Empirie
Methode
Im 2. Halbjahr 2014 wurden sieben leitfadengestützte, halbstandardisierte qualitative Einzelinterviews mit einer nicht repräsentativen Stichprobe durchgeführt (Mayring 2002, S. 66; Lamnek 2010, S. 303, 307, 316-326), in denen die Interviewpartner auf freiwilliger Basis über Zwangsmaßnahmen in der allgemeinpsychiatrischen Erwachsenenversorgung befragt wurden.
Den Interviews lag die Forschungsfrage zugrunde, wie die an Zwangsmaßnahmen Beteiligten in der Praxis mit der Grenze zwischen Selbstund Fremdbestimmung umgehen. Hierfür wurde den Fragenkomplexen nachgegangen, wie Zwangsmaßnahmen im beruflichen Alltag gehandhabt werden bzw. welche persönlichen Erfahrungen mit Zwangsmaßnahmen gemacht wurden. Dabei interessierte auch der Aspekt, wie die beteiligten Akteure die Momente emotional erleben, in denen sie Zwangsmaßnahmen anwenden bzw. selbst erfahren, und was sie vermuten, wie der Mensch auf der ‚anderen Seite' diesen Moment erlebt. Zudem wurde ihre persönliche Einstellung zur Selbstund Fremdbestimmungsproblematik eruiert. Ferner wurden Ideen zur Prävention sowie Alternativen zu Zwangsmaßnahmen erhoben. Darüber hinaus wurden die Einschätzungen und Erfahrungen daraufhin untersucht, wie sich die Praxis durch die neue Gesetzgebung zu zivilrechtlichen Zwangsbehandlungen verändert hat.
Im Folgenden wird zunächst die Forschungsmethode erläutert und anschließend näher auf die Stichprobe eingegangen. Danach wird das Erhebungsinstrument beschrieben. Bei all diesen Schilderungen werden zusätzlich die Gründe für das jeweilige Vorgehen sowie die tatsächliche Durchführung thematisiert.
Forschungsmethode
Für die Beantwortung der oben genannten Forschungsfragen erwies sich die Methode der qualitativen Sozialforschung im Vergleich zu einer quantitativen Herangehensweise aus mehreren Gründen als passender, was im Folgenden näher erklärt wird.
Im Rahmen dieser Forschungsarbeit sollen die individuellen Entscheidungskriterien der beteiligten Akteure, deren subjektive Wahrnehmung, persönlichen Erfahrungen, Einschätzungen und Einstellungen sowie deren emotionales Erleben bezüglich Zwangsmaßnahmen erforscht werden. Es ist von besonderem Interesse, die inneren Vorgänge der jeweiligen Akteure zu verstehen und Handlungsabläufe aus deren jeweiliger Sicht zu rekonstruieren. Als Untersuchungsgegenstand kann demnach die subjektive Perspektive der beteiligten Akteure identifiziert werden.
Die Fokussierung auf die inneren Vorgänge der an Zwangsmaßnahmen beteiligten Akteure entspricht genau der in der qualitativen Sozialforschung geforderten Subjektorientierung, bei der das Subjekt, also der Mensch mit seiner subjektiven Sichtweise, Befindlichkeit, Lebenssituation, Erfahrung usw. im Zentrum des Interesses steht (Mayring 2002, S. 19-21, 24; Flick 2009, S. 25).
Damit einhergehend sind soziale Probleme des Gegenstandsbereichs, d.h. praktische Probleme der Menschen, die von der Forschungsfrage erfasst werden, der Ansatzpunkt in der qualitativen Sozialforschung. Dementsprechend besteht auch das Forschungsziel darin, praxisrelevante Ergebnisse zu erzielen (Mayring 2002, S. 20, 24, 34-35, 146, 150), was ebenfalls im Interesse der Verfasserin liegt.
Zudem passte die explorative Forschungsstrategie der qualitativen Sozialforschung (Flick 2009, S. 42) gut zum oben genannten Forschungsvorhaben, da die Innenperspektive der an Zwangsmaßnahmen Beteiligten bislang ein kaum erforschtes Feld darstellt -das Handlungsfeld der psychiatrischen Zwangsmaßnahmen wurde bisher vorwiegend quantitativ beforschtund sich die qualitative Herangehensweise dafür eignet, bislang eher wenig erforschte „Themen, Felder und Phänomene [zu] explorieren und davon erste Beschreibungen vor[zu]legen“ (Flick 2009, S. 20).
Zentrales Mittel der qualitativen Datengewinnung sind Interviews mit einer geringen Anzahl gezielt ausgewählter Interviewpartner (Mayring 2002, S. 32; Flick 2009, S. 24), was auch im o.g. Forschungsvorhaben so realisiert wurde. Angesichts der sensiblen Thematik und dem Interesse an den inneren Vorgängen der Untersuchungsteilnehmer wurden persönliche, vertrauensvolle Gespräche für angemessen befunden und für die Erzielung ergiebiger, gehaltvoller Ergebnisse für geeignet gehalten. Beim persönlichen Gespräch kommt zudem die Möglichkeit des Nachfragens hinzu.
Einerseits ist es aufgrund der geringen Vorkenntnisse über die subjektive Perspektive der an Zwangsmaßnahmen Beteiligten schwer möglich, im Vorfeld Hypothesen festzulegen, die durch die Forschung überprüft werden könnten, und andererseits würde diese Herangehensweise dem qualitativen Prinzip der Offenheit widersprechen (Mayring 2002, S. 27; Flick 2009, S. 24-25, 42). Hier wird die Datenerhebung offen gestaltet, indem vorwiegend mit offenen Fragen gearbeitet wird, die es den Befragten ermöglichen, frei in eigenen Worten zu antworten. Dabei werden neue, unvorhergesehene, thematisch relevante Aspekte mit in die Untersuchung aufgenommen. Es wird sich stets am Untersuchungsgegenstand orientiert und sich ihm flexibel angepasst, auch wenn dies Erweiterungen oder Modifikationen der Denkund Vorgehensweise des Forschers erfordert. (Mayring 2002, S. 24-25, 28; Flick 2009, S. 24-25).
Insgesamt gesehen konnten die Vorzüge der qualitativen Sozialforschung, insbesondere die Möglichkeit, individuell und flexibel auf die jeweiligen Befragten einzugehen, im Hinblick auf das oben genannte Forschungsvorhaben so überzeugen, dass Nachteile wie eine mangelnde Repräsentativität, Generalisierbarkeit und Objektivität der Ergebnisse dafür in Kauf genommen wurden (Flick 2009, S. 27).
Im Folgenden wird der Aspekt, dass die Interviewpartner gezielt auszuwählen sind, wieder aufgegriffen, indem die Stichprobe thematisiert wird.