Kindertagesstätten

Der Empfängerkreis, der staatlich geförderte Kinderbetreuungsangebote in Anspruch nehmen konnte, ist im Laufe des Untersuchungszeitraums durch die Einführung der Rechtsansprüche auf einen Kindergartenplatz und Kinderbetreuung für Einbis Dreijährige stetig gewachsen. Doch fehlende Betreuungsplätze haben in der Vergangenheit nur in sehr geringem Ausmaße die Betreuung in privatfinanzierten Einrichtungen zur Folge gehabt, sondern dazu geführt, dass keine Plätze in Anspruch genommen wurden. Aus diesem Grund macht die Anzahl der Kinder in öffentlich geförderten Einrichtungen fast 100 Prozent des Empfängerkreises mit einer effektiven Nachfrage aus.

Für die Berechnung der Steuerungswerte ist es daher erforderlich, die Förderdifferenz zwischen den Einrichtungen, die in die Bedarfsplanung aufgenommen sind, zu potentiellen Einrichtungen, die sich privat finanzieren müssten, zu berechnen. Die Förderhöhen wurden den Landesgesetzen und den dazugehörigen Rechtsverordnungen entnommen.

Da die Bedarfsplanerstellung die Aufgabe nachgeordneter Ebenen ist, wird der Steuerungswert der Steuerungsform Delegation zugeschrieben.

Krankenhäuser

Von einer Aufnahme in den Bedarfsplan hängt im Krankenhaussektor nicht allein die Gewährung der Investitionskosten durch das Land ab, sondern auch die Entgeltfinanzierung durch die gesetzlichen Krankenkassen. Da knapp 90 Prozent der Krankenversicherten in Deutschland Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung sind (GKV Spitzenverband 2012: 9), entscheidet der Status eines Plankrankenhauses weitestgehend über die wirtschaftliche Perspektive eines Krankenhauses.

Die Krankenhauspläne der Länder unterscheiden sich dabei in ihrer Planungstiefe, d.h. der Detailliertheit ihrer Vorgaben. Zur Bewertung der Planungstiefe in Bezug auf die äußere Struktur der Krankenhäuser werden zwei Aspekte betrachtet. Zum einen die Anzahl der vorzuhaltenden Fachgebiete, Subdisziplinen und Schwerpunkte. Um den Anteil der Steuerungsformen zu berechnen, wird die Anzahl der im Krankenhausplan geregelten Disziplinen durch die im Untersuchungszeitraum gemessene Höchstanzahl in allen Ländern geteilt (52 in NRW 1991 bis 2012). Diese Dimension gibt Auskunft darüber, inwieweit das Krankenhaus eigenständig über seine fachliche Ausrichtung entscheiden kann.

Zum Zweiten wird die Anzahl der Planbetten, die den jeweiligen Disziplinen konkret zugeordnet wurden, untersucht. Der Anteil der Steuerungsformen wird berechnet, in dem die Anzahl durch die Gesamtanzahl der Planbetten geteilt wird. Diese Dimension drückt somit aus, inwiefern das Krankenhaus frei über die Größe seine Abteilungen entscheiden kann.

Zur Bestimmung des Steuerungswertes wird das arithmetische Mittel der beiden Teildimensionen gebildet.

Entscheidend für die Zuordnung zu einer Steuerungsform ist, welche Akteure die Aufstellung des Krankenhausplanes verantworten. Wenn das Land die Krankenhausplanung betreibt, wird der Steuerungswert der Dimension Hierarchie zugeschrieben. Sofern die Zuteilung durch Verhandlungen erfolgt, ist der Wert Bestandteil der Dimension Netzwerk. Der Marktanteil an der Steuerung wird grundsätzlich als Residual berechnet.

 
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