Stufe: Auswahl der Gebiete = Bestimmung der Primäreinheiten

Die zu ziehenden Stichproben basieren auf den Personen, die in privaten Haushalten in Deutschland leben. Wie schon beim Abschnitt Klumpenstichprobe ausgeführt, steht man auch hier vor dem Problem, dass eine Liste der Grundgesamtheit nicht vorliegt oder nur höchst umständlich (über die jeweiligen Einwohnermeldeämter) zu beschaffen wäre. Ökonomischer ist es deshalb, die Bundesrepublik nach den bereits vorhandenen Stimmbezirken für die Bundestagswahlen aufzugliedern. Dies sind insgesamt rund 80 000 Stimmbezirke. Diese werden zunächst gewichtet, so dass Stimmbezirke entsprechend der Einwohnerzahl der Menschen eine größere oder kleinere Chance haben, gezogen zu werden. Damit haben alle Personen, die in privaten Haushalten leben und mindestens 18 Jahre alt sind, dieselbe Chance, in eine Stichprobe zu kommen.

Im nächsten Schritt werden aus diesen 80 000 Stimmbezirken 25 000 Stimmbezirke per Zufall ausgewählt. Diese Stimmbezirke werden „Primäreinheiten“ genannt. Durch systematische Zufallsauswahl teilt man diese 25 000 Einheiten in 120 Gruppen ein. Im Resultat liegen nach dieser ersten Auswahlstufe 120 Stichproben von jeweils 208 Stimmbezirken vor. Die erste Stufe des Auswahlverfahrens ist demnach eine Kombination aus einfacher (gewichteter) und systematischer Zufallsauswahl.

Stufe: Auswahl der Haushalte = Bestimmung der Sekundäreinheiten

Auch zu diesem Zeitpunkt des Verfahrens liegen weder die Haushalte noch die Personen über 18 Jahre als Liste (Grundgesamtheit) vor. Damit trotzdem jedes Element in den 120 Stichproben dieselbe Chance hat, an einer Befragung teilzunehmen, bedient man sich eines systematischen Auswahlverfahrens, das diese Haushalte nach einem Zufallsprinzip auswählt: des Random Walks, auch Random Route genannt.

Zunächst verfährt die Systematik des ADM so, dass von den 210 Stimmbezirken einer Stichprobe mittels systematischer Zufallsauswahl bestimmte Bezirke ermittelt werden. Im nächsten Schritt erhält ein Mitarbeiter eine „Begehungsanweisung“, mittels derer die Adressen der auszuwählenden Haushalte ermittelt werden. Diese Begehungsanweisung ist nach einem standardisierten Zufallsschlüssel (eben „random“) zusammengestellt und stets dieselbe. Der Mitarbeiter erhält also Anweisungen etwa der Art: Aufsuchen einer zufällig ausgesuchten Startadresse, von dort erste Straße rechts, drittes Gebäude auf der linken Straßenseite, bei einem Mehrfamilienhaus ist Zieladresse die zweite Adresse von unten. Danach in derselben Richtung weitergehen bis zur nächsten Kreuzung und so weiter und so fort. Am Ende dieses Prozesses erhält man die zufällig ausgewählten Haushalte pro Bezirk, die sogenannten Sekundäreinheiten. Das Random-Route-Verfahren hat sich in der Praxis tatsächlich bewährt, die gewonnenen Zufallsstichproben sind verlässlich. Prinzipiell wäre es möglich, nach einem weiteren systematischen Auswahlprozess (dem Schwedenschlüssel, siehe unten) die zu befragende Zielperson zu ermitteln und gleich mit dem Interview zu beginnen – wo der Mitarbeiter ja schon einmal an Ort und Stelle ist. Vom Standpunkt der Ökonomisierung wäre dies sicher sinnvoll. Mit der Entzerrung von Adressenermittlung und tatsächlicher Befragung vermeidet man aber, dass beide Prozesse in der Hand eines Mitarbeiters liegen und Verzerrungen durch Interviewerfehler auftreten. Als Ergebnis dieser zweiten Stufe wurden per zweimaliger systematischer Zufallsauswahl die Sekundäreinheiten für eine Stichprobe ermittelt.

Stufe: Auswahl der Zielperson

Trotz der Mehrstufigkeit des ADM-Mastersamples ist von Anfang an gewährleistet, dass jeder Haushalt und jede Person die gleiche Chance hat, in eine Stichprobe hineinzukommen. Die Stichprobenziehung der ersten beiden Stufen hat durch die anfängliche Gewichtung der Stimmbezirke diese Voraussetzung nicht verletzt. Anstelle einer (praktisch gar nicht vorliegenden) Liste mit über 30 Millionen Haushalten der Bundesrepublik hat man sich Schritt für Schritt dem Ziel, Personen zu befragen, genähert. Indem man sicherstellte, dass auf allen Stufen dieser unterschiedlichen Auswahlverfahren der Zufall waltete, kann man im Resultat sicher sein, dass die befragten Personen Elemente einer repräsentativen Stichprobe sind; die Ergebnisse können auf die Grundgesamtheit aller Personen in Deutschland über 18 Jahren übertragen werden.

Die Auswahl der zu befragenden Person wird in der Regel nicht durch den „Begeher“, sondern den Interviewer selbst vorgenommen. Das Verfahren ist einfach. Da man nicht diejenigen, die die Tür öffnen, sondern zufällig ausgewählte Personen in der Stichprobe braucht, geht der Interviewer nach dem sogenannten Schwedenschlüssel vor. Dieser Schlüssel hat je nach der Gesamtzahl der im Haushalt lebenden Personen Zufallszahlen aufgelistet. Die Mitglieder eines Haushalts werden nach Alter sortiert. Falls die Zufallszahl für den nächsten Dreipersonenhaushalt „2“ beträgt, wird die zweitälteste Person für das Interview ausgewählt.

 
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