Markt

Eine Zuordnung zu der Steuerungsform Markt erfolgt in dem Maße, in dem die Deckung der Gesamtkosten von einer tatsächlichen Inanspruchnahme des Angebots abhängig ist. Die entsprechenden Förderverfahren sind nachfrageorientiert, d.h. sie machen die Förderung von einer tatsächlichen Belegung abhängig. Da die Einrichtungen die Finanzmittel nur für betreute Kinder erhalten, lassen sich diese Verfahren auch als Subjektförderung charakterisieren – unabhängig davon, ob die Fördermittel direkt an die Einrichtung gezahlt werden. In den 16 Ländern lassen sich im Beobachtungszeitraum vier verschiedene nachfrageseitige, leistungsorientierte Förderverfahren identifizieren:

Anteilsfinanzierung pro belegtem Platz: Im Grundsatz ähnelt dieses Förderverfahren der Subventionsfinanzierung nach § 74 SGB VIII. Die Kostenübernahme erfolgt anteilig an den Betriebsoder Personalkosten. Dabei können entweder die tatsächlich anfallenden Kosten (Brandenburg) oder die landeseinheitliche Regelkosten (Mecklenburg-Vorpommern) zugrunde gelegt werden. Die Finanzierung erfolgt jedoch nur pro belegtem Platz.

Länder mit einem solchen Verfahren: Brandenburg (1996-2013), MecklenburgVorpommern (1996-2003), Sachsen-Anhalt (2013)

Finanzierung durch Leistungsentgelte: Dieses Verfahren entspricht der Entgeltfinanzierung nach § 78 a bis g SGB VIII. Entscheidend in Bezug auf die Anreizstruktur ist, dass die Finanzierung leistungsorientiert pro in Anspruch genommenen Platz erfolgt. Länder mit einem solchen Verfahren: Mecklenburg-Vorpommern (2004-2013) – grundsätzlich entsprach auch die Regelung in Hamburg (1991-2003) diesem Verfahren

Platzpauschalen: Die Förderung durch Platzpauschalen erfolgt kindbezogen für jeden in Anspruch genommenen Platz. Die bestehenden Verfahren sehen differenzierte Förderpauschalen in Abhängigkeit von dem Betreuungsumfang und dem Förderbedarf der Kinder vor. Länder mit einem solchen Verfahren: Bayern (2006-2013), NordrheinWestfalen (2008-2013)

Gutscheinsysteme: Gutscheinsysteme unterscheiden sich aus Trägersicht nicht wesentlich von den Platzpauschalen. Es wird eine kindbezogene Pauschale für jeden belegten Platz gezahlt. Der Unterschied besteht darin, dass die staatliche Förderung nicht direkt an die Einrichtung gezahlt wird, „sondern den ‚Umweg' über die nachfragenden Eltern wählt“ (Sell 2009: 125; vgl. Rauschenbach 2010: 34). Auf diese Weise soll die Nachfragemacht der Eltern und somit das Wunschund Wahlrecht nach § 5 SGB VIII gestärkt werden. Über diese Grundelemente hinaus können Gutscheinsysteme unterschiedlich ausgestaltet werden und z.B. verschiedene Förderhöhen in Abhängigkeit vom Betreuungsumfang und Betreuungsbedarf ausweisen (Spieß 2010: 109). Länder mit einem solchen Verfahren: Hamburg (2004-2013), Berlin (20092013)

Netzwerk & Delegation

Aus Trägersicht stellen die angebotsorientierte und die nachfrageseitige Finanzierung die zwei Möglichkeiten öffentlicher Förderung dar. Aus einer Steuerungsperspektive unter Betrachtung der Einflussnahme der Länder ist es allerdings möglich, dass das Land die Aspekte der Anreizstruktur entweder zum Teil oder vollständig nicht geregelt hat.

In Berlin wurde bis 2005 das Förderverfahren in einer Rahmenvereinbarung zwischen den freien Trägern und der Stadt festgelegt. In Sachsen (seit 2002), Schleswig-Holstein (seit 2000) und Thüringen (seit 2006) findet eine Aushandlung des Förderverfahrens für den kommunalen Förderanteil statt. Die landesrechtlichen Regelungen sehen eine Fehlbedarfsfinanzierung durch die Gemeinden vor. Förderhöhe und Förderverfahren sind dabei in vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Einrichtungsbetreiber und der Gemeinde zu verhandeln. Die Anreizstruktur wird in dem Umfang des zu verhandelnden Kostenanteils der Steuerungsform Netzwerk zugerechnet.

Eine Zuordnung zur Steuerungsform der Delegation erfolgt in Höhe des Kostenanteils, für dessen Zuweisung nachgeordnete staatliche Ebenen eigenständig die Finanzierungsform festlegen können.

100%

67%

33%

0%

RP 91-13

TH 91-05

BW 91-13

SR 91-13

NW 91-07

BB 92-95

SN 91-01

BY 91-05

ST 92-12

SH 92-03

BB 96-13

NW 08-13

HE 91-13

HH 91-13

MV 91-13

NI 91-13

BY 06-13

ST 13

MV 96-13

HH 91-13

NW 08-13

BB 96-13

ST 92-12

BY 91-05

BB 92-95

MV 92-95

SN 91-13

NW 91-07

BW 91-13

SR 91-13

TH 91-05

RP 91-13

TH 06-13

SH 00-13

BE 98-05

SN 02-13

BE 91-97

HB 91-13

NI 91-13

HE 91-13

SH 92-99

MV 92-95

SH 00-13

Hierarchie

Markt

Netzwerk

Delegation

Abbildung 3: Steuerungswerte in Bezug auf die Anreizstruktur (Kita)

 
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