Erkenntnisse aus dem Forschungsprojekt „Platzverweis – Beratung und Hilfen“

Im Jahr 2002 beauftragte das Sozialministerium Baden-Württemberg das Sozialwissenschaftliche FrauenForschungsInstitut an der Evangelischen Hochschule Freiburg mit einer „wissenschaftlichen Untersuchung zur Situation von Frauen und zum Beratungsangebot nach einem Platzverweis bei häuslicher Gewalt“ (Helfferich u. a. 2004). Zentrale Ergebnisse aus diesem Forschungsprojekt werden im Folgenden ausführlich dargestellt, da diese Untersuchung auf ihnen aufbaut. Die Forschungsfrage der Untersuchung Platzverweis – Beratung und Hilfen lautete: „Welche Hilfen bzw. Beratungsangebote erreichen Frauen, zu deren Gunsten ein Platzverweis ausgesprochen wurde, mit ihren Kindern und welche Hilfen und Beratung sind ihrer Lebenssituation angemessen und weiterführend?“ (a. a. O.: 21). Im Mittelpunkt dieser Studie stehen das subjektive Erleben der Frauen, ihre Erfahrungen und Wünsche in Bezug auf helfende Unterstützung durch psycho-soziale Beratung im Rahmen des Platzverweises.

Das Datenmaterial der Studie umfasste eine Erhebung der Interventionskette des Platzverweisverfahrens in zwölf strukturell unterschiedlichen Regionen Baden-Württembergs, wie sie im Jahr 2003 vorzufinden war. Zudem wurde eine Auswertung von Polizeisowie Gerichtsakten aus den Jahren 2002 und 2003 in zwei Regionen durchgeführt. Es wurde dabei eine Stichprobe an Polizeiakten herangezogen, in denen zumindest vom Polizeivollzugsdienst ein vorläufiger Platzverweis ausgesprochen wurde. Hinsichtlich der Gerichtsakten wurden jene ausgewählt, bei denen Anträge nach dem Gewaltschutzgesetz behandelt wurden. Das Herzstück der Untersuchung bildet die Befragung von 30 Frauen, zu deren Schutz ein Platzverweis ausgesprochen wurde.

Die qualitativen Interviews mit den gewaltbetroffenen Frauen wurden teilnarrativ gestaltet. In den 30 Erstinterviews wurde in offenen Erzählaufforderungen nach der Vorgeschichte, welche zum Platzverweis führte, zum Erleben des Platzverweises und zu der Zeit danach gefragt. Der Leitfaden enthielt zudem Stichworte zu spezifischen Nachfragen und Bilanzierungsfragen. Außerdem konnten sieben Zweitinterviews im Abstand von ca. sechs Monaten bis einem Jahr nach dem ersten Interview in die Untersuchung einbezogen werden. Das Forschungsinteresse bezog sich darin auf die Weiterentwicklung der Lebenssituation der Frau sowie ihr Erleben der in Anspruch genommenen Beratung. Die Auswertung bestand in einer hermeneutischen Rekonstruktion der subjektiven Sichtweise der Befragten vor dem theoretischen Hintergrund konstruktivistischer Grundannahmen (vgl.: a. a. O.: 21ff, ergänzend 160ff). In Fachgesprächen mit Expert/innen wurden die Ergebnisse diskutiert und Leitlinien für die Ausgestaltung von Beratung entwickelt.

 
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