Regierungssystem

Kambodscha ist eine parlamentarische Wahlmonarchie. Der König bildet zusammen mit dem Ministerrat, der vom Ministerpräsidenten geführt wird, die Exekutive. Die rechtsprechende Gewalt liegt bei den Gerichten, an deren Spitze der Verfassungsrat sowie der Oberste Magistrat stehen (vgl. Kap. 5.4). Die gesetzgebende Gewalt liegt bei der direkt gewählten Nationalversammlung sowie dem indirekt gewählten Senat (seit 1999). Weitere direkt gewählte Körperschaften auf kommunaler Ebene sind die Gemeinderäte, welche wiederum die Mehrzahl der Senatoren und seit 2009 die Distriktund Provinzversammlungen bestimmen (Abb. 5.1).

In der Verfassungspraxis unterliegt das Regierungssystem einer autokratischen Funktionslogik. Sie ist durch vier Merkmale geprägt: 1) Die nationale Exekutive dominiert die nachgeordneten Organisationsebenen des Staates. 2) Die von der Nationalversammlung gewählte Regierung dominiert die Legislative. 3) Innerhalb der Exekutive liegt

Abb. 5.1 Regierungssystem und Staatsaufbau in Kambodscha (Stand: 2013). Quelle: Abbildung nach Karbaum (2008, S. 117), mit kleinen Änderungen

die Regierung beim Ministerrat und dem Ministerpräsidenten. 4) Innerhalb der Regierung dominiert der Regierungschef über das Kabinett, dem er formal selbst angehört. Letztlich sind dadurch fast alle machtbegrenzenden Institutionen dem Premierminister untergeordnet.

Staatsoberhaupt

Staatsoberhaupt ist der König. Nach der Abdankung seines Vaters, Norodom Sihanouk, wurde Norodom Sihamoni im Oktober 2004 von den neun Mitgliedern des Königlichen Thronrats zum König auf Lebenszeit gewählt. Zu den Mitgliedern des 1999 eingeführten Organs gehören von Amtswegen die Präsidenten und die beiden Vizepräsidenten der Nationalversammlung und des Senats, der Premierminister sowie die Oberhäupter der Mönchsorden Maha Nikay (Mahanyana-Buddhismus) und Dhammayutika Nikay (Theravada-Buddhismus). Laut Verfassung muss der Thronfolger mindestens 30 Jahre alt sein und zur Königlichen Familie gehören (Art. 14).

Die Verfassung untersagt dem Monarchen die Ausübung der Regierung (Art. 7). Seine Hauptfunktionen sind repräsentativer, zeremonieller und integrativer Natur. Er ist Symbol der „Einheit und Ewigkeit der Nation“ (Art. 8) und repräsentiert das Königreich. Die Verfassung weist ihm die Rolle eines obersten Schlichters bei Verfassungskonflikten (Art. 9) zu, verweigert ihm aber das eigenverantwortliche Recht zur Entlassung der Regierung oder der Auflösung des Parlaments. Der König ist formal Oberkommandierender der Streitkräfte, führt den Vorsitz im Nationalen Verteidigungsrat, fertigt Gesetze und internationale Verträge aus, ernennt die Mitglieder des Ministerrats und den Premierminister sowie die Botschafter des Landes, Richter und hohe Beamte und Offiziere der Königlichen Streitkräfte, und erklärt auf Antrag der Regierung den Ausnahmeoder Kriegszustand. In der Wahrnehmung all dieser Aufgaben besitzt er keinen politischen Ermessensspielraum, und hat weder das formale oder materielle Prüfungsrecht, noch die personelle Auswahlkompetenz.

Einzig bei der Ausübung seiner verfassungsmäßigen „Macht des Wortes“ (Art. 18) und des Begnadigungsrechts (Art. 27) ist er unabhängig von Regierung und Parlament. Freilich muss er hierbei beachten, dass die Monarchie ihre gesellschaftliche und politische Integrationsfunktion nur erfolgreich erfüllen kann, wenn sie selbst als Institution nicht in Frage gestellt wird. Dies geschieht am besten durch eine gewisse Distanz zur Tagespolitik. Dies schließt zwar eine informelle Einflussnahme nicht aus, allerdings war bereits unter König Sihanouk ein deutlicher Einflussverlust des Monarchen auf das politische Geschehen zu verzeichnen. Unter der Regentschaft des im Ausland weithin unbekannten, politisch unerfahrenen König Sihamoni hat sich diese Entwicklung noch verstärkt (vgl. McCargo 2014).

 
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