Markt

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Die Marktsteuerung in Bezug auf die Finanzierungsstruktur bezieht sich auf den Kostenanteil, den die Träger am Markt erzielen müssen, d.h. die Elternbeiträge. Eine vollständige Deckung der anfallenden Kosten durch Elternbeiträge ist in dem hochgradig institutionalisierten Bereich der Kinderbetreuung rechtlich nicht möglich. Wie bereits weiter oben diskutiert, wird eine zu hohe Belastung der Erziehungsberechtigten als unvereinbar mit dem Rechtsanspruch auf Betreuung in einer Tageseinrichtung angesehen. Durch die staatlichen Zuschüsse wird daher die Belastung der Eltern auf ein politisch gewolltes Niveau gesenkt. Die Elternbeiträge sind somit auf den Kostenanteil beschränkt, der nicht durch öffentliche Fördermittel und einen gegebenenfalls vereinbarten Eigenanteil gedeckt ist.

Eine Zuordnung der Elternbeiträge zur Steuerungsform Markt erfolgt dabei jedoch nur in Fällen, in denen den Trägern die Entscheidung über die Beiträge überlassen wird. Zwar können freie Träger die Höhe des Elternanteils grundsätzlich selbstständig festsetzen, jedoch haben das Land oder die Kommune wie geschildert die Möglichkeit, indirekt Einfluss auf die Beitragshöhe zu nehmen.

Netzwerk

Eine weitere Möglichkeit, die Finanzierung durch die beteiligten Akteure zu koordinieren, ist durch Verhandlung. Die Verhandlungen können auf unterschiedlichen Ebenen geführt werden.

Rahmenvereinbarungen auf Landesebene: Die beteiligten Akteure verhandeln mit den Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege über die zu erstattenden Kostenanteile. Dieses Vorgehen wurde lediglich in den beiden Stadtstaaten Berlin (1991-2013) und Hamburg (1991-2013) praktiziert, in denen das Land als Kostenträger die Verhandlungen geführt hat. Grundsätzlich denkbar sind allerdings auch Gespräche zwischen den kommunalen Spitzenverbänden in Flächenländern und den Landesverbänden der freien Träger. Auf dieser Ebene sind die Rahmenverträge nach § 78 f SGB VIII, die in Mecklenburg-Vorpommern (seit 2010) vorgesehen sind, angesiedelt. Da die Kostenanteile der Akteure hier jedoch bereits durch Landesrecht geregelt sind, dürften die Vereinbarungen keine Relevanz für die Berechnung der Finanzierungsstruktur haben.

Einrichtungsbezogene Verhandlungen zur Festlegung des Gemeindeanteils: In Fällen, in denen die Gemeinden zur Übernahme des Fehlbedarfs verpflichtet werden, sieht das Landesrecht oftmals den Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung zwischen Gemeinde und Träger vor. Auf diese Weise sollen Gemeinde und Träger ihre Finanzierungsanteile aushandeln. Entsprechende Regelungen gibt es in Sachsen (2002-2013), Sachsen-Anhalt (2003-2012), Schleswig-Holstein (2000-2013) und Thüringen (2006-2013).

In Baden-Württemberg (2003-2013) und Mecklenburg-Vorpommern (20042013) verhandeln die Gemeinden mit den Einrichtungsbetreibern über ihren Finanzierungsanteil, der über die durch den Landesgesetzgeber vorgeschriebene Mindestförderung hinausgeht.

Auch eine Festlegung des Elternbeitrages kann durch Verhandlungen bestimmt werden. So erfordert sowohl das Landesrecht in Brandenburg (1992-2013) als auch in Mecklenburg-Vorpommern (1992-2013) eine einvernehmliche Entscheidung des Trägers und der Gemeinde.

Delegation

Unter die Steuerungsform Delegation fallen alle Finanzierungsanteile, zu denen das Land weder abschließend Vorgaben gemacht hat, noch die Entscheidungsbefugnis den Trägern überlassen oder Verhandlungen zugewiesen hat. Sie gibt den Handlungsspielraum der kommunalen Ebene wider.

100%

67%

33%

0%

SN 91-01

RP 91-13

BB 92-13

MV 96-03

TH 91-05

NW 91-05

SR 91-13

ST 92-13

BY 91-05

SN 02-13

BW 91-08

BY 06-13

MV 04-13

NW 06-13

MV 92-95

TH 06-13

NI 92-13

BE 91-13

SH 92-13

HE 91-13

NW 06

SH 92-13

ST 00-12

BY 91-05

TH 91-13

BW 91-08

ST 97

SN 02-13

HH 91-13

BE 91-13

TH 06-13

SH 00-13

SN 02-13

MV 04-13

BW 03-13

MV 96-03

BB 92-13

SH 92-99

ST 92-13

HB 91-13

HE 91-13

NI 92-13

MV 92-95

NW 06-13

SH 92-99

BW 91-02

BY 06-13

ST 13

ST 91-99

NW 91-05

SR 91-13

SH 00-13

BY 91-05

RP 91-13

BB 92-13

Hierarchie

Markt

Netzwerk

Delegation

Abbildung 5: Steuerungswerte in Bezug auf die Finanzierungsstruktur (Kita)

 
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