Emotionales Erleben
Zusätzlich zu ihrem eigenen emotionalen Erleben während Zwangsmaßnahmen wurden die Befragten gebeten, sich in die Situation des Menschen auf der anderen Seite hineinzuversetzen. Zunächst wird das emotionale Erleben der Betroffenen und der Vertreterin der Antipsychiatriebewegung thematisiert, woraufhin die diesbezüglichen Vorstellungen der Fachkräfte folgen. Darauf folgen die Vorstellungen der Betroffenen und der Vertreterin der Antipsychiatrie über die Gefühle der Fachleute, die anschließend den Äußerungen der Fachkräfte selbst gegenübergestellt werden. Abschließend wird es um das emotionale Erleben der Fachkräfte hinsichtlich des Unterlassens von Zwangsmaßnahmen gehen, wenn diese rechtlich nicht legitimiert sind, an sich aber für erforderlich gehalten werden.
Selbstund Fremdsicht: Emotionales Erleben von Betroffenen
Die Betroffene äußert, sich während der Zwangsbetreuung selbst nicht mehr als freien Menschen wahrgenommen zu haben. Zudem erlebte sie es sehr negativ, dass die Betreuerin immer alles über sie in Erfahrung bringen konnte, und fühlte sich permanent kontrolliert.
„Ich hab sie [eine Rechtsanwältin] hinterher nochmal angerufen und hab gesagt, [...] ob ich ins Ausland reisen dürfte [...]. Und da hat sie gesagt ‚Sie sind doch ein freier Mensch' ich so ‚Ich hab aber ne Betreuung' und da sagt sie ‚Sie sind trotzdem ein freier Mensch.' [...] Aber da hab ich mich selbst in Frage gestellt, weil ich nicht mehr geglaubt hab, dass ich mit ner Betreuung n freier Mensch bin, weil ichs einfach ganz anders erlebt hab. Ich war ja nie n freier Mensch mit Betreuung, obwohl ich meine Betreuung nie in Anspruch genommen hab. Meine Betreuerin konnte [...] überall abfragen, was der Arzt mit mir gemacht hat [...] sie konnte [...] all das von mir erfahren. [...] Also wusste sie immer alle Inforalles, was ich machte“ (Betroffene 2014, Z. 1567-1586)
„Beschissen [...] kontrolliert, dauernd. Dauernd kontrolliert [...] sie wusste immer Bescheid.“ (Betroffene 2014, Z. 1591-1597)
Ferner beschreibt sie eine Einweisungssituation als intransparent und gibt an, dass sie weder über das Geschehen aufgeklärt noch daran beteiligt wurde. Hinsichtlich des emotionalen Erlebens nennt sie ein Ohnmachtsgefühl sowie Fassungslosigkeit.
„Ich hab da einfach ganz stumm gesessen. Man hat mich ja nicht angesprochen oder was. Zu der Zeit [...] hatte ich eine Betreuerin, und die hat da, mit wem auch immer wie, per Handy oder so, verhandelt, das hab ich nicht mitgekriegt. Weil das ging einfach, das war ja son Stimmgewirr, ich wusste nicht wer mit wem spricht [...], ich hab da einfach fassungslos gesessen, unbekannte Leute in meiner Wohnung, ich wusste nicht, wer was war, der eine war vom Ordnungsamt, was weiß ich, woher die anderen waren. Ja, und die kamen dann halt.“ (Betroffene 2014, Z. 1979-1986)
„Ja, einfach Ohnmacht, weil ich gar nichts mehr zu sagen hatte, in der Realität auch gar nicht gefragt war.“ (Betroffene 2014, Z. 1993-1994)
Hinsichtlich einer Fixierung berichtet sie von einem sehr unangenehmen Gefühl, da sie nicht entfixiert wurde, als sie zur Toilette musste, sondern stattdessen vor mehreren Anwesenden eine Bettpfanne nutzen musste.
„und dann kam Schwester oder Pfleger mit Bettpfanne und es ist nicht besonders angenehm, wenn man in einer Wachstation mit mehreren Leuten liegt [...] es ist n ganz beschissim wahrsten Sinne des Wortes beschissenes Gefühl, wenn man da liegt und vor anderen Leuten auf ne Bettpfanne macht, wo man laufen kann, ich war ja nicht bettlägerig, sondern zwangsweise am Bett festgehalten, und das war ein ganz ganz beschissenes Gefühl.“ (Betroffene 2014, Z. 882-893)
Zur Fixierung wird seitens der Vertreterin der Antipsychiatrie von einem Gefühl der Entmenschlichung berichtet.
„du kommst dir da wirklich vor [...] wenn du da [...] festgeschnallt wirst, eh, wie ne Leiche ne. [...] Naja und wenn du dann aber lebend, eh, da in so nem Ambiente liegst, das ist dann erstmal nicht so schön ne. [...] man [...] fühlt sich auf jeden Fall [...] nicht mehr so ganz als Mensch“ (Antipsychiatrie 2014, Z. 775-785)
Darüber hinaus hält sie eine psychische Stabilität der Betroffenen für erforderlich, um Fixierungssituationen psychisch auszuhalten, ohne dabei suizidal zu werden.
„Also dass Menschen zum Beispiel in solchen Situationen dann lieber sterben wollen, das versteh ich vollkommen ne. Da musste dann tatsächlich schon psychisch sehr stabil sein“ (Antipsychiatrie 2014, Z. 791-793)
Als Langzeitfolge von Aufenthalten auf geschlossenen Stationen schildert die Betroffene ihre bis heute andauernde Angst in geschlossenen Räumen.
„bis heute, also ich hab Schwierigkeiten im Kino. [...] ich [...] wollte raus zur Toilette und muss feststellen, dass der Raum abgeschlossen ist [...] solche Situationen dann auszuhalten, [...] erstmal bin ich da sehr sensibel für. [...] das sind Situationen, die regen mich dann total auf. Einmal weil ich mich [...] eingeschlossen fühlte, und weil ich seit diesen Aufenthalten, wo man noch nichtmals n Fenster aufmachen kann [...], nichts so sehr hasse, wie geschlossene Räume. [...] ich hab riesige Probleme in Tunneln, Aufzügen [...], Kinosälen, geschlossenen Räumen, [...] wo ich nicht selber steuern kann rauszukommen. Da krieg ich heute noch, nicht Panikattacken, aber ich muss ganz schwer überlegen, gehste nicht lieber die Treppe“ (Betroffene 2014, Z. 2157-2186)
Im nächsten Abschnitt werden die Vorstellungen der Fachleute darüber, wie es den Betroffenen während einer Zwangsmaßnahme geht, dargestellt.
Alle befragten Fachkräfte haben die Vorstellung, dass Zwangsmaßnahmen für die Betroffenen mit negativen Gefühlen wie Angst, Ohnmacht, Hilflosigkeit, Machtlosigkeit und Wut verbunden sind. Darüber hinaus werden Langzeitfolgen, eine Verstärkung bestehender Ängste, Traumatisierungen und ein Gefühl ähnlich einer Vergewaltigung genannt. Folgende Interviewaussagen sollen dies verdeutlichen:
„Also das ist natürlich [...] so mit, eh, die schlimmste Einschränkung, die man jemandem angedeihen lassen kann. Die werden [...] sich völlig hilflos und [...] machtlos erleben ne. Und [...] ihrer sämtlichen, eh, Rechte, und [...] Einflüsse beraubt.“ (Psychologin BeWo 2014, Z. 551-554)
„Schrecklich. Wenn man sich vorstellt, man würde jetzt gefesselt oder in irgendeiner Form würde einem Gewalt angetan, man würde in einen Krankenwagen verfrachtet und in ein Krankenhaus gebracht, ist das für jeden ne schreckliche Sache.“ (Sozialarbeiterin SpDi 2014, Z. 547-550)
„Also, wer natürlich Wahnvorstellungen hat und sich von außen beeinflusst, beeinträchtigt fühlt, kann sowas als ängstigend erleben ne, als wenn tatsächlich ein Übergriff jetzt nochmal von Mitar-, von Tätigen erfolgt, ne, Mitarbeitern, ne. Das kann Ängste auch mal verstärken natürlich, ne.“ (Psychiater 2014, Z. 675-679)
„die komplexen Auswirkungen, die das auf das Leben der Betroffenen haben kann, auch z.B. in gesünderen Zeiten, dass sie immer noch verfolgt werden von dem Gedanken, viele empfinden das quasi als Vergewaltigung“ (Richterin 2014, Z. 718-720)
„Manche sind regelrecht traumatisiert [...] fühlen sich wie vergewaltigt, diese ohnmächtige Wut, dass sich alle gegen einen verschwören und man selbst überhaupt keine Möglichkeit hat, sich dagegen zu setzen, und dann sogar mit körperlichem Eingriff, das kann sehr schlimm sein, man dringt ja in die körperliche Unversehrtheit mit ner Spritze ein [...] da kommen manche nie drüber hinweg.“ (Richterin 2014, Z. 1033-1038)
„Die finden das schrecklich. Ist ne Traumatisierung. [...] Die kriegen das auf jeden Fall mit. Es ist auch voll verrückt, finde ich, weil man hat ja den Eindruck, sie würden vieles nicht mitkriegen, reagieren nicht auf Ansprache, aber die kriegen das schon mit und wissen das auch hinterher. [...] Also die denken bestimmt nicht, ‚die machen das, damit ich wieder gesund werde' [...] Nee, also auf keinen Fall denken die das [...] [sondern] Dass sie irgendwie verfrachtet werden, keine Ahnung, eingesperrt werden, weil sie böse waren.“ (Gesetzliche Betreuerin 2014, Z. 879-901)
Unter Rückbezug auf die Schilderungen der Betroffenen bzw. der Vertreterin der Antipsychiatrie wird ersichtlich, dass die Vorstellungen der Fachkräfte diesen weitestgehend entsprechen. Die Fachleute sind sich der seelischen Belastungen, die mit einer Zwangsmaßnahme für die Betroffenen einhergehen, also durchaus bewusst.
Davon abgesehen wird die Vermutung ausgesprochen, dass manche Betroffenen tief im Inneren wissen, dass sie Hilfe brauchen und diese auch wollen, aber diese Haltung in der jeweiligen Situation von den Krankheitssymptomen überlagert wird.
„Irgendwie, glaube ich, wissen die im tiefsten Herzen, dass ihnen auch geholfen werden muss, und dass das sonst nicht geht.“ (Gesetzliche Betreuerin 2014, Z. 365-366) „der hat während der ganzen Unterbringung sehr darauf bestanden, nicht untergebracht zu werden, weil er nicht krank sei, dann habe ich ihm aber den Unterbringungsbeschluss verkündet, und [...] da hat er [...] gesagt ‚naja dann bleibe ich halt hier.' Das konnte er in dem Moment ganz gut akzeptieren und sowohl die Ärzte als auch ich hatten den Eindruck, dass er vor seinen Stimmen, die ihn verfolgten, nur eine Rechtfertigung brauchte, nach dem Motto ‚ich hab ja versucht nicht hier hinzukommen, [...] jetzt kann ich auch nicht anders, [...] dann füge ich mich' und dass er tatsächlich tief in seinem Inneren eigentlich froh war, dass er gezwungen war, sich jetzt behandeln zu lassen.“ (Richterin 2014, Z. 680-690)