Aufnahmesituation in der Psychiatrie
Hinsichtlich der Aufnahmesituation in der Psychiatrie erwähnt die Betroffene, nach einer kurzen Aufnahmeuntersuchung direkt auf die Station gebracht worden zu sein.
„Wird [...] inner Aufnahmestation kurz untersucht, ist aber schon fertig durch die Medikamente, die man während der Fahrt bekommen hat [...] im Krankenwagen, und kommt dann auf Station“ (Betroffene 2014, Z. 1915-1917)
Bei einer sofortigen Unterbringung nach PsychKG kann der aufnehmende Arzt in der Psychiatrie den Unterzubringenden theoretisch auch direkt wieder wegschicken, wenn er keine Unterbringungsbedürftigkeit sieht. In der Praxis werden jedoch die meisten Menschen erst einmal aufgenommen, was an folgendem Beispiel deutlich wird.
„Wobei das meistens klar ist, wenn jemand von der Polizei in Handschellen gebracht wird, [...] dass die erstmal hier verbleiben und wir gucken, was los ist, ne, ob tatsächlich ne psychische Problematik dahintersteht oder Suchtmittelproblematik, und was genau, und was wir dann weiter machen ne.“ (Psychiater 2014, Z. 186-189)
Allerdings kommt es dazu, wenn auch selten, dass jemand wieder weggeschickt wird. Als Beispiel nennt der Psychiater eine vermeintliche Suizidgefahr, die sich dann als doch nicht gegeben herausstellt. Dass eine solche Person dann überhaupt in die Psychiatrie gebracht wird, kann beispielsweise in einer Überreaktion bzw. Überängstlichkeit des sozialen Umfeldes begründet liegen oder darin, dass die Person ohne ein ernstes Umsetzungsvorhaben suizidale Absichten geäußert hat.
„es gibt keinen Grund für die Aufnahme, das kommt auch gelegentlich vor, also dass sich die Situation dann hier ganz anders darstellt als noch vor Ort vielleicht ne, gerade bei Selbstmordgefahr ne. Also manchmal ist natürlich auch ne gewisse Überängstlichkeit oder Überreaktion jetzt von Außenstehenden, was dieses Thema angeht, und [...] wenn die dann hier vorgestellt werden und, eh, mit denen gesprochen wird, eh, stellt sich heraus, dass ne akute Selbstmordgefährdung jetzt doch nicht besteht ne. Manches wird ja auch vielleicht nur gesagt, um Aufmerksamkeit zu erregen oder so etwas ne, das kommt ja vor ne. Also es kommt gelegentlich vor, [...] aber eher selten, dass man einen solchen Patienten nicht aufnimmt aus verschiedenen Gründen.“ (Psychiater 2014, Z. 195-205)
Die Richterin weist zudem darauf hin, dass sich Klienten in der Klinik manchmal anders geben als zu Hause, sodass die Unterbringungsbedürftigkeit, die im häuslichen Umfeld noch offensichtlich vorlag, in der Klinik nicht mehr ersichtlich ist, woraufhin derjenige zum Frust der Initiatoren nicht in der Klinik behalten werden kann.
„es ist sehr aufwändig, jemanden unterzubringen und es ist dann auch oft so, dass der sich in der häuslichen Umgebung anders zeigt und wenn er dann erst in der Klinik ist, sich vielleicht auch ganz anders verhält, und die dann die Voraussetzung nicht mehr als gegeben ansehen können und dann sind oft diejenigen, die die Unterbringung initiiert haben, schon echt frustriert.“ (Richterin 2014, Z. 778-783)
Bezüglich der Vorgehensweise, um herauszufinden, ob eine Unterbringungsbedürftigkeit vorliegt, benennt der Psychiater ein Gespräch mit dem Betroffenen sowie das Einholen von fremdanamnestischen Informationen, was sich allerdings schwierig gestaltet, wenn die Polizei denjenigen nur wortlos abliefert.
„Ja, wir müssen natürlich mit dem Betroffenen selbst sprechen und dann natürlich die Fremdinformation haben, ne, möglichst viele. Manchmal haben wir auch gar keine ne, dann [...] werden die Leute hier nur abgeliefert ne, und dann [...] verschwindet die Feuerwehr, die Polizei. Das haben wir auch gehabt. Ne, dann steht man nur mit denen und ist auf das angewiesen, was man dann im Gespräch herausfindet ne, gibts auch, [...] alles schon erlebt.“ (Psychiater 2014, Z. 210-216)