Zentrale journalistische Qualitätskriterien
In diesem Abschnitt sollen zentrale Qualitätskriterien für den Journalismus betrachtet werden, die sich multiperspektivisch begründen und inhaltlich noch weiter auffächern lassen. Sie sind in Tabelle 4 dargestellt. Von einem multiperspektivischen Qualitätsverständnis gehe ich deshalb aus, weil eine Redaktion, die sich danach richtet, ihrem Publikum auch einen breiteren, mehrdimensionalen Nutzen bieten kann, der über die Anwendbarkeit und Unterhaltsamkeit der Inhalte und Präsentationsformen hinausgeht. Die Redaktion kann dann aktiv kommunizieren, welche Qualitätsziele sie warum und mit welchem Nutzen für Gesellschaft oder Demokratie und damit mittelbar auch für den Einzelnen verfolgt.
(1) Richtigkeit
Das Kriterium der Richtigkeit bezieht sich sowohl auf die inhaltlich korrekte und genaue Wiedergabe von dokumentierten Informationen, die der Journalist von Personen oder Institutionen erhalten hat (z.B. Statistiken, schriftliche Statements) als auch von mündlichen Äußerungen, Auskünften oder Stellungnahmen. Detlef Schröter (1995, S. 63) spricht hier von inhaltlicher Mitteilungs-Adäquanz.
Darüber hinaus kann mit Richtigkeit der Grad der Übereinstimmung zwischen den in einem journalistischen Beitrag getroffenen Aussagen und den ihnen zugrunde liegenden, wahrnehmbaren Sachverhalten gemeint sein. Die Aussagen können entweder auf eigenen Beobachtungen von Journalisten oder auf Beobachtungen von Augenzeugen beruhen. Die Dimension der Richtigkeit soll in dieser Arbeit in Abgrenzung zur Mitteilungs-Adäquanz als SachverhaltsAdäquanz bezeichnet werden.
Bei der Sachverhalts-Adäquanz stellt sich allerdings das Problem, dass Journalisten nicht objektiv berichten können, weil wir als Menschen keinen Zugang zur objektiven, unabhängig vom Erkenntnissubjekt existierenden Realität oder Wahrheit haben. In der empirischen Forschung wird mit erkenntnistheoretischen Mindestanforderungen gearbeitet, die dazu dienen sollen, sich der objektiven Wahrheit möglichst stark zu nähern. Aussagen über empirisch ermittelte Sachverhalte müssen demnach intersubjektiv überprüfbar[1] und logisch nachvollziehbar sein. (vgl. Schurz 2006, S. 27f.)
Tabelle 4: Zentrale journalistische Qualitätskriterien und ihre Dimensionen
Ähnlich wie Historiker oder Kriminologen berichten Journalisten jedoch häufig über singuläre Ereignisse, die als solche meist nicht wiederholbar oder wissenschaftlich dokumentiert und daher auch nicht durch beliebige Personen intersubjektiv überprüfbar sind. Falls die Journalisten nicht selbst als Beobachter zugegen gewesen sind, müssen sie das jeweilige Ereignis rekonstruieren und sich dabei auf Indizien und auf die Aussagen von Augenzeugen stützen. (vgl. Neuberger 1996, S. 153–155)
Einige Kommunikationswissenschaftler, darunter Christoph Neuberger (1996), haben sich mit der Frage beschäftigt, inwiefern sich die Nachprüfbarkeitsregeln aus der empirischen Sozialforschung auf den Journalismus übertragen lassen. Neuberger zufolge haben Journalisten und Rezipienten folgende Möglichkeiten, Aussagen zu prüfen (vor allem rekonstruktiv): Sie können Beobachtungsmethoden auf ihre Eignung und Quellen auf ihre Glaubwürdigkeit hin bewerten sowie Informationen gegenprüfen, indem sie weitere Quellen anzapfen. Des Weiteren können sie journalistische Beiträge auf textinterne Widersprüche und damit auf ihre logische Nachvollziehbarkeit hin abklopfen. (vgl. Neuberger 1996, S. 157–161)
Wenn eine Redaktion kritische Hinweise aufgreift und Fehler korrigiert, so lässt sich noch eine weitere Dimension der Richtigkeit daran festmachen: Die ständige Berichtigung von journalistischen Inhalten. Das Streben danach speist sich wie in der Wissenschaft aus der Erkenntnis, dass der Prozess der Wahrheitsfindung nie abgeschlossen ist (Fallibilismus und kritische Einstellung; vgl. Schurz 2006, S. 27f.).
Eine Voraussetzung dafür, dass die Rezipienten die in einer Zeitung aufgestellten Behauptungen nachprüfen und Kritik daran üben können, ist allerdings, dass die Redaktionsmitarbeiter transparent machen, wie sie zu ihren Aussagen gekommen sind (Transparenzregel). (vgl. Neuberger 1996, S. 156f.) Deshalb ist die Transparenz als journalistisches (Meta-)Qualitätskriterium eng mit der Richtigkeit, aber auch mit der Relevanz verwoben, wie noch zu zeigen sein wird. Beide Qualitäten, Richtigkeit wie Relevanz, beruhen auf Festlegungen der Redaktion, was als ‚wahr' und ‚relevant' gelten soll. Diese Festlegungen oder Regeln werden durch Transparenz erst sichtbar und damit auch für Rezipienten kritisierbar, so dass die Offenheit des journalistischen Erkenntnisprozesses gewährleistet ist.
(2) Relevanz
Richtigkeit reicht allerdings nicht aus, wenn eine Redaktion den Anspruch hat, möglichst wirklichkeitsnah zu berichten. Es muss auch ein Gesamtbild entstehen.
Pöttker nennt hier das Beispiel eines Fußballberichtes, in dem zwar alle Angaben korrekt sind, der aber eine entscheidende Lücke aufweist, weil der Autor nur die Tore der Heimatmannschaft aufzählt. (vgl. Pöttker 2000, S. 383)
Nun können Journalisten die Realität an sich zwar nicht vollständig abbilden, sie können aber versuchen, das ‚Wesentliche' oder gesellschaftlich Relevante eines Geschehens oder Zustandes zu zeigen (vgl. ebd.; Arnold 2009, S. 170). Relevanz ist deshalb ein journalistisches Qualitätskriterium von zentraler Bedeutung. Um dieses abstrakte Kriterium mit Inhalt zu füllen, müssen die Redaktionen konkreter gefasste Relevanzkriterien definieren, anhand derer sie ihre Selektionsentscheidungen treffen wollen, und diese dann für ihre Leser auch transparent machen.
Zunächst sind dabei zwei Dimensionen der Relevanz zu unterscheiden, die in der Literatur häufig als externe und interne Relevanz bezeichnet werden (vgl. u.a. Hagen 1995, S. 71–74; Handstein 2010, S. 180):
Die externe Relevanz gibt an, welche tatsächliche oder potenzielle Bedeutung bestimmte Themen (Ereignisse, komplexere Sachverhalte) für möglichst große Teile der Gesellschaft oder der anvisierten Zielgruppe haben – Arnold (2009, S. 167) spricht deshalb von sozialer Relevanz. Die Redaktionen können sich bei ihrer Bestimmung an den Ergebnissen der Nachrichtenfaktorenforschung orientieren. Ihre Vertreter haben unter anderem die folgenden Nachrichtenfaktoren ermittelt, nach denen Journalisten und/oder Rezipienten Informationen als relevant einstufen (vgl. Handstein 2010, S. 182–191):
Ÿ Reichweite/Betroffenheit (Wie viele Menschen sind von einem Sachverhalt betroffen?)
Ÿ Folgenqualität (Wie zentral sind die betroffenen Werte und wie langfristig die Folgen?)
Ÿ Kontroverse (Wie kontrovers wird ein Sachverhalt gesehen?)
Ÿ Überraschung (Wie überraschend ist ein Ereignis?)
Ÿ Personenstatus (Prominenz und Macht)
Ÿ Nutzwert/Anwendbarkeit (Welchen persönlichen Nutzen hat der Leser?)
Eine Sonderstellung nimmt dabei der Nutzwert bzw. die Anwendbarkeit ein, die Arnold als ein eigenes Qualitätskriterium ansieht[2]. Dieser Faktor bezieht sich auf die unmittelbare Bedeutung bestimmter Informationen für den Rezipienten, wenn es darum geht, lebenspraktische Probleme anzusprechen, einzuordnen und zu lösen (lebenspraktische Relevanz). Arnold zufolge bedeutet Anwendbarkeit im Einzelnen, dass Journalisten gesellschaftliche Probleme auf die unmittelbare Lebenswelt der Rezipienten ‚herunterbrechen' oder umgekehrt Probleme aus deren Lebenswelt aufgreifen und in einen weiteren Zusammenhang einordnen. Außerdem können sie Problemlösungsvorschläge diskutieren, über positive Beispiele berichten und Tipps oder Ratschläge geben. (vgl. Arnold 2009, S. 216– 219)
Die interne Relevanz korrespondiert mit der „sachlichen Relevanz“ bei Arnold und bezieht sich auf die Frage, welche Aspekte eines Themas für das Verständnis der Zusammenhänge überhaupt als wichtig einzustufen sind. Dafür können die Redaktionen die sogenannten W-Fragen heranziehen: Wer? Was? Wo? Wann? Wie? Warum? Was folgt daraus? Die Methode zielt letztlich darauf, eine möglichst große Vollständigkeit zu erreichen. (vgl. ebd., S. 167; Handstein 2010, S. 54 u. 193)
Als Prozessdimension der Relevanz ist die ständige Ergänzung der Berichterstattungsinhalte um weitere relevante Aspekte zu nennen. Im Unterschied zur ständigen Aktualisierung (siehe Aktualität) sind damit keine gänzlich neuen Enthüllungen oder Entwicklungen gemeint, sondern Aspekte, von denen der Journalist vorher nicht wusste, dass sie für das Thema relevant sind.
(3) Aktualität
Zu den zentralen journalistischen Qualitätskriterien gehört auch die Aktualität, die mit Neuigkeitswert gleichzusetzen ist. Arnold (2009, S. 166f.) argumentiert aus funktional-systemtheoretischer Perspektive, dass der Journalismus die Gesellschaft fortlaufend beobachtet und mit Neuigkeiten versorgt, um seine Orientierungsleistung zu erbringen. Dabei sind in Anlehnung an Holger Handstein (2010, S. 197f.) die folgenden Dimensionen der Aktualität zu nennen:
Ÿ Zeitliche Unmittelbarkeit: Wie groß ist der Zeitabstand zwischen einem Ereignis und der Veröffentlichung von Informationen darüber?
Ÿ Ankündigungs-Aktualität: Wann werden zukünftige Ereignisse (Veranstaltungen) im Medium angekündigt?
Ÿ Kalender-Aktualität: Das Medium berichtet über Jubiläen, Todestage und ähnliche Ereignisse.
Ÿ Selbst geschaffene Aktualität: 1. Eine Redaktion bringt etwas ans Tageslicht, das bislang nicht offenkundig war, 2. Eine Redaktion schafft durch eigene Aktionen wie mehrteilige Serien oder Telefonaktionen Aktualität.
Hinzu kommt, dass die Redaktion die journalistischen Inhalte stets auf den neuesten Stand bringen, das heißt um neue Entwicklungen ergänzen kann. Die ständige Aktualisierung ist als Prozessdimension der Aktualität anzusehen.
(4) Transparenz und Qualitätstransparenz
Da „Wahrheit als Substanz, als fertige Eigenschaft nicht zu haben ist“, wie Pöttker (2000, S. 384) es ausdrückt, können die Redaktionen nur versuchen, den Lesern ihren vom Bemühen um Wahrhaftigkeit getragenen Erkenntnisprozess offenzulegen. Neben die schwer zu gewährleistenden Kriterien der Richtigkeit und Relevanz tritt daher das Qualitätskriterium der Transparenz bzw. der Qualitätstransparenz, wobei in dieser Arbeit jeweils zwischen der Inhaltsund der Vermittlungsebene unterschieden werden soll[3]:Transparenz auf der Inhaltsebene dient dazu, Herkunft und Qualität von Informationen zu durchleuchten, die der Journalist von Dritten bekommen hat, und sie so für einen ständigen Prozess der Prüfung, Vervollständigung und Berichtigung zu öffnen[4]. Befördern lässt sich diese Form der Transparenz, indem Autoren und Rechercheure ihre Quellen und Gesprächspartner nennen und indem sie ihre Artikel im Netz mit Originaldokumenten wie Gutachten, Studien oder Stellungnahmen von Behörden verlinken. Außerdem können sie mit Lesern über inhaltliche Fragen diskutieren und im Internet Fehlerkorrekturen, Ergänzungen und Aktualisierungen in ihren Artikeln sichtbar machen. Dadurch ist es den Lesern leichter möglich, neue Versionen zu erkennen und den Entwicklungsprozess nachzuvollziehen. (vgl. Meier & Reimer 2011, S. 138f. u. 141; Smolkin 2006, S. 21)
Darüber hinaus sollten die Leser zugunsten der Transparenz auch erfahren, in welchem Kontext die im Artikel zitierten Personen ihre Äußerung gemacht haben und auf welchen Ereigniskontext die Berichterstattung zurückzuführen ist. Schröter bezeichnet dieses Teilkriterium als „Transparenz der KommunikationsKontexte“, wobei er bei den Anlässen zwischen Publikationsereignissen, Kommunikationsereignissen und Aktionsereignissen unterscheidet[5]. Die Leser erfahren dadurch unter anderem, ob ein journalistischer Bericht durch eine Pressemit
teilung, eine Pressekonferenz, ein medienwirksam inszeniertes Ereignis oder durch selbst angestoßene Recherchen zustande kam. (vgl. Schröter 1995, S. 102f.) Bei diesem Teilkriterium, das in dieser Arbeit als Transparenz der Berichterstattungsanlässe bezeichnet werden soll, bestehen jedoch Überschneidungen zur Vermittlungsebene, weil die Frage nach dem Kontext häufig mit der Frage nach der Herangehensweise der Autoren bei Themenfindung und Recherche einhergeht. Ein weiterer wichtiger Faktor ist die Trennung von Nachricht und Meinung: Sie ermöglicht es den Lesern, zwischen Tatsachendarstellungen und eigenen Einschätzungen oder Wertungen des Autors und seiner Informanten zu trennen, indem letztere explizit als solche kenntlich gemacht werden (vgl. ebd., S. 64).
Durch das Internet ist es zudem leichter geworden, Berichtigungen, Ergänzungen und Aktualisierungen, die Redakteure und freie Mitarbeiter an ihren Beiträgen vorgenommen haben, für das Publikum sichtbar und damit rückverfolgbar zu machen. Das kann zum Beispiel geschehen, indem die Redaktion ältere Textversionen archiviert und mit den neueren verlinkt oder indem sie neue, gestrichene und veränderte Passagen direkt im Text kenntlich macht.
Wichtige Teilkriterien für Transparenz auf der Inhaltsebene sind demnach: Quellentransparenz, Partnertransparenz, Transparenz der Berichterstattungsanlässe, Trennung von Nachricht und Meinung, Rückverfolgbarkeit von Berichtigungen, Ergänzungen und Aktualisierungen
Journalisten können Transparenz auf der Inhaltsebene allerdings als Rechercheersatz nutzen, indem sie sich damit begnügen, in ihren Artikeln Aussagen von verschiedenen Informanten zu einem Sachverhalt gegenüberzustellen (Verlautbarungsjournalismus) oder Informationen von zweifelhafter Glaubwürdigkeit (z.B. bei konstruierten Presse-Events) als solche kenntlich zu machen, statt sie zu überprüfen. Sie entledigen sich damit der Verantwortung für etwaige eigene Falschaussagen oder für Täuschungsversuche von Informanten. (vgl. Allen 2008, S. 328)
Quellenvielfalt und Quellentransparenz auf der Inhaltsebene können daher im Extremfall andere Qualitätsziele wie das Streben nach Richtigkeit der Inhalte oder die Unabhängigkeit bei der Themenwahl komplett verdrängen. In dieser Arbeit wird jedoch vorausgesetzt, dass die Redaktionen aufgrund ihrer Qualitätsstrategie noch weitere Qualitätsziele verfolgen und daher versuchen, möglichst viele nachprüfbare und selbst recherchierte Informationen zu liefern, für deren Richtigkeit und Unabhängigkeit sie die Verantwortung übernehmen. Transparenz ist nicht nur selbst ein Qualitätsziel, sondern auch die Voraussetzung dafür, dass die Rezipienten von der Verfolgung der anderen, teilweise konkurrierenden Qualitätsziele überhaupt etwas mitbekommen. Andernfalls erschöpft sich die Redaktionsarbeit im Verlautbarungsjournalismus und der Beschreibung von
eigenen Wirklichkeitskonstruktionen und Manipulationsversuchen durch Außenstehende.
Transparenz auf der Ebene der Redaktionsorganisation (Vermittlungsebene)[6] entsteht durch Informationen, die sich nicht unmittelbar auf den Berichterstattungsgegenstand beziehen, sondern auf die redaktionellen Planungsund Produktionsprozesse, die auf der Vermittlungsebene ablaufen, wobei die Grenzen allerdings fließend sind[7]. Im Unterschied zur Nennung von Quellen oder Gesprächspartnern handelt es sich dabei um reflexive, selbstbezügliche Informationen. Die Ausweitung des Transparenzpostulats auf grundsätzliche, formal geregelte redaktionelle Arbeitsabläufe findet sich unter anderem bei Neuberger (1996, S. 156f.) und Pöttker (2000, S. 384), während andere Autoren nur auf Transparenz in Bezug auf einzelne Artikel eingehen.
Beziehen sich diese Informationen auf bestimmte Artikel, Artikelkomplexe oder Ausgaben, so soll in dieser Arbeit von der Transparenz des Handelns im Content-Produktionsprozess die Rede sein[8]. Die verantwortlichen Redakteure und freien Mitarbeiter geben den Lesern Einblicke in ihre Arbeitsweise: Wie sind sie auf ein bestimmtes Thema gekommen und warum halten sie es für berichtenswert? Warum haben sie bestimmte Quellen und Informanten ausgewählt? Wie sind sie bei der Recherche vorgegangen? Welche Fragen sind dabei noch offen geblieben? Und wo haben sie Zweifel an der Glaubwürdigkeit ihrer Quellen oder waren Manipulationsversuchen ausgesetzt [9]?
Bei ihrer Arbeit wenden die Redaktionsmitarbeiter formal oder informal etablierte Regeln an, treffen darüber hinaus aber häufig auch eigene, fallweise Entscheidungen, hinter denen ihr Wissen und ihre Erfahrungen stehen. Auch diese individuellen Züge der Berichterstattung gilt es neben den Regeln sichtbar zu machen.
Qualitätstransparenz auf der Inhaltsebene kann eine Redaktion herbeizuführen versuchen, indem sie darlegt, welche Qualitätsziele sie in Bezug auf die journalistischen Inhalte warum verfolgt. Außerdem muss sie zeigen, ob und inwiefern die journalistische Berichterstattung diesen Zielen auch gerecht wird (Ergebnisse von Inhaltsanalysen, Leserbefragungen, Prüfungen durch externe Instanzen etc.).
Qualitätstransparenz auf der Ebene der Redaktionsorganisation (Vermittlungsebene)[10] stellt sich dann ein, wenn die Redaktion ihre Qualitätsbemühungen offenlegt: Sie zeigt, welche produktbezogenen Qualitätsziele sie warum verfolgt und inwiefern dabei auch die vermuteten Qualitätserwartungen der Leser mit einfließen, die sie durch Leserbefragungen und andere Marktforschungsinstrumente ermittelt hat. Daraufhin legt sie offen, wie sie daraus Zielvorgaben, Strategien und Maßnahmen für die verschiedenen redaktionellen Arbeitsbereiche abgeleitet hat, sie informiert über die Umsetzung der Maßnahmen (Strukturen und Handeln) und veröffentlicht die messbaren Ergebnisse ihrer Erfolgskontrollen. Darüber hinaus können die Redaktionsmitarbeiter ihr situationsspezifisches, an den Qualitätszielen ausgerichtetes Handeln transparent machen.
(5) Wechselseitigkeit
Das Kriterium der Wechselseitigkeit hebt darauf ab, ob und inwiefern eine Zeitungsredaktion den Dialog mit den Lesern und Nutzern pflegt – sei es über Leserbriefspalten, Lesertelefone und öffentliche Redaktionssitzungen oder über zeitungseigene Foren im Internet. Dient der Dialog dazu, den Lesern Fragen zu redaktionellen Entscheidungen oder Strukturen zu beantworten (Vermittlungsebene), so ist er Teil der externen Transparenzkommunikation und daher im Sinne von kommunikativer Offenheit als ein Unterkriterium der Transparenz anzusehen [11].
Wechselseitigkeit kann daneben aber auch bedeuten, dass die Leser die Möglichkeit haben, sich im Dialog mit der Redaktion an der Entstehung, Weiterentwicklung und Fehlerkorrektur von Beiträgen zu beteiligen und öffentlich ihre Meinung oder Kritik zu äußern. (vgl. Neuberger 1996, S. 162f.; Pöttker 2000, S. 389) Die Leserbeteiligung (Mitsprache und Partizipation) ist Teil der Produktpolitik und begründet eine besondere Qualität des journalistischen Angebotes. Sie geht mit Kritikfähigkeit einher und mit der Haltung, dass ein Beitrag mit seiner Veröffentlichung nicht ‚fertig' ist, sondern sich kollektiv weiterentwickeln lässt. Insofern ist die Wechselseitigkeit auch eng mit dem Kriterium der Richtigkeit verknüpft.
(6) Vielfalt
Wie die Relevanz erfordert Vielfalt Selektionsentscheidungen zur Reduktion von Komplexität, weil die Redaktionen nicht über alle Themen und Meinungen berichten oder alle Personen und Gruppen zu Wort kommen lassen können. Sie können aber eine vielfältige Mischung anstreben, um möglichst unterschiedliche Interessen ihrer Leser anzusprechen und sie darüber hinaus mit Unvertrautem bekannt zu machen. (vgl. Handstein 2010, S. 201f.) Vielfalt als Qualitätskriterium hat eine inhaltliche und eine strukturelle Dimension: Inhaltliche Vielfalt bezieht sich auf die Bandbreite der Themen, Berichterstattungsanlässe und geografischen Räume (externe Vielfalt) und auf die Bandbreite der Quellen, Akteure und Meinungen (interne Vielfalt). Strukturelle Vielfalt ergibt sich hingegen aus der Struktur des Gesamtangebotes. Bei Zeitungen kann sich diese Art der Vielfalt in der Zahl unterschiedlicher Ressorts und Rubriken (z.B. lokale Wirtschaft im Lokalteil) und in der Zahl der verschiedenen journalistischen Darstellungsformen und grafischen Präsentationsformen zeigen. (vgl. Handstein 2010, S. 203f.; Schatz & Schulz 1992, S. 693f.)
(7) Unabhängigkeit
Mit dem Qualitätskriterium der Unabhängigkeit ist Pöttker zufolge vor allem gemeint, „daß der Journalist sich seine Themenwahl, also seine Relevanzmaßstäbe, nicht von berufsfremden Interessen vorgeben läßt, und daß er von sich aus mit Recherchen aktiv wird“. (Pöttker 2000, S. 386) Der Journalismus könne nur dann glaubhaft eine eigene Funktion in der Gesellschaft für sich beanspruchen, wenn sich die Themenwahl nicht nach der Logik anderer Systeme richtet. (vgl. ebd.)
Gegen Beeinflussungsversuche von außen wappnet sich eine Redaktion, indem sie möglichst viele eigene Recherchen anstellt. Nur durch die Recherche, durch das eigenständige Sammeln und Prüfen von Informationen, kann eine Art der gesellschaftlichen Selbstbeobachtung erreicht werden, die sich nicht nach den Interessen der Leistungsakteure in einzelnen Systemen richtet, sondern davon unabhängig ist. An das Kriterium der Recherche gekoppelt ist die von Journalisten frei geübte Kritik an Aussagen oder Handlungen von Akteuren. (vgl. Arnold 2009, S. 176–179) Kritik und Recherche sind somit eng mit dem Kriterium der Unabhängigkeit, aber auch mit der Forderung nach sozialer Relevanz verbunden.
Die Unabhängigkeit zu wahren ist auch deshalb ein Problem, weil der deutsche Medienmarkt zum Großteil privatrechtlich organisiert und der Journalismus daher an das Wirtschaftssystem gekoppelt ist. Berücksichtigt ein Medienunternehmen etwa die Interessen seiner Anzeigenkunden im redaktionellen Teil, um dadurch seine Umsätze auf dem Werbemarkt zu steigern, so gefährdet das seine Glaubwürdigkeit auf dem Lesermarkt. Legt man publizistische Qualitätskriterien zugrunde, so ist also eine klare Trennung von Werbung und redaktionellem Teil erforderlich. Die Redaktion muss demnach ihre publizistischen Entscheidungen unabhängig von den Interessen anderer Unternehmensbereiche treffen können. (vgl. ebd., S. 173–176)
(8) Achtung der Persönlichkeit
Die Achtung der Persönlichkeit bezieht sich auf den Schutz der von der Berichterstattung betroffenen Personen. Sie ist als allgemeines Persönlichkeitsrecht in der Verfassung verankert und stellt ein Gegengewicht zum Grundrecht auf freie Berichterstattung gemäß Artikel 5 des Grundgesetzes dar[12]. Arnold zählt die Achtung der Persönlichkeit ausdrücklich zu den normativ-demokratieorientierten Qualitätskriterien, weil sie zwar in den allgemeinen Gesetzen verankert und insofern für die Redaktion zwingend ist, die rechtlichen Vorgaben aber relativ weite Abwägungsspielräume zulassen, was sich vor allem am oftmals umstrittenen Vorgehen der Boulevardpresse zeigt. Die Achtung der Persönlichkeit stellt eine grundlegende Anforderung menschlichen Zusammenlebens dar und spielt daher auch im journalistischen Ethikdiskurs eine wesentliche Rolle. (vgl. ebd., S. 198f.)
(9) Zugänglichkeit
Beim Kriterium der Zugänglichkeit geht es um die Verständlichkeit der Sprache und darum, wie sich Informationen durch Layout, Bild und Ton möglichst übersichtlich und anschaulich präsentieren lassen. Die Zugänglichkeit hängt vom jeweiligen Publikum und von den technischen Möglichkeiten des Mediums ab.
Sie ist eine Voraussetzung dafür, dass der Journalismus seine Orientierungsfunktion erfüllen kann. (vgl. ebd., S. 179f.)
(10) Unterhaltsamkeit
Einen Anreiz, journalistische Inhalte zu rezipieren, können unterhaltsame Elemente darstellen. Unterhaltsamkeit ist Arnold zufolge im Journalismus eher als
„Infotainment“ zu verstehen: Durch die Themenwahl, den Sprachstil und die formale Präsentation bereiten Journalisten Informationen unterhaltsam auf. (vgl. ebd., S. 221f.)
- [1] Mit Intersubjektivität ist gemeint, dass Dritte aufgrund ihrer Analysen oder Wahrnehmungen zu den gleichen Aussagen kommen können wie eine bestimmte Person. Empirische Aussagen lassen sich durch Sekundäranalysen des Datenmaterials oder Wiederholungsstudien überprüfen. Beides setzt die Offenlegung aller methodischen Schritte voraus. (vgl. Diekmann 2008, S. 84f.; Wirth & Fretwurst 2010, S. 68)
- [2] Siehe dazu die Ausführungen in Abschnitt 5.2.4 zum Qualitätskriterium der Anwendbarkeit
- [3] Siehe dazu die Ausführungen in den Abschnitten 2.3.4, 2.4.1 und 2.4.2 dieser Arbeit
- [4] Durch das Internet ist es den Redaktionen möglich, Beiträge ständig zu berichtigen, zu ergänzen und zu aktualisieren – und dabei ihre Arbeitsweise transparent zu machen
- [5] Als Publikationsereignisse bezeichnet Schröter schriftliche Vorlagen wie zum Beispiel Bücher, Pressemitteilungen, Medienberichte oder veröffentlichte Studien; Kommunikationsereignisse sind Pressekonferenzen, Tagungen, Kongresse etc. und Aktionsereignisse umfassen „Handlungen mit wahrnehmbaren Folgen“, darunter Unfälle, Streiks und Erfindungen. (vgl. Schröter 1995, S. 102f.)
- [6] Transparenz auf der Ebene der Redaktionsorganisation wird in dieser Arbeit laut Definition in Abschnitt 2.4.2.3 auch als redaktionelle Transparenz bezeichnet
- [7] Die auf die Vermittlungsebene gerichteten Transparenzbemühungen sind teilweise nur schwer von denjenigen auf der Inhaltsebene zu trennen: Hat eine Redaktion einen inhaltlichen Fehler zu korrigieren, so können die Leser auch eine Erklärung dafür verlangen, wie dieser Fehler entstanden ist. Und wenn Redakteure mit ihren Lesern über inhaltliche Fragen diskutieren, so sind dabei oft auch Fragen der redaktionellen Arbeitsweise berührt. (vgl. Meier & Reimer 2011, S. 140)
- [8] Siehe dazu die Ausführungen in Abschnitt 7.3.1 dieser Arbeit
- [9] Manipuliert werden können Journalisten zum Beispiel von PR-Profis, die ‚Pseudo-Events' inszenieren, um ein bestimmtes Bild zu erzeugen. Als Beispiel für ein solches Pseudo-Event nennt David S. Allen (2008, S. 327f.) die dramatische Landung des amerikanischen Präsidenten Bush auf einem Flugzeugträger, wo er das Ende der militärischen Interventionen amerikanischer Soldaten im Irak-Krieg verkündete. Das Weiße Haus hatte den Medien mitgeteilt, dass Bush mit einem Düsenjet landen müsse, weil sich das Schiff hunderte Meilen von der Küste entfernt auf hoher See befinde. Einige Journalisten enthüllten jedoch, dass der Flugzeugträger nur etwa 30 Meilen von der Küste von San Diego entfernt war und so gedreht wurde, dass die Fernsehkameras die Skyline von San Diego im Hintergrund nicht erfassen konnten. Ein Hubschrauber hätte für den Flug dorthin völlig ausgereicht
- [10] Qualitätstransparenz auf der Vermittlungsebene wird in dieser Arbeit laut Definition in Abschnitt 2.4.2.4 auch als redaktionelle Qualitätstransparenz bezeichnet
- [11] Siehe dazu die Ausführungen in Abschnitt 4.4 dieser Arbeit
- [12] Als durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht geschützt gelten unter anderem persönliche Daten und Aufzeichnungen, das nicht-öffentlich gesprochene Wort, das eigene Bild, die häusliche Sphäre und das Privatleben. (vgl. Branahl 2009, S. 85ff. u. 124ff.)