Kinderbetreuung

Bei der Kinderbetreuung umfasst der von den Ländern steuerbare Bereich grundsätzlich die gesamten Kosten. Sofern unterschiedliche Steuerungswerte für die verschiedenen Kostenbestandteile (Personalkosten, Sachkosten, Investitionskosten) vorliegen, werden sie gemäß ihres Kostenanteils an den Gesamtkosten gewichtet. Die Gewichtung beruht auf den Angaben der Statistik „Ausgaben und Einnahmen für die Jugendhilfe“, Tabelle 4 „Nach Einrichtungsarten und Trägern“, die vom Statistischen Bundesamt für den Zeitraum ab 1991 zur Verfügung gestellt wurde.

Die Angaben zu den Förderhöhen und -verfahren sind den jeweiligen Gesetzen und Verordnungen entnommen. Für Länder, in denen die Förderung mittels einer Anteilsfinanzierung erfolgt, können die Förderanteile direkt aus den Gesetzestexten herausgelesen werden. Die Umrechnung der Pauschalen in einen Förderanteil setzt die Kenntnis sowohl der Pauschale als auch der durchschnittlichen Platzkosten voraus. In einigen Ländern ist die Höhe der Pauschale durch das Land festgelegt, in anderen Ländern errechnet sich die Pauschale aus der Zuweisung einer Globalsumme durch das Land, sodass die Höhe der Pauschale zunächst anhand des Verteilungsschlüssels berechnet werden muss.

Die Ermittlung der durchschnittlichen Betriebskosten eines Kinderbetreuungsplatzes ist ein schwieriges Unterfangen, da oftmals die zur Berechnung notwendigen Daten nicht vorliegen. Wo es möglich war, wurde auf offizielle Angaben zu den Kosten zurückgegriffen. Entsprechende Angaben wurden Antworten auf Kleine und Große Anfragen, Gesetzesentwürfen, Landesrechnungshofberichten und wissenschaftlichen Studien entnommen. In Fällen, in denen keine belastbaren Angaben über die Kosten vorlagen, wurden die Kosten auf Basis der Gesamtkosten (entnommen der Statistik „Ausgaben und Einnahmen für die Jugendhilfe“) und der Anzahl der Plätze differenziert nach Einrichtungsart und Betreuungszeitraum (entnommen der Statistik der Kinderund Jugendhilfe) berechnet. Dafür wurden die in Anspruch genommenen Plätze in Ganztagesäquivalente für einen Kindergartenplatz überführt (vgl. Schilling 2004) und die Gesamtausgaben durch diesen Wert geteilt.

Krankenhaus

Im dualen System der Krankenhausfinanzierung sind die Länder für die Finanzierung der Investitionen zuständig, sodass sich ihre Steuerung allein auf diesen Aspekt beschränkt. Dabei wird das Förderverfahren in allen Ländern allein vom Land festgelegt, sodass einzig die beiden Steuerungsformen Hierarchie und Markt eingesetzt werden.

Gemäß der Operationalisierung wird der Steuerungswert der Hierarchie als Anteil der angebotsorientierten Förderung an den Gesamtkosten berechnet. § 9 Abs. 5 KHG sieht vor, dass die Fördermittel der Länder so zu bemessen sind, dass sie die notwendigen Investitionskosten decken. Die Möglichkeit, dass Krankenhäuser zusätzliche Investitionsmittel am Markt generieren, ist zumindest im KHG nicht vorgesehen. Insofern ist die Höhe der Landesförderung gleichbedeutend mit der Höhe der Gesamtkosten der Investitionen.

Die Höhe der Förderung wird den Haushaltsrechnungen der Länder entnommen. Unter Steuerungsgesichtspunkten sind die tatsächlichen und nicht die geplanten Ausgaben von Interesse. Daher werden die Ist-Ausgaben erhoben. Mit diesem Vorgehen hebt sich die Arbeit von allen anderen bestehenden Studien zur Krankenhausfinanzierung ab, die stets die Soll-Ausgaben verwenden, die von der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG) gesammelt veröffentlicht werden. Angesichts der Tatsache, dass die Ist-Ausgaben für die meisten Fragestellungen den eigentlich relevanten Indikator darstellen, dürfte die bisherige ausschließliche Verwendung der Soll-Werte wohl vor allem der einfacheren Verfügbarkeit der Daten geschuldet sein.

Die Ausgaben werden anhand ihrer Haushaltstitel den Instrumenten der Einzelförderung bzw. der Pauschalförderung zugeteilt. Für die Pauschalmittel muss in einem nächsten Schritt untersucht werden, zu welchen Teilen es sich bei diesen um eine angebotsorientierte Bettenpauschale oder eine leistungsorientierte Fallpauschale handelt. Diese Anteile wurden auf Basis der Krankenhausgesetze der Länder und der dazugehörigen Rechtsverordnungen einerseits sowie – in Abhängigkeit der Berechnungsmethode der Länder – von der Anzahl der Krankenhausbetten, der Großgeräte, der Intensivbetten, der Ausbildungsplätze und der Behandlungsfälle andererseits berechnet. Die statistischen Angaben wurden den Bundesstatistiken

„Grunddaten der Krankenhäuser – Fachserie 12 Reihe 6.1.1“ und „Fallpauschalenbezogene Krankenhausstatistik – Fachserie 12 Reihe 6.4“ sowie bei Bedarf den statistischen Veröffentlichungen der Länder entnommen.

 
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