Vorgehensweisen und Abläufe
Die Schilderung diverser Vorgehensweisen und Abläufe rund um Zwangsmaßnahmen erfolgen sowohl aus Perspektive der Fachkräfte als auch aus Betroffenensicht, soweit die Betroffene diesbezüglich persönliche Erfahrungen gemacht hat.
Bevor es um einzelne Maßnahmen geht, werden exemplarisch einige Interviewausschnitte der Betroffenen dargestellt, in denen sie situationsübergreifende Erfahrungen im Hinblick auf intransparente Vorgehensweisen, unklare Abläufe und fehlende Aufklärung schildert.
„verstand überhaupt nicht, um was es ging“ (Betroffene 2014, Z. 88-89)
„Man ist auf der Station, man hat nicht verstanden, warum man da ist“ (Betroffene 2014, Z. 104-105)
„ich war festgebunden [...], ohne dass vorher ein Grund vorgele[...] Ich weiß es nicht. Ich weiß es bis heute nicht, warum das passiert ist. Ich hab mich nicht gewehrt, geweigert, was weiß ich was.“ (Betroffene 2014, Z. 917-923)
„Du kannst ja fragen, was du [an Medikamenten] bekommst [...] aber es wird nicht immer beantwortet.“ (Betroffene 2014, Z. 494-497)
„Und von Nebenwirkungen hat nie jemand gesprochen.“ (Betroffene 2014, Z. 247)
„Das ist mir aber nicht auf der Station gesagt worden, das ist mir später von Patienten gesagt worden“ (Betroffene 2014, Z. 297-298)
Daraus wird deutlich, dass die Abläufe aus Patientensicht häufig nicht nachvollziehbar sind und die Aufklärung durch das Fachpersonal für unzureichend gehalten wird.
Im weiteren Verlauf werden nun konkrete Abläufe und Vorgehensweisen thematisiert.
Zwangsbetreuung
Die gesetzliche Betreuerin berichtet von einer Zwangsbetreuung, bei der sie von der Betreuten so stark abgelehnt wurde, dass sie keine andere Möglichkeit sah, außer heimlich und in Rücksprache mit den Angehörigen zu handeln.
„da hab ich alles im Hintergrund machen müssen, also die hat mich auch nicht in ihre Wohnung gelassen, die hat das nicht akzeptiert, dass ich ihre Betreuerin bin [...], da habe ich alles im Hintergrund gemacht. Mit den Angehörigen dann immer gesprochen, und, heimlich vor ihr, quasi. [...] da gings auch um Geld, sie hatte ihr ganzes Geld verschwendet, [...] ich hab ihr dann das Geld dann eingeteilt. Ja, das kann man natürlich machen, aber Gespräche sind da nicht möglich, ne.“ (Gesetzliche Betreuerin 2014, Z. 555-570)
Die Betroffene beschreibt, dass für sie eine gesetzliche Betreuerin bestellt wurde, obwohl sie auch rückblickend keinen Bedarf dafür sieht. Sie schildert, dass die Betreuung nicht aufgehoben wurde, obwohl sie alleine gut zurecht kam und die Unterstützung der Betreuerin nie in Anspruch genommen hat.
„Ich hatte um Aufhebung der Betreuung auch gebeten und ich war schon ein halbes Jahr zu Hause, lebte alleine, hab alles gemacht wie früher [...] Und trotzdem, als es zu der Verhandlung kam, ist es abgelehnt worden. [...] ich hab die Betreuerin viele viele Jahre gehabt. Das wurd immer verlängert.“ (Betroffene 2014, Z. 147-151) „kam das Schreiben, dass die Betreuung verlängert worden ist, obwohl ich die nie, nie in Anspruch genommen habe. Nie, für nichts. Weder für Arztbesuche noch für [...] irgendwelche Entscheidungen zu treffen oder so. Das habe ich alles selber gemacht.“ (Betroffene 2014, Z. 181-185)
Im Folgenden gibt die Richterin die Umstände an, unter denen eine Zwangsbetreuung überhaupt sinnvoll ist, und das entsprechende Vorgehen bei der Prüfung.
„Betreuerbestellung gegen den Willen der Betroffenen ergeben wirklich nur in Ausnahmefällen Sinn. [...] natürlich muss man auch da gucken als aller erstes, [...] ist überhaupt tatsächlich eine Erkrankung, die ne Betreuung rechtfertigt, gegeben. Der zweite Schritt ist [...] die freie Willensbildungsfähigkeit. [...] Selbst wenn ich jetzt aber sage, ich habe Krankheit und ich hab keine freie Willensbildung, dann ist es bei den Betreuungen gegen den Willen immens wichtig, man muss ja auch noch gucken, die muss ja auch erforderlich sein [...]. Das heißt, man muss schon die Perspektive haben müssen, dass es dem Betroffenen unterm Strich mit Betreuung besser gehen wird als ohne, dass n Betreuer was erreichen kann [...] gegen den Widerstand, oder aber, [...] dass man die Hoffnung haben muss, dass der Betroffene irgendwann, wenn er erstmal sieht, dass so ne Betreuung auch was Gutes ist, seinen Widerstand aufgeben wird.“ (Richterin 2014, Z. 800-829)