wenn ja, wer übernimmt die Kosten für die Produktion?
• Was geschieht mit den Eintrittsgeldern und Einnahmen aus Publikationen oder Merchandiseprodukten?
• Erhält das Museum ein Vorkaufsrecht, wenn der Sammler Kunstwerke verkaufen möchte?
• Gibt es Auflagen, dass Kunstwerke, die in Form einer Schenkung oder eines Vermächtnisses von Todes wegen übereignet wurden, nicht verkauft werden dürfen?